Elektronische Rechnung in Azerbaijan
Die elektronische Rechnungsstellung in Aserbaidschan hat sich mit wichtigen Änderungen des Steuergesetzbuchs der Republik Aserbaidschan weiterentwickelt, einschließlich der Änderungen, die seit dem 1. April 2017 gelten. Es ist für alle Unternehmen verpflichtend.
Merkmale der elektronischen Rechnung in Azerbaijan
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Aserbaidschan für alle Steuerzahler verbindlich vorgeschrieben. Diese Vorschrift stützt sich auf Artikel 2 des Steuergesetzes der Republik Aserbaidschan, der die Ausstellung elektronischer Rechnungen für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit vorschreibt. Diese Initiative zielt darauf ab, das Steuerverwaltungssystem zu modernisieren und die Effizienz der Steuerverfahren im Lande zu verbessern.
Die staatliche Steuerverwaltung Aserbaidschans ist für die Verwaltung des E-Invoicing-Systems zuständig. Alle elektronischen Rechnungen müssen über das Internetportal der Steuerverwaltung (www.e-taxes.gov.az) ausgestellt werden.
Verpflichtung
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Aserbaidschan seit dem 1. April 2017 für alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen und Personen gemäß Artikel 218.1.2 des Steuergesetzes verpflichtend.
Diese Anforderung gilt für die Ausstellung von Rechnungen für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit.
Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Steuerzahler, unabhängig von ihrem Status, eine elektronische Rechnung vorlegen, wenn sie Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) für geschäftliche Zwecke liefern.
Rechnungsformat
Das von der Steuerbehörde festgelegte Format für die elektronische Rechnungsstellung in Aserbaidschan ist XML.
Elektronische Signatur
Eine elektronischen Signatur auf dem elektronischen Dokument ist obligatorisch.
Ausstellungsprozess von elektronischen Rechnungen in Azerbaijan
Es gibt zwei Hauptmethoden für die Ausstellung elektronischer Rechnungen:
Online-Methode
- Die Steuerzahler müssen sich mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur wie „Asan Imza“ oder „e-Signature“ in das Portal der Steuerverwaltung einloggen.
- Sie greifen auf den Bereich „e-Rechnung“ zu, wo sie die Rechnung erstellen und direkt an den Empfänger senden können.
Offline-Methode
Diese Methode wird für grosse Steuerzahler empfohlen, die ein hohes Rechnungsaufkommen haben, da sie den Prozess rationalisiert und die Belastung des Online-Systems verringert.
- Die Steuerpflichtigen müssen die neueste Version der eFP-Software und andere erforderliche Anwendungen herunterladen.
- Sie erstellen die Rechnungen offline mit der Software.
- Die Rechnung wird mit Tools wie „Asan DOC client“ oder „e-Signer“ digital signiert.
- Die signierte Datei wird dann in das System hochgeladen.
- Das System ordnet jeder Rechnung eine eindeutige Seriennummer zu und sendet sie an den elektronischen Briefkasten des Empfängers.
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