Die elektronische Rechnungsstellung in Irland
Entsprechend den europäischen Richtlinien ist der Einsatz der elektronischen Rechnung in Irland im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen verpflichtend und für öffentliche Lieferanten freiwillig.
Merkmale der elektronischen Rechnung in Irland
Im Einklang mit den europäischen Leitlinien ist die Verwendung elektronischer Rechnungen in Irland im B2G-Bereich (Business-to-Government) obligatorisch, was bedeutet, dass alle öffentlichen Verwaltungen elektronische Rechnungen akzeptieren und verwalten müssen. Für öffentliche Lieferanten bleibt die Verwendung dieses Formats jedoch freiwillig.
Im Falle der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Privatunternehmen (B2B) ist sie derzeit nicht zwingend vorgeschrieben. Die Ausstellung elektronischer Rechnungen oder anderer Dokumente in digitalem Format hängt von einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien ab.
Die für die Überwachung und Verwaltung von Steuerangelegenheiten, einschließlich elektronischer Rechnungen, zuständige Stelle ist Irish Tax & Customs, die als irische Steuerbehörde fungiert.
Verpflichtung
Alle öffentlichen Einrichtungen der Regierung müssen elektronische Rechnungen empfangen und verwalten können. Der Versand von elektronischen Rechnungen durch Lieferanten ist jedoch freiwillig.
Rechnungsformat
Das nationale Format ist PEPPOL BIS, jedoch haben die lokalen öffentlichen Verwaltungen ihr eigenes CIUS - CEFACT Format definiert.
Elektronische Signatur
Es ist nicht erforderlich, eine elektronische Signatur auf elektronische Rechnungen anzuwenden, was den Prozess der Ausstellung und Übermittlung vereinfacht.
Archivierung
Nach dem Steuerrecht müssen alle elektronischen Rechnungen mindestens 6 Jahre lang aufbewahrt werden.
Merkmale der elektronischen B2B-Rechnung in Irland
Das irische Programm zur Modernisierung der Mehrwertsteuer ist eine strategische Initiative unter der Leitung der irischen Steuerbehörde Irish Revenue, deren Ziel es ist, das Mehrwertsteuerverwaltungssystem digital zu transformieren und dabei strukturierte elektronische Rechnungsstellung und digitale Transaktionsberichte in Echtzeit als Teil der Anpassung an den europäischen Rahmen „VAT in the Digital Age” (ViDA) einzuführen.
Um einen effizienten, sicheren und standardisierten Austausch elektronischer Rechnungen zu gewährleisten, richtet Irland seinen Ansatz an global anerkannten Infrastrukturen wie Peppol aus. Dieses Netzwerk erleichtert die Interoperabilität zwischen den Systemen von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, ermöglicht die Übermittlung strukturierter elektronischer Rechnungen nach gemeinsamen Standards und reduziert den Bedarf an spezifischen Integrationen zwischen Handelspartnern.
Verpflichtung
Alle öffentlichen Einrichtungen der Regierung müssen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. Die Übermittlung elektronischer Rechnungen durch Lieferanten ist jedoch freiwillig.
Phase 1: 1. November 2028
- Große, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen ausstellen und Daten zu diesen Transaktionen in Echtzeit für ihre nationalen B2B-Geschäfte melden.
- Alle Unternehmen in Irland, unabhängig von ihrer Größe, müssen ab diesem Datum technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Phase 2: 1. November 2029
- Die Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen wird auf alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ausgeweitet, die B2B-Geschäfte innerhalb der EU tätigen (einschließlich Transaktionen, die vom Mehrwertsteuersatz von 0 % profitieren).
Phase 3: 1. Juli 2030
- Die Anforderungen des europäischen Mandats „VAT in the Digital Age” werden in allen EU-Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt.
Rechnungsformat
E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das mit der europäischen Norm EN16931 kompatibel ist (z. B. XML).
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