E-Rechnung in Estland
Aktueller und zukünftiger Überblick über die elektronische Rechnungslegung in Estland, mit Informationen über die Verpflichtungen im öffentlichen Sektor, die Ausweitung auf B2B, offizielle Formate und Anforderungen an die Aufbewahrung von Dokumenten.
Merkmale der elektronischen Rechnung in Estland
Estland ist einer der Vorreiter bei der Digitalisierung seiner öffentlichen Verwaltung. Seit 2017 sind alle öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten, und seit 2019 müssen in Estland ansässige Lieferanten elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie mit diesen Verwaltungen zusammenarbeiten.
Die Regierung hat Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes gebilligt, um die Verwendung elektronischer Rechnungen in privaten Unternehmen zu fördern. Ab 1. Juli 2025 können sich Unternehmen in das estnische elektronische Unternehmensregister eintragen lassen, um zu erklären, dass sie nur noch elektronische Rechnungen akzeptieren, wodurch ihre Lieferanten verpflichtet werden, diese in diesem Format auszustellen.
Darüber hinaus bereitet Estland einen Gesetzentwurf vor, der die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungslegung im B2B-Bereich für alle mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze vorsieht und dessen Inkrafttreten für 2027 geplant ist. Diese Reform wird mit der Abschaffung der Schwelle von 1.000 Euro für die Anmeldung von Handelsgeschäften einhergehen.
Verpflichtung
Elektronische Rechnungen sind jetzt obligatorisch für:
- Alle öffentlichen Einrichtungen für den Rechnungseingang.
- Lieferanten mit Sitz in Estland für ihre Rechnungen an den öffentlichen Sektor.
Im privaten Sektor:
- Ab Juli 2025 sind die Lieferanten verpflichtet, elektronische Rechnungen an Unternehmen auszustellen, die als Empfänger dieser Art von Rechnungen registriert sind.
- Ab 2027 ist im B2B-Bereich eine allgemeine Verpflichtung für mehrwertsteuerpflichtige Umsätze vorgesehen.
Die für 2027 geplante Ausweitung der elektronischen Rechnungslegung auf B2B zielt darauf ab, die Mehrwertsteuerkontrolle zu verstärken, die Transparenz von Transaktionen zu verbessern und die Automatisierung von Steuerverfahren zu erleichtern.
Administrative Verfahren
Unternehmen, die in die Liste der Empfänger elektronischer Rechnungen aufgenommen werden möchten, müssen sich beim Handelsregister oder auf der offiziellen Website der Steuerbehörde registrieren lassen und dabei bestätigen, dass sie das elektronische Format bevorzugen.
Funktionsweise
Estland verfügt nicht über eine einzige zentrale Plattform. Unternehmen und Verwaltungen nutzen ihre eigenen Lösungen oder die von zertifizierten Anbietern, um Rechnungen in offiziellen Formaten zu erstellen, zu validieren und zu versenden.
Rechnungsformat
- Lokales Format:. Nationales XML (EVS 923:2014/AC:2017, eXML 1.2)
- Europäisches Format:. EN16931 (UBL 2.1 BIS 3.0, UN/CEFACT CII)
Elektronische Signatur
Bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen ist sie nicht zwingend erforderlich.
Archivierung
Die Rechnungen müssen mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden, wie es die steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften des Landes verlangen.
Häufige gestellte Fragen
Wann wird die elektronische Rechnungslegung im B2B-Bereich in Estland obligatorisch?
Es wird erwartet, dass sie nach einer Anpassungsphase im Jahr 2027 für mehrwertsteuerpflichtige Transaktionen obligatorisch wird.
Kann ich für meine B2B-Käufe vor 2027 eine elektronische Rechnungslegung verlangen?
Ja. Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen, die sich als Empfänger elektronischer Rechnungen registrieren lassen, von ihren Lieferanten die Verwendung dieses Formats verlangen.
Welche elektronischen Formate sind in Estland gültig?
Das lokale eXML 1.2 Format und die europäischen EN16931 Formate (UBL 2.1 BIS 3.0, UN/CEFACT CII) werden akzeptiert.
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