e-Rechnung und e-Reporting in Slowenien
In Slowenien, wo die elektronische Rechnung im öffentlichen Sektor (B2G) seit Jahren vorgeschrieben ist, steht nun der endgültige Sprung in den privaten Bereich (B2B) bevor).
Merkmale der elektronischen Rechnung Slowenien
Slowenien macht entschlossene Schritte in Richtung Digitalisierung des Steuerwesens. Nach der erfolgreichen Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (B2G) bereitet sich das Land nun darauf vor, diese Verpflichtung auf den privaten Sektor (B2B) auszuweiten, wobei die gesetzliche Regelung voraussichtlich 2028 in Kraft treten wird. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Initiative der Europäischen Union, die im Rahmen ihrer ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) die Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellungssysteme fördert.
In diesem Zusammenhang müssen sich alle in Slowenien tätigen Unternehmen, ob lokal oder international, auf ein neues steuerliches und technologisches Szenario einstellen: vollständig elektronisch, standardisiert, reguliert und mit vollständiger Rückverfolgbarkeit der Transaktionen.
Verpflichtung
Im B2B-Bereich gibt es einen Gesetzentwurf, der vorschlägt, die elektronische Rechnung im B2B-Verkehr ab dem 1. Januar 2028 verbindlich vorzuschreiben. Sie wird für alle registrierten Steuerzahler (Taxpayers) vorgeschrieben sein, einschließlich in- und ausländischer Unternehmen, die im slowenischen Unternehmensregister (PRS – Business Register of Slovenia) eingetragen sind.
Im B2G-Bereich ist seit 2015 die Verwendung der elektronischen Rechnung sowohl für alle öffentlichen Einrichtungen als auch für deren Lieferanten obligatorisch. Rechnungen und elektronische Dokumente, die für Einrichtungen des öffentlichen Sektors bestimmt sind, müssen über die öffentliche Zahlungsstelle (UJP eRačun) ausgetauscht werden, die als einzige Ein- und Ausgangsstelle fungiert.
Rechnungsformat
Die akzeptierten/vorgeschlagenen Standards umfassen:
- e‑SLOG (Nationales Format) in der aktualisierten Version.
- EN 16931, Europäische Norm für elektronische Rechnungen.
- Andere international anerkannte strukturierte Formate, sofern Sender und Empfänger dies vereinbaren.
Elektronische Signatur
Es ist nicht in allen Fällen obligatorisch, aber einige Behörden oder private Sektoren können es als zusätzliche Authentifizierungsmaßnahme verlangen.
Aufbewahrung
Elektronische Rechnungen (und andere gleichwertige Dokumente) müssen in der Regel 10 Jahre lang aufbewahrt werden; bei Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilien beträgt die Aufbewahrungsfrist 20 Jahre.
Merkmale des e-Reporting in Slowenien
Im Rahmen seiner Strategie zur Digitalisierung des Steuerwesens und in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Europäischen Union wird Slowenien ab dem 1. Juli 2025 ein neues obligatorisches System zur elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuerbüchern einführen. Diese Anforderung gilt für alle Unternehmen, die in Slowenien für Umsatzsteuerzwecke registriert sind.
Die Verpflichtung beinhaltet:
- Strukturierte Daten der ausgestellten und erhaltenen Rechnungen.
- Informationen zu Steuerbemessungsgrundlagen, angewandten Steuersätzen, ausgewiesenen und entrichteten Mehrwertsteuerbeträgen.
- Querverweise zwischen Rechnungen, Gutschriften oder Lastschriften und Vorauszahlungen.
Die Datenübermittlung erfolgt über strukturierte XML-Formate, die automatisch von den Verwaltungs- oder Buchhaltungssystemen der Unternehmen generiert werden. Diese Dateien müssen den von der FURS festgelegten technischen Vorgaben entsprechen und mittels elektronischer Authentifizierung an das Portal e-Davki gesendet werden.
Ziel ist es, einen automatischen Abgleich der von den an einer Transaktion beteiligten Parteien gemeldeten Informationen nahezu in Echtzeit zu ermöglichen und so die Aufdeckung von Unstimmigkeiten und die Betrugsbekämpfung zu verbessern.
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