Merkmale der elektronischen Rechnung B2B und B2C Saudi-Arabien

Im Dezember 2020 veröffentlichte die Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) die Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, bekannt als FATOORAH, mit dem Ziel, Steuerprozesse zu digitalisieren, Steuerhinterziehung zu reduzieren und die Transparenz im Handel zu verbessern.
Die Einführung wurde in zwei aufeinanderfolgenden Phasen geplant, die alle natürlichen und juristischen Personen betreffen, die im Königreich Saudi-Arabien (KSA) für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind.

Phase 1 – Rechnungsausgang: Inkrafttreten: 4. Dezember 2021

  • Anforderungen: Verpflichtung zur Ausstellung, zum Empfang und zur Speicherung von Rechnungen und Gutschriften (Gutschriften und Lastschriften) in elektronischer Form mittels einer Lösung, die mit den technischen Spezifikationen von ZATCA kompatibel ist.
  • Ziel: Eliminierung der manuellen oder papiergebundenen Ausstellung und Gewährleistung der digitalen Rückverfolgbarkeit der Vorgänge.

Technische Aspekte:

  1. Erstellung von Rechnungen in strukturiertem Format (XML oder PDF/A-3 mit eingebettetem XML).
  2. Aufnahme von Pflichtfeldern wie Steueridentifikationsnummer, Datum, Rechnungsart und Angaben zum Käufer und Verkäufer.
  3. Erstellung eines eindeutigen Hashwerts für jede Rechnung, um deren Integrität zu gewährleisten und Manipulationen zu verhindern.

Phase 2 – Integration: Start: 1. Januar 2023

  • Schrittweise Umsetzung: Die ZATCA teilt jedem Steuerzahler mindestens sechs Monate im Voraus das genaue Datum seines Beitritts mit.
  • Ziel: Technische Integration zwischen den Abrechnungssystemen des Steuerzahlers und den Systemen von ZATCA mittels APIs.

Neue Requisiten:

  • Validierung (Freigabe) der Rechnungen durch ZATCA vor der Zustellung an den Kunden.
  • Kryptografische Signatur mittels eines von einem autorisierten Anbieter ausgestellten digitalen Zertifikats (im B2C-Bereich).
  • Generierung einer UUID (Universal Unique Identifier) und eines QR-Codes gemäß den Standards der Behörde.
  • Kommunikation der vereinfachten Rechnungen in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit.

Verpflichtung

Für den B2B-Bereich hat ZATCA einen Zeitplan auf der Grundlage des Umsatzes der Unternehmen festgelegt. Die Verpflichtung begann im Januar 2023 für Großsteuerzahler mit einem Einkommen von mehr als 3 Milliarden saudischen Rial.
Im Laufe des Jahres 2025 wurden weitere Stufen eingeführt, die nun auch kleine und mittlere Unternehmen betreffen (September 2025 für Steuerzahler mit einem Einkommen von mehr als 1,25 Millionen Saudi-Rial).

Rechnungsformat

Jede Rechnung muss dem von der Behörde festgelegten XML-Schema (UBL) entsprechen, das die Felder und die Hierarchie der obligatorischen Daten definiert.

  • Strukturiertes Format: natives XML.
  • Lesbares Format: PDF/A-3 mit eingebettetem XML, wodurch das Dokument visuell geteilt werden kann, wobei die von ZATCA geforderte technische Struktur beibehalten wird.

Elektronische Signatur

Im B2B-Bereich ist keine elektronische Signatur erforderlich, da die Validierung durch direkte Kommunikation mit der ZATCA-Plattform erfolgt.
Im B2C-Bereich ist die elektronische Signatur obligatorisch. Sie wird mit einem kryptografischen Zertifikat generiert, das die Authentizität des Absenders und die Integrität des Dokuments garantiert.

Aufbewahrung

Rechnungen müssen zusammen mit den zugehörigen Daten sechs Jahre lang elektronisch archiviert werden.

Funktionsweise der elektronischen Rechnung B2B und B2C in Saudi-Arabien

Das Modell der elektronischen Rechnung in Saudi-Arabien berücksichtigt Unterschiede im B2B- und B2C-Bereich.

B2B-Bereich – Validierungsmodell (Clearance)

  • Der Steuerzahler erstellt die elektronische Rechnung in seinem System.
  • Bevor er sie an den Kunden sendet, muss er sie zur Validierung elektronisch an ZATCA übermitteln.
  • Nach der Genehmigung sendet ZATCA eine validierte Version mit einem digitalen Siegel und einer eindeutigen Kontrollnummer zurück, die dann an den Käufer weitergegeben werden kann.
  • Ohne diese vorherige Genehmigung ist keine B2B-Rechnung rechtsgültig.

Bereich B2C – Berichtsmodell (e-Reporting)

Vereinfachte Rechnungen (die an Endverbraucher ausgestellt werden) können sofort an den Kunden ausgehändigt werden. Sie müssen jedoch innerhalb von maximal 24 Stunden nach ihrer Ausstellung an das FATOORAH-Portal gesendet werden. Sie müssen einen automatisch generierten QR-Code enthalten, der Folgendes enthält:

  • Name des Verkäufers.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Ausstellungsdatum und -uhrzeit.
  • Gesamtbetrag und Umsatzsteuerbetrag.
  • Kryptografische Signatur.

Mit diesem QR-Code können Verbraucher die Echtheit des Dokuments überprüfen, indem sie es mit der ZATCA-App oder einem anderen autorisierten Lesegerät scannen.

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