Die elektronische Rechnungsstellung in Irland
Entsprechend den europäischen Richtlinien ist der Einsatz der elektronischen Rechnung in Irland im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen verpflichtend und für öffentliche Lieferanten freiwillig.
Merkmale der elektronischen Rechnung in Irland
Im Einklang mit den europäischen Leitlinien ist die Verwendung elektronischer Rechnungen in Irland im B2G-Bereich (Business-to-Government) obligatorisch, was bedeutet, dass alle öffentlichen Verwaltungen elektronische Rechnungen akzeptieren und verwalten müssen. Für öffentliche Lieferanten bleibt die Verwendung dieses Formats jedoch freiwillig.
Im Falle der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Privatunternehmen (B2B) ist sie derzeit nicht zwingend vorgeschrieben. Die Ausstellung elektronischer Rechnungen oder anderer Dokumente in digitalem Format hängt von einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien ab.
Die für die Überwachung und Verwaltung von Steuerangelegenheiten, einschließlich elektronischer Rechnungen, zuständige Stelle ist Irish Tax & Customs, die als irische Steuerbehörde fungiert.
Verpflichtung
Alle öffentlichen Einrichtungen der Regierung müssen elektronische Rechnungen empfangen und verwalten können. Der Versand von elektronischen Rechnungen durch Lieferanten ist jedoch freiwillig.
Rechnungsformat
Das nationale Format ist PEPPOL BIS, jedoch haben die lokalen öffentlichen Verwaltungen ihr eigenes CIUS - CEFACT Format definiert.
Elektronische Signatur
Es ist nicht erforderlich, eine elektronische Signatur auf elektronische Rechnungen anzuwenden, was den Prozess der Ausstellung und Übermittlung vereinfacht.
Archivierung
Nach dem Steuerrecht müssen alle elektronischen Rechnungen mindestens 6 Jahre lang aufbewahrt werden.
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