Elektronische Rechnungsstellung und Transportdokumente in Uruguay

Merkmale der elektronischen Rechnung in Uruguay

In Uruguay werden elektronische Rechnungen im Rahmen der Dokumentationsregelung für elektronische Steuerbelege (CFE) geregelt, die mit dem Beschluss Nr. 798/2012 eingeführt wurde. CFEs ersetzen Papierdokumente und haben die gleiche rechtliche und steuerliche Gültigkeit. Die DGI überwacht die Ausstellung, den Erhalt und die Aufbewahrung der Gutscheine und verlangt von den Steuerpflichtigen die Einhaltung der Verfahren zur vorherigen Registrierung und Zertifizierung.

An diesem System sind drei Akteure beteiligt: die DGI als Steuerbehörde, der Aussteller, der berechtigt ist, CFEs zu erstellen und zu versenden, und der Empfänger, der zu deren Empfang berechtigt sein muss. Dies gewährleistet die Rückverfolgbarkeit der Vorgänge und eine bessere Steuerkontrolle im ganzen Land.

Verpflichtung

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Uruguay für alle Steuerpflichtigen verpflichtend, sowohl für die Ausstellung als auch für den Empfang von CFEs. Die Umsetzung begann 2016 mit einem stufenweisen Zeitplan, der nach und nach verschiedene Unternehmensgruppen einbezieht, bis sie 2022 abgeschlossen war.

Rechnungsformat

Die elektronischen Steuerbelege (CFE) werden in einem standardisierten, von der DGI definierten XML-Format erstellt, das je nach Art des Dokuments obligatorische und bedingte Felder enthält. Zu den häufigsten gehören die e-Rechnung, das e-Ticket, das e-Remito (elektronischer Lieferschein), der e-Resguardo (Einlieferschein) und die e-Ausfuhrrechnung mit den entsprechenden Gutschrifts- und Belastungsanzeigen.

Elektronische Signatur

Die Ausstellung von CFEs erfordert die Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die die Authentizität des Ausstellers, die Integrität des Belegs und seine Rechtsgültigkeit gewährleistet.

Archivierung

Die CFEs müssen mindestens fünf Jahre lang in elektronischer Form aufbewahrt werden, damit sie sowohl für die Aussteller als auch für die Empfänger zugänglich sind.

Voraussetzungen für die Nutzung

Um elektronische Quittungen ausstellen zu können, müssen die Steuerpflichtigen bei der DGI registriert sein, einen zugelassenen Anbieter auswählen, über ein digitales Zertifikat verfügen und die CAE (Ausstellungsgenehmigungsbescheinigungen) verwalten, um die Nummerierung der Dokumente zu ermöglichen.

Steuerkontrolle

Die Kontrolle erfolgt mit Hilfe der CAE (Ausstellungsgenehmigungsbescheinigungen), die von der DGI genehmigt werden und Nummerierungsbereiche ermöglichen. Jeder CFE muss an die DGI übermittelt und von ihr validiert werden, bevor er an den Empfänger gesendet wird.

Druckformat

Die grafische Darstellung der CFE folgt einem standardisierten Format und muss einen QR-Code mit den wichtigsten Steuerinformationen enthalten, so dass der Beleg online überprüft werden kann.

Zusammenfassung der Käufe/Verkäufe

Die Steuerpflichtigen müssen ein CFE-Tagesbuch führen, in dem die ausgestellten und eingegangenen Belege konsolidiert werden und das als Buchhaltungsnachweis vor der DGI dient.

Wie die elektronische Rechnung in Uruguay funktioniert

Der Prozess der elektronischen Rechnungsstellung in Uruguay umfasst die Phasen der Ausstellung, Validierung, Kontrolle, Versendung und Archivierung elektronischer Rechnungen und gewährleistet deren Rechtsgültigkeit und Steuerkonformität.

Ausstellung und Validierung

Die Daten werden aus dem ERP extrahiert und in das von der DGI definierte CFE-XML umgewandelt. Das System führt Validierungen durch, um zu prüfen, ob die erforderlichen Informationen vollständig und korrekt sind.

Unterschrift und Steuerkontrolle

Jeder Beleg wird mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnet und mit einem gültigen CAE verknüpft. Das Dokument wird zur Validierung an die DGI geschickt, was eine Voraussetzung für die Übermittlung an den Empfänger ist.

Versendung an den Bestimmungsort

Nach der Validierung durch die DGI wird der CFE automatisch über sichere Kommunikationskanäle an den Kunden übermittelt, gegebenenfalls zusammen mit einer grafischen Darstellung.

Elektronische Archivierung

Aussteller und Empfänger archivieren den CFE fünf Jahre lang in elektronischem Format, wodurch Integrität, Rückverfolgbarkeit und Zugänglichkeit im Falle möglicher Audits oder Nachfragen seitens der DGI gewährleistet sind.
 

Häufige gestellte Fragen über die elektronische Rechnungsstellung in Uruguay

Im Folgenden finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen zum elektronischen Rechnungsstellungssystem in Uruguay.

Eine öffentliche Liste aller zugelassenen elektronischen Absender und Empfänger ist auf dem eFactura-Portal der DGI verfügbar.

Die Abkürzung CAE steht für Constancia de Autorización de Emisión (Ausstellungsgenehmigung). Dies ist eine XML-Datei, die den von der DGI für jeden Typ von CFE freigegebenen Nummerierungsbereich enthält.

Der Versand muss vor der Übergabe an den Empfänger oder der Beförderung der Waren erfolgen. Im Falle von Ausfuhrgeschäften muss die Übermittlung vor der physischen Lieferung oder der Mitteilung an die nationale Zolldirektion erfolgen.

Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift auf Belegen, bescheinigt die Identität des Ausstellers und schützt die Integrität des Dokuments, indem es dessen Änderung oder Ablehnung verhindert.

In einem von der DGI definierten standardisierten XML-Format. Zusätzliche Informationen können in die Addenda-Zone aufgenommen werden, die nicht an die DGI übermittelt wird.

Sobald die DGI den Steuerpflichtigen als elektronischen Aussteller zugelassen hat, kann der Steuerpflichtige die für die Ausstellung seiner Quittungen erforderlichen CAEs beauftragen.

Hierbei handelt es sich um die konsolidierte Zusammenfassung aller an einem Tag ausgestellten CFEs. Sie muss im Rahmen der Steuerkontrolle an die GDI übermittelt werden.

Dies istrdie gedruckte oder PDF-Version des elektronischen Belegs, dessen Format von der DGI standardisiert wurde und der einen QR-Code mit den wichtigsten Steuerinformationen enthält.

Merkmale des e-Remito in Uruguay

Die Vorschriften über die elektronische Rechnungsstellung in Uruguay betreffen das e-Remito (elektronischer Lieferschein) und den CFE (elektronischer Steuerbeleg), die den Transfer von Waren innerhalb des nationalen Territoriums dokumentieren, unabhängig davon, ob ein Kauf- und Verkaufsvorgang damit verbunden ist oder nicht. Gemäß der Verordnung der Generaldirektion für Steuern (DGI) gewährleistet dieses Dokument die Rechtmäßigkeit und Rückverfolgbarkeit der logistischen Bewegungen, wodurch die Steuerkontrolle verschärft und das Prüfungsrisiko verringert wird.

Der elektronische Lieferschein wird ausschließlich in digitalem Format (XML) ausgestellt und hat volle rechtliche und steuerliche Gültigkeit. Er dient nicht dazu, den Wert und die Steuern der Transaktion zu akkreditieren, sondern den physischen Transport der Waren zu unterstützen und Transparenz und Sicherheit bei jedem Transfer zu gewährleisten.

Verpflichtung

Die Ausstellung des e-Remito ist für alle Steuerpflichtigen verpflichtend, die Waren im Inland bewegen, sowohl im Rahmen von Verkaufsgeschäften als auch bei internen Bewegungen, Sendungen, Rücksendungen, Einfuhren, Ausfuhren oder Verbringungen an Dritte zur Reparatur oder Industrialisierung.

Obligatorische Informationen

Der elektronische Lieferschein wird im standardisierten XML-Format erstellt, ordnungsgemäß validiert und von der DGI genehmigt. Er muss mindestens Folgendes umfassen:

  • Angaben zum Absender und Empfänger (RUT (Steuernummer) und Identifikation).
  • Ursprungs- und Bestimmungsadresse der Sendung.
  • Identifizierung des Transportunternehmens, des Fahrzeugs und ggf. des Fahrers.
  • Beschreibung der Waren (Artikel, Mengen, Einheiten, Partien oder Serien).
  • Datum und Uhrzeit des Beginns des Transports.
  • Gegebenenfalls Verweis auf den CFE des Verkaufs, der Bestellung oder des internen Auftrags.

Beziehung zu anderen Belegen

Wenn eine Rechnung ausgestellt wurde, muss das e-Remito auf den Ursprungs-CFE verweisen (Typ, Serie und Nummer). Bei Teillieferungen wird für jede Sendung ein e-Lieferschein ausgestellt. Bei Rücksendungen wird ein elektronischer Lieferschein verwendet, der bei Preis- oder Mengenänderungen durch eine Gutschrift ergänzt wird.

Häufig gestellte Fragen zum e-Remito in Uruguay

Nachstehend finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen zum e-Remito in Uruguay.

Es handelt sich um einen elektronischen Steuerbeleg, der den physischen Transfer von Waren innerhalb Uruguays dokumentiert. Er schreibt weder den Geldeingang noch die Steuern gut, sondern garantiert lediglich die Rückverfolgbarkeit der logistischen Vorgänge.

Er muss bei Verkäufen, internen Verbringungen zwischen Lagern oder Niederlassungen, Konsignationen, Rücksendungen, Sendungen an Dritte zur Reparatur oder Industrialisierung sowie bei Ein- und Ausfuhren ausgestellt werden.

Die Rechnung belegt den Eigentumsübergang und die damit verbundenen Steuern, während der elektronische Lieferschein nur die physische Übergabe der Waren belegt.

Angaben zu Absender und Empfänger, Ursprung und Bestimmungsort, Transportunternehmen, ausführliche Beschreibung der Waren, Datum und Uhrzeit des Versandbeginns und gegebenenfalls Hinweise auf Rechnungen oder Bestellungen.

Im Falle einer Rücksendung der Waren muss ein e-Remito ausgestellt werden. Wenn auch Preis- oder Mengenanpassungen vorgenommen werden, muss eine damit verbundene Gutschrift erstellt werden.

Die digitale Archivierung ist sowohl für Absender als auch für Empfänger für mindestens fünf Jahre verpflichtend, so dass die Verfügbarkeit für DGI-Audits gewährleistet ist.

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