e-Rechnung in Österreich
Überprüfung des rechtlichen Rahmens, der akzeptierten Formate und der Funktionsweise der elektronischen Rechnungsstellung in Österreich, mit besonderem Augenmerk auf die obligatorische Verwendung im öffentlichen Sektor und die Rolle der Plattform eRechnung.gv.at.
Merkmale der elektronischen Rechnung in Österreich
Österreich hat sich dem europäischen Modell der schrittweisen Einführung der elektronischen Rechnung angeschlossen. Seit 2014 ist die Verwendung elektronischer Rechnungen im Verkehr mit zentralen Behörden obligatorisch, und seit 2020 wurde diese Verpflichtung auf Bundesländer und Kommunalverwaltungen ausgeweitet. Lieferanten, die mit diesen Stellen Verträge abschließen, müssen ihre Rechnungen in elektronischer Form ausstellen und tragen so zur Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens bei.
Im privaten Bereich (B2B) ist die Verwendung der elektronischen Rechnung freiwillig, obwohl viele Unternehmen sie aufgrund ihrer Vorteile in Bezug auf Effizienz und Prozessautomatisierung einführen.
Österreich verfügt nicht über eine einzige Plattform für die gesamte öffentliche Verwaltung. Die Zentralregierung erhält Rechnungen über das Portal eRechnung.gv.at, während die Verwaltungen der Bundesländer und Gemeinden zwischen dieser Plattform, dem Peppol-Netzwerk oder einem eigenen System zum Empfang von Rechnungen wählen können.
Verpflichtung
Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch für:
- Zentrale öffentliche Verwaltungen, Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen (Empfang).
- Lieferanten der Bundesverwaltung (Sendung).
Im privaten Sektor kann die elektronische Rechnung nach vorheriger Zustimmung des Empfängers optional verwendet werden.
Vorraussetzungen
Unternehmen, die elektronische Rechnungen an den öffentlichen Sektor stellen möchten, müssen sich registrieren und ihre Verbindung zu eRechnung.gv.at oder zum Peppol-Netzwerk über einen autorisierten Dienstleister einrichten.
Prozess
Elektronische Rechnungen an den öffentlichen Sektor können übermittelt werden:
- Über eRechnung.gv.at, verbunden mit dem Unternehmensserviceportal (USP).
- Über das Peppol-Netzwerk, das internationale Interoperabilität gewährleistet.
Rechnungsformat
- ebInterface (Nationales Format)
- PEPPOL BIS
Beide Formate erfüllen die gesetzlichen und technischen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung im österreichischen öffentlichen Sektor.
Elektronische Formate
Die österreichischen Vorschriften verlangen keine elektronische Signatur auf Rechnungen, die an den öffentlichen oder privaten Sektor ausgestellt werden.
Elektronische Aufbewahrung
Elektronische Rechnungen müssen gemäß den Steuer- und Handelsvorschriften mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden, in bestimmten Fällen sogar ein Jahr länger.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine zentrale Plattform für den Versand elektronischer Rechnungen an öffentliche Verwaltungen in Österreich?
Ja, die Zentralregierung nutzt das Portal eRechnung.gv.at als zentrale Annahmestelle. Die öffentlichen Verwaltungen der Bundesländer und Gemeinden können diese Plattform, das Peppol-Netzwerk oder ein eigenes Empfangssystem nutzen.
Was ist eRechnung.gv.at?
Es handelt sich um das Portal für den Empfang elektronischer Rechnungen der österreichischen Bundesregierung. Es ist in das Unternehmensserviceportal (USP) integriert und ermöglicht Lieferanten, ihre Rechnungen sicher und gemäß den gesetzlichen Standards zu versenden.
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