Charakteristiken der elektronischen Rechnung in Panama

Die für die Regulierung des elektronischen Rechnungssystems in Panama zuständige Behörde ist die Generaldirektion der Einnahmen (DGI), eine dem Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) unterstellte Einrichtung.

Ein weiteres Merkmal der elektronischen Rechnungsstellung in Panama ist, dass alle Rechnungen vor der Verteilung an die Empfänger von einem qualifizierten autorisierten Anbieter (PAC) nach einem Modell der Vorabgenehmigung validiert werden müssen.

Verpflichtung

Die Generaldirektion der Steuerbehörde (DGI) von Panama hat den Anwendungsbereich des Panama Electronic Invoicing System (SFEP) schrittweise erweitert und eine wachsende Zahl von Steuerpflichtigen einbezogen.

Ab Januar 2022 sind alle neuen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen als einzig gültige Methode für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen zu verwenden.

Rechnungsformat

Elektronische Rechnungen in Panama müssen dem XML-Format entsprechen, einem international anerkannten Standard, der die Interoperabilität zwischen Systemen erleichtert und den strukturierten und sicheren Austausch von Daten ermöglicht.

Dieses Format wird durch das Gesetz 51 vom 22. Juli 2008 geregelt, das den rechtlichen Rahmen für die Erstellung, Verwendung und Speicherung elektronischer Dokumente und digitaler Signaturen festlegt.

Elektronische Signatur

Gemäß Gesetz 51 vom 22. Juli 2008, Artikel 2 und 74, garantiert die qualifizierte elektronische Signatur des Ausstellers die Rechtsgültigkeit der elektronischen Rechnung. Diese Signatur muss durch ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat abgesichert sein, das von einem Zertifizierungsdienstanbieter ausgestellt wurde, der bei der Nationalen Direktion für elektronische Signaturen des öffentlichen Registers von Panama registriert ist.

Elektronische Archivierung

Die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen ist sowohl für den Aussteller als auch für den Empfänger gemäß den Bestimmungen der panamaischen Steuergesetzgebung eine Verpflichtung.

Nach den geltenden Vorschriften müssen die Rechnungen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden, entsprechend der Verjährungsfrist für Steuern im Zusammenhang mit der Steuer auf den Transfer von beweglichen Gütern und Dienstleistungen (ITBMS), die der Mehrwertsteuer in anderen Ländern entspricht.

Voraussetzungen

Der Anschluss an das elektronische Rechnungsstellungssystem in Panama ist relativ einfach und für die Steuerzahler zugänglich. Um mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen zu beginnen, ist es notwendig:

  1. Zugangsdaten erhalten: Die Steuerpflichtigen müssen über die Zugangsdaten verfügen, die ihnen den Zugang zur Plattform e-Tax 2.0, dem offiziellen Portal der DGI, ermögliche.
  2. Registrierung auf der DGI-Plattform: Der Steuerpflichtige muss sich im Bereich für elektronische Rechnungen auf der DGI-Website registrieren und dort die für die Aufnahme in das System erforderlichen Daten eingeben.
  3. Auswahl eines zugelassenen PAC: Es ist obligatorisch, mit einem qualifizierten zugelassenen Anbieter (PAC) zusammenzuarbeiten, der für die Ausstellung, Übermittlung und Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zuständig ist.

Dieses Verfahren ermöglicht einen raschen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung, gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und erleichtert die Steuerverwaltung der Unternehmen..

Steuerkontrolle

Um die Rückverfolgbarkeit und Authentizität elektronischer Rechnungen zu gewährleisten, empfehlen die Vorschriften die Verwendung eines eindeutigen elektronischen Rechnungscodes (CUFE).

Der CUFE ist ein eindeutiger Identifikator, der die Gültigkeit der Rechnung bestätigt, Steuerprüfungen durch die DGI erleichtert und die Duplizierung von Dokumenten verhindert.

Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in Panama die Ausgabe von Nummernkreisen durch die DGI nicht erforderlich, was den Steuerzahlern mehr Flexibilität bei der Steuerverwaltung bietet.

EDICOM PAC Panama, qualifizierter und autorisierter Anbieter

EDICOM wurde am 14. November 2022 von der Generaldirektion für Steuern der Republik Panama (DGI) als qualifizierter autorisierter Anbieter (PAC) akkreditiert.

EDICOM ist dank seiner Erfahrung, seiner Servicequalität und seiner Fähigkeit, E-Invoicing-Lösungen auf internationalem Niveau anzubieten, einer der führenden PACs auf dem Markt.
 

Der PAC in Panama | qualifizierter und autorisierter Anbieter

Der Qualified Authorised Provider (PAC) ist eine von der DGI anerkannte Einrichtung, die für die Genehmigung der Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung für diejenigen Steuerzahler zuständig ist, die sich für die Einführung dieses Systems durch ihre Dienste entscheiden.

Die Hauptaufgabe des PAC besteht darin, jedes elektronische Dokument auf seine Übereinstimmung mit den geltenden Steuervorschriften zu überprüfen und seine Authentizität und Gültigkeit sicherzustellen, bevor es offiziell verwendet wird.

Wichtige Verantwortlichkeiten eines PAC

Ein qualifizierter zugelassener Anbieter (QAP) muss einen effizienten und sicheren Dienst für die Steuerzahler gewährleisten und folgende Aufgaben erfüllen:

  1. Plattform für die Verwaltung elektronischer Dokumente: Eine robuste Plattform, die den Empfang, die Validierung und den Versand elektronischer Dokumente ermöglicht und eine effiziente Verwaltung der Transaktionen, der Speicherung und der Abfragen gewährleistet, wobei optimale Antwortzeiten garantiert werden müssen, um den Rechnungsstellungsprozess nicht zu unterbrechen.
  2. Validierung und Autorisierung elektronischer Dokumente: Überprüfung, ob jedes Dokument den von der DGI festgelegten steuerlichen Anforderungen entspricht, wie z. B.: korrektes Datenformat, korrekte Steuerberechnung und Validierung der Steuerdaten des Ausstellers und des Empfängers.
    Nach der Genehmigung des Dokuments erteilt das PAC die Genehmigung zur Verwendung, die mit seinem digitalen Zertifikat unterzeichnet wird, wodurch seine Authentizität gewährleistet wird.
  3. Verwaltung ungültiger Dokumente: Wenn ein Dokument die Validierung nicht besteht, sendet das PAC eine Antwort an den Aussteller, in der es die Ursache der Ablehnung mitteilt und Einzelheiten wie falsche oder unvollständige Felder, fehlerhafte Berechnungen oder fehlende Pflichtangaben angibt.
    In diesen Fällen muss der Aussteller die Rechnung unter Einhaltung der angegebenen Richtlinien korrigieren und erneut übermitteln.
  4. Sichere Aufbewahrung der Informationen: Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes der von den Steuerpflichtigen und der DGI bereitgestellten Informationen sowie Sicherstellung ihrer Verfügbarkeit in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
  5. Anpassung an regulatorische Änderungen: Durchführung der erforderlichen Aktualisierungen der Validierungsprozesse entsprechend den Änderungen, die die DGI an der Ficha Técnica vornimmt, innerhalb der von der Regulierungsbehörde festgelegten Fristen.

Konsultieren Sie die am häufigsten gestellten Fragen

Nachfolgend finden Sie einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Rechnungssystem in Panama.
 

Ein qualifizierter Softwareanbieter (PAC) ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die von der Generaldirektion der Steuerbehörde (DGI) dazu autorisiert ist, Validierungsdienste für die Nutzung der E-Rechnung für Unternehmen anzubieten.

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 766 müssen alle Unternehmen ihre E-Rechnungen von einem PAC validieren lassen.

Gemäß Gesetz 51 Artikel 2 und 74 vom 22. Juli 2008 wird die Rechtsgültigkeit einer E-Rechnung durch die qualifizierte elektronische Signatur des Ausstellers garantiert. Die Signatur wird durch ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat erstellt, welches von einem zertifizierten Softwareanbieter ausgestellt wurde. Der Softwareanbieter muss bei der Nationalen Direktion für elektronische Signaturen des öffentlichen Registers von Panama registriert sein.

Für Flugtickets gilt eine Sonderregelung. Denn für die Ausstellung von E-Rechnungen müssen die Angaben der Passagiere auf irgendeine Weise ergänzt werden, wenn diese E-Rechnung anfordern.

In Panama sind sowohl der Aussteller als auch der Authorised Certification Provider (PAC) für die Aufbewahrung der E-Rechnungen in XML verantwortlich. Beide müssen Kopien der ausgestellten und empfangenen E-Rechnungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufbewahren.

Eine Rechnung kann bis zu 1.000 Positionen enthalten.

Ja. Rechnungsaussteller müssen über ein Zertifikat verfügen, um elektronische Signaturen erstellen zu können. Die Unternehmen tragen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausstellung ihrer Rechnungen.

CUFE steht für ‚Código Unico de Factura Electrónica‘ (eindeutiger elektronischer Rechnungscode). Die Nummer identifiziert jede Rechnung eindeutig.

Gemäß des Gesetzes Nr. 66 der Republik Panama aus dem Jahr 2019 sind alle im Land registrierten Unternehmen dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Das gilt auch dann, wenn der Umsatz nicht in Panama erzielt wurde und keine Rechnungen innerhalb des Landes ausgestellt werden. Die Pflicht bzgl. der E-Rechnung wurde mit dem Ziel eingeführt, das Steuersystem des Landes zu modernisieren und die Effizienz und Transparenz der Unternehmensführung zu verbessern. 

Wenn ein Unternehmen also in Panama registriert ist, muss es der Pflicht bzgl. der Ausstellung von E-Rechnungen nachkommen, auch wenn der Umsatz aus dem Ausland stammt.

Die Nutzung des DGI-WebService für den Versand von E-Rechnungen ist ausschließlich über einen PAC möglich.

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