Merkmale der elektronischen Rechnung in Bolivien

Das virtuelle Rechnungsstellungssystem (SFV) ist der offizielle Rahmen für die Ausstellung elektronischer Steuerbelege in Bolivien. Es umfasst drei Modalitäten: elektronische Online-Rechnungsstellung, computergestützte Online-Rechnungsstellung und Online-Webportal, die vom SIN je nach Geschäftsvolumen und Profil jedes Steuerpflichtigen zugewiesen werden.

Das Ziel des Systems ist es, die Einhaltung der Steuervorschriften zu erleichtern, Verwaltungskosten zu senken und die Steuerverwaltung zu modernisieren. Darüber hinaus erstellt das SFV automatisch Kauf- und Verkaufsbelege. Erfahren Sie, wie die elektronische Rechnungsstellung in Bolivien im Rahmen des virtuellen Rechnungsstellungssystems (SFV) funktioniert, und sehen Sie sich die vorgeschlagenen Steuerformulare für Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und andere Steuern an.

Verpflichtung

Die elektronische Rechnungsstellung wurde in Bolivien ab November 2021 schrittweise verbindlich, als die Normative Resolution Nr. 102100000011 in Kraft trat, die den rechtlichen Rahmen für das virtuelle Rechnungsstellungssystem (SFV) festlegte. Seitdem wurden verschiedene Gruppen von Steuerzahlern definiert, die durch spätere Beschlüsse innerhalb gestaffelter Fristen in das System aufgenommen werden mussten.

Rechnungsformat

Alle elektronischen Rechnungen müssen im XML-Format ausgestellt werden und einen vom SIN ausgestellten eindeutigen täglichen Rechnungscode (CUFD) enthalten. Es gibt verschiedene Arten von Belegen, darunter: Rechnungen mit oder ohne Steuergutschrift, Gutschriften und Lastschriften als Anpassungsbelege und bis zu 27 spezifische Arten von Branchenrechnungen, z. B. für Exporte, Kohlenwasserstoffe, Telekommunikation, Grundversorgung, Tourismus und Bildung.

Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur ist nur bei der elektronischen Online-Rechnungsstellung obligatorisch und erfolgt mittels eines von einer autorisierten Stelle ausgestellten elektronischen Zertifikats. Bei der computergestützten Online-Rechnungsstellung und der Online-Portal-Rechnungsstellung verwenden die Steuerzahler vom SIN autorisierte Zugangsdaten.

Speicherung

Steuerzahler, die elektronische Belege in Online- und computergestützter Form ausstellen, müssen die Unterlagen fünf Jahre lang aufbewahren. Die Speicherung muss Integrität, Sicherheit und Zugänglichkeit für eventuelle Steuerprüfungen gewährleisten.

Voraussetzungen

  • Gültiges elektronisches Zertifikat für die elektronische Online-Rechnungsstellung.
  • Zugangsdaten, die vom SIN für die computergestützte Online-Rechnungsstellung und das Online-Webportal vergeben werden.
  • Verwendung eines von der Steuerbehörde zugelassenen Rechnungsstellungssystems.

Steuerkontrolle

Die Kontrolle der Rechnungen erfolgt über eindeutige Codes, die vom SIN ausgestellt werden:

  • CUFD (Eindeutiger Tagesabrechnungscode): ermöglicht die Ausstellung von Steuerdokumenten innerhalb von 24 Stunden.
  • CUIS (Einmaliger Systemstartcode): Verbindet den Steuerzahler mit seinem autorisierten Rechnungsstellungssystem.
  • CUF (Einmaliger Rechnungscode): Individualisiert jeden ausgestellten Beleg.

Druckformat

Die grafische Darstellung elektronischer Rechnungen muss einen QR-Code und den Vermerk „Dieses Dokument ist ein Ausdruck eines digitalen Dokuments, das im Rahmen einer Online-Rechnungsstellung ausgestellt wurde“ enthalten.

Funktionsweise der elektronischen Rechnung in Bolivien

Der Prozess der elektronischen Rechnungsstellung in Bolivien erfolgt im Rahmen des virtuellen Rechnungsstellungssystems (SFV) und umfasst die folgenden Phasen:

Ausstellung und Validierung

Die Transaktionsdaten werden im ERP-System des Steuerpflichtigen generiert und in das vom SIN festgelegte XML-Format umgewandelt. Es werden automatische Validierungen durchgeführt, um die Integrität der Informationen vor dem Versand sicherzustellen.

Signatur und Steuerkontrolle

Bei der Online-Rechnungsstellung wird jedes Dokument digital signiert. Zusätzlich wird das CUFD verwaltet, das den elektronischen Steuerbelegen eine vorübergehende Gültigkeit verleiht.

Versand an den Bestimmungsort

Nach der Validierung werden die Rechnungen an das SIN übermittelt und automatisch in dem vereinbarten Format über sichere Kommunikationsprotokolle an ihre Empfänger versandt.

Elektronische Speicherung

Elektronische Rechnungen müssen fünf Jahre lang digital gespeichert werden, wobei die Zugänglichkeit, Sicherheit und Unveränderbarkeit der Informationen gewährleistet sein muss.

Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Rechnung in Bolivien

Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Rechnungsstellungssystem in Bolivien.

Die elektronische Online-Rechnungsstellung umfasst die elektronische Signatur auf jedem Dokument, was für mehr Sicherheit bei den Transaktionen sorgt. Die computergestützte Online-Variante ist für Steuerzahler mit einem geringeren Transaktionsvolumen gedacht und erfordert keine digitale Signatur.

Die Steuerbehörde legt die Art der Rechnungsstellung anhand der wirtschaftlichen Tätigkeit, des Umsatzvolumens, der Anzahl der gemeldeten Tätigkeiten, des Steuerverhaltens und der E-Commerce-Transaktionen fest.

  • Elektronisches Zertifikat für die Online-Modalität.
  • Vom SIN autorisierte Zugangsdaten für die computergestützte Modalität und das Webportal.
  • Verwendung eines autorisierten computergestützten Rechnungsstellungssystems.
     

Alle Rechnungen müssen im XML-Format ausgestellt werden, die CUFD enthalten und, wenn sie online ausgestellt werden, mit einer elektronischen Signatur versehen sein.

  • Elektronische Online-Rechnungsstellung für Unternehmen mit hohem Volumen und Sicherheitsbedarf.
  • Computergestützte Online-Rechnungsstellung für Unternehmen mit mittlerem Volumen.
  • Online-Rechnungsstellung über ein Webportal für kleine Unternehmen mit geringem Rechnungsvolumen.
     

Das SFV umfasst mehr als 27 Arten von elektronischen Belegen, je nach Tätigkeit oder Sektor: Exporte, Kohlenwasserstoffe, Telekommunikation, Tourismus, Grundversorgung, Bildungswesen u. a.

In Bolivien ist der Begriff „digitale Rechnung” gleichbedeutend mit „elektronische Rechnung”. Beide haben die gleiche Rechtsgültigkeit wie Rechnungen in Papierform.

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