Merkmale der e-Rechnung in Albanien

Albanien hat ein obligatorisches Echtzeit-Meldesystem für elektronische Rechnungen.

Die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung in Albanien wird hauptsächlich durch das Gesetz 87/2019 über das System zur Rechnungsstellung und Überwachung von Handelsgeschäften geregelt. Dieses Gesetz wurde im Rahmen der Bemühungen um die Digitalisierung von Handelsgeschäften und die Verbesserung der steuerlichen Transparenz verabschiedet.

Die albanische Steuerbehörde (Drejtoria e Përgjithshme e Ttimeve, DPT) überwacht die Einhaltung und Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung.

Zu diesem Zweck hat die Regierung eine zentrale Plattform für die Rechnungsstellung (Central Information System - CIS) eingerichtet, an die alle Rechnungen zur Validierung geschickt werden müssen. Das DPT validiert die Rechnungen, indem es jeder Rechnung einen eindeutigen Identifizierungscode (NIVF) zuweist.

Mit diesem System können die Steuerzahler sofort den Status der Rechnungen und deren korrekte Deklaration überprüfen, was die Transparenz erhöht und zur Eindämmung der Schattenwirtschaft beiträgt.

Verpflichtung

Rechnung B2G (Business-to-Government): Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Unternehmen, die dem Staat Rechnungen stellen, die elektronische Rechnungsstellung nutzen.

Rechnung B2B (Business-to-Business): Ab dem 1. Juli 2021 wird die elektronische Rechnungsstellung für Transaktionen zwischen Unternehmen obligatorisch.

Rechnung B2C (Business-to-Consumer): Ab dem 1. September 2021 müssen alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen an Endverbraucher elektronisch in Rechnung gestellt und die Daten in Echtzeit an die Steuerbehörden übermittelt werden.

Erforderliche administrative Formalitäten

Alle Unternehmen müssen über ein digitales Zertifikat verfügen, das von der Nationalen Agentur für die Informationsgesellschaft (AKSHI, Agjencia Kombëtare e Shoqërisë së Informacionit) ausgestellt wurde. Dieses Zertifikat ist für die elektronische Signatur von Rechnungen und anderen Steuerunterlagen unerlässlich.

Neben dem digitalen Zertifikat ist die Verwendung einer zugelassenen Rechnungssoftware oder eines von den albanischen Steuerbehörden zertifizierten Steuergeräts obligatorisch. Damit wird sichergestellt, dass der Prozess der Ausstellung und Versendung elektronischer Rechnungen den rechtlichen und technischen Anforderungen des Landes entspricht.

Für Unternehmen, die persönliche Geschäfte (B2C) tätigen, ist die Verwendung von zertifizierten Fiskalkassen oder Fiskalgeräten vorgeschrieben.

Rechnungsformat

Die beiden Formate, die für die Ausstellung elektronischer Rechnungen in dem Land unterstützt werden, sind UN/CEFACT und UBL 2.1. Beide Formate sind in Europa und im internationalen Kontext weit verbreitet und fördern eine größere Kompatibilität mit den Systemen anderer Länder.

Der UN/CEFACT-Standard verwendet die Extensible Markup Language (XML) zur Strukturierung der Rechnungsinformationen. Wie UN/CEFACT verwendet auch UBL 2.1 XML für die Formatierung elektronischer Dokumente und ermöglicht damit eine Standardisierung, die die Automatisierung von Prozessen erleichtert.

Elektronische Signatur

Obligatorisch ist die Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die von der albanischen Steuerbehörde ausgestellt werden muss.

Archivierung

Die Rechnungen müssen vom Steuerpflichtigen in elektronischer Form 5 Jahre lang ab dem Jahr nach ihrer Ausstellung aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung muss die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Dokumente gewährleisten.

Funktionsweise des Modells des Auditsystems in Albanien

Das Modell des Auditsystems in Albanien regelt den Prozess der Ausstellung, des Versands, der Validierung und der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen und gewährleistet so eine strenge Steuerkontrolle und eine größere Transparenz bei kommerziellen Transaktionen. Jede Phase des Prozesses wird im Folgenden detailliert beschrieben.

XML-Erstellung

Die Rechnungsdaten werden aus dem ERP des Emittenten extrahiert und im standardisierten XML-Format (UN/CEFACT oder UBL 2.1) erzeugt.

Bei Fehlern oder Unstimmigkeiten in einer ausgestellten Rechnung ist es erforderlich, eine Korrekturrechnung zu erstellen. Die Korrekturrechnung muss sich auf die ursprüngliche Rechnung beziehen und angeben, welche Posten berichtigt werden, sowie den Grund für die Korrektur nennen.

Elektronische Signatur

Die XML-Rechnung muss elektronisch mit dem von der AKSHI (Agencia Nacional de la Sociedad de la Información) ausgestellten digitalen Zertifikat signiert sein.

Verbindung und Versendung an die Nationale Plattform

Sobald die Rechnung elektronisch signiert ist, muss sie an das zentrale Rechnungsstellungssystem (Central Information System - CIS) übermittelt werden, das von der Generaldirektion Steuern (DPT) verwaltet wird.

Validierung der elektronischen Rechnung

Nachdem die Rechnung in elektronischer Form an das ZIS gesendet wurde, validiert das DPT das Dokument. Wenn die Rechnung gültig ist, weist das CIS der Rechnung einen:

  • QR-Code: Vereinfacht die schnelle Verifizierung Fder Rechnung seitens des Rechnungsempfängers und der Behörde.
  • Eindeutige Rechnungsidentifikationsnummer (NIVF - Numrin Identifikues të Veçantë të Faturës): Eindeutiger Code, der jede Rechnung im Steuersystem eindeutig identifiziert.

Elektronische Archivierung

Die elektronische XML-Datei muss während eines Zeitraums von 5 vollen Jahren ab dem Jahr nach ihrer Ausstellung gespeichert werden.

Zustellung an den Empfänger

Das CIS-Portal sendet die elektronische Rechnung nicht automatisch an den Empfänger. Die Empfänger müssen sich mit dem CIS verbinden, um die Rechnungen herunterzuladen.

Der Empfänger kann die Echtheit der Rechnung anhand des QR-Codes und des NIVF überprüfen, was die Einhaltung der Vorschriften erleichtert und das Betrugsrisiko verringert. 

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