Merkmale der elektronischen Rechnung in Neuseeland

Neuseeland startete sein Projekt zur elektronischen Rechnungsstellung im Jahr 2018 gemeinsam mit Australien im Rahmen des Abkommens „Australia and New Zealand Government Electronic Invoicing Arrangement”. Ziel dieser bilateralen Initiative ist es, die Rechnungsstellungsprozesse im öffentlichen Sektor beider Länder zu transformieren, indem ein elektronisches System eingeführt wird, das die vollständig digitalisierte Ausstellung, den Empfang und die Bearbeitung von Rechnungen ermöglicht.

Im Hinblick auf die Angleichung an internationale Best Practices haben Neuseeland und Australien gemeinsam daran gearbeitet, gemeinsame Standards zu verabschieden, was nicht nur den Prozess für Unternehmen, die in beiden Ländern tätig sind, vereinfacht, sondern auch die Interoperabilität zwischen den Systemen fördert, wovon sowohl der öffentliche als auch der private Sektor profitieren.

Das gewählte Konnektivitätsmodell ist das Peppol-Netzwerk, das die nationale und internationale Interoperabilität erleichtert und den Austausch elektronischer Dokumente standardisiert.

Verpflichtung

Seit dem 31. März 2022 müssen zentrale Regierungsbehörden darauf vorbereitet sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. 

Die Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen wurden erweitert und enthalten ab Januar 2026 neue Anforderungen, die für Behörden gelten, die:

  • Sie erhalten jährlich mehr als 2.000 inländische Handelsrechnungen: Sie müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über ihr Hauptsystem für Verbindlichkeiten zu empfangen.
  • Sie versenden jährlich mehr als 2.000 nationale Handelsrechnungen: Sie müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über Ihr Debitorenbuchhaltungssystem auszustellen.

Im privaten Bereich (B2B) ist die Verwendung der elektronischen Rechnung freiwillig, obwohl ihre Akzeptanz dank der Förderung durch die Regierung und der damit verbundenen betrieblichen Vorteile zunimmt.

Voraussetzungen

Um elektronische Rechnungen senden und empfangen zu können, ist folgendes notwendig:

  • Die eindeutige Unternehmenskennung „New Zealand Business Number (NZBN)“ zu besitzen.
  • Einen von dem Ministerium für Handel, Innovation und Beschäftigung (MBIE) zertifizierten Peppol Access Point zur Verfügung zu haben. 

Prozess

Das System basiert auf der Nutzung des Peppol-Netzwerks über zertifizierte Zugangspunkte. Dies gewährleistet die technische Validierung der Rechnungen und ihre sichere Zustellung an den Empfänger.

Rechnungsformat

Das Format Peppol BIS Billing 3.0 ist der empfohlene Standard für den Austausch elektronischer Rechnungen in Neuseeland.

Elektronische Signatur

Die Verwendung einer elektronischen Signatur ist für Rechnungen, die über das Peppol-Netzwerk in Neuseeland ausgetauscht werden, nicht verpflichtend.

Speicherung

In Neuseeland schreibt das Steuerrecht vor, dass Unternehmen Rechnungsunterlagen, einschließlich elektronischer Unterlagen, mindestens sieben Jahre lang aufbewahren müssen. Diese Vorschrift gilt sowohl für öffentliche als auch für private Einrichtungen, unabhängig vom Format der Rechnungen (elektronisch oder in Papierform).

Häufige gestellte Fragen

Ja, für Rechnungen an den öffentlichen Sektor. Die zentralen Behörden akzeptieren nur elektronische Rechnungen, die über das Peppol-Netzwerk versandt werden.

Das Ziel ist, dass bis 2026 90 % der zentralen Regierungsbehörden ausschließlich elektronische Rechnungen verwenden.

Nein, das System basiert auf die strukturelle Validierung und Kontrolle des Peppol-Netzwerks, sodass eine Signatur nicht erforderlich ist.

Die New Zealand Business Number (NZBN) ist die Kennung, die für die Nutzung des elektronischen Rechnungsstellungssystems des Landes erforderlich ist.

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