Merkmale der elektronischen Rechnung in Österreich

Österreich hat sich dem europäischen Modell der schrittweisen Einführung der elektronischen Rechnung angeschlossen. Seit 2014 ist die Verwendung elektronischer Rechnungen im Verkehr mit zentralen Behörden obligatorisch, und seit 2020 wurde diese Verpflichtung auf Bundesländer und Kommunalverwaltungen ausgeweitet. Lieferanten, die mit diesen Stellen Verträge abschließen, müssen ihre Rechnungen in elektronischer Form ausstellen und tragen so zur Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens bei.

Im privaten Bereich (B2B) ist die Verwendung der elektronischen Rechnung freiwillig, obwohl viele Unternehmen sie aufgrund ihrer Vorteile in Bezug auf Effizienz und Prozessautomatisierung einführen.

Österreich verfügt nicht über eine einzige Plattform für die gesamte öffentliche Verwaltung. Die Zentralregierung erhält Rechnungen über das Portal eRechnung.gv.at, während die Verwaltungen der Bundesländer und Gemeinden zwischen dieser Plattform, dem Peppol-Netzwerk oder einem eigenen System zum Empfang von Rechnungen wählen können.

Verpflichtung

Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch für:

  • Zentrale öffentliche Verwaltungen, Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen (Empfang).
  • Lieferanten der Bundesverwaltung (Sendung).

Im privaten Sektor kann die elektronische Rechnung nach vorheriger Zustimmung des Empfängers optional verwendet werden.

Vorraussetzungen

Unternehmen, die elektronische Rechnungen an den öffentlichen Sektor stellen möchten, müssen sich registrieren und ihre Verbindung zu eRechnung.gv.at oder zum Peppol-Netzwerk über einen autorisierten Dienstleister einrichten.

Prozess

Elektronische Rechnungen an den öffentlichen Sektor können übermittelt werden:

  • Über eRechnung.gv.at, verbunden mit dem Unternehmensserviceportal (USP).
  • Über das Peppol-Netzwerk, das internationale Interoperabilität gewährleistet.

Rechnungsformat

  • ebInterface (Nationales Format)
  • PEPPOL BIS

Beide Formate erfüllen die gesetzlichen und technischen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung im österreichischen öffentlichen Sektor.

Elektronische Formate

Die österreichischen Vorschriften verlangen keine elektronische Signatur auf Rechnungen, die an den öffentlichen oder privaten Sektor ausgestellt werden.

Elektronische Aufbewahrung

Elektronische Rechnungen müssen gemäß den Steuer- und Handelsvorschriften mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden, in bestimmten Fällen sogar ein Jahr länger.

Häufig gestellte Fragen

Ja, die Zentralregierung nutzt das Portal eRechnung.gv.at als zentrale Annahmestelle. Die öffentlichen Verwaltungen der Bundesländer und Gemeinden können diese Plattform, das Peppol-Netzwerk oder ein eigenes Empfangssystem nutzen.

Es handelt sich um das Portal für den Empfang elektronischer Rechnungen der österreichischen Bundesregierung. Es ist in das Unternehmensserviceportal (USP) integriert und ermöglicht Lieferanten, ihre Rechnungen sicher und gemäß den gesetzlichen Standards zu versenden.

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