Merkmale der elektronischen Rechnung in Mauritius

Die MRA führt ein elektronisches Rechnungsstellungssystem ein, um die Steuerverwaltung zu modernisieren und die Steuertransparenz zu verbessern. Dieses System wird schrittweise eingeführt, beginnend mit Softwareentwicklern und Anbietern von Systemlösungen für elektronische Rechnungen (EBS), die ihre EBS registrieren, anpassen, testen und selbst zertifizieren müssen, um dem elektronischen Rechnungsstellungssystem der MRA zu entsprechen. 

Die Mauritius Revenue Authority (MRA) ist die für die Verwaltung und Überwachung des elektronischen Rechnungsstellungssystems auf Mauritius zuständige Behörde. 

Verpflichtung

Die Einführung der elektronischen Rechnung auf Mauritius erfolgt in Phasen, die sich nach dem Umsatz der Unternehmen richten:

  • Pase 1 (bestätigt): seid dem 15. Mai 2024 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Millonen Rupien.
  • Phase 2 (bestätigt): während dem Haushaltsjahr 2025-26 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr al 80 Millonen Rupien
  • Phase 3 (noch zu bestätigen): Unternehmen von einem Geschäftsvolumen von zwischen 50 und 80 Millonen Rupien.
  • Phase 4 (noch zu bestätigen): Andere spezifische Geschäfte.

Die Termine für die Phasen II, III und IV stehen noch nicht fest. Unternehmen können bei der MRA einen Aufschub beantragen, wenn sie ein Projekt begonnen haben; jeder Fall wird einzeln geprüft.

Rechnungsformat

Elektronische Rechnungen sowie Gutschriften und Lastschriften müssen im JSON-Format erstellt werden. Dieses Format erleichtert die Strukturierung und effiziente Übertragung von Daten zwischen den elektronischen Rechnungsstellungssystemen und der MRA-Plattform. 

Elektronische Signatur

Die Anwendung einer elektronischen Signatur auf elektronischen Rechnungen ist erforderlich, um deren Authentizität und Integrität zu gewährleisten. Der Zugang zum MRA-Portal erfolgt über ein digitales Zertifikat im Namen des steuerpflichtigen Unternehmens oder über einen Token. 

Archivierung

Unternehmen müssen elektronische Rechnungen gemäß den Vorschriften der MRA für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Rechnungen sicher gespeichert werden und für die Überprüfung im Falle von Steuerprüfungen oder -inspektionen zur Verfügung stehen. 

Administrative Verfahren

Vor der Ausstellung elektronischer Rechnungen in Mauritius müssen Unternehmen folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Registrierung im EBS-System: Softwareentwickler und Anbieter von EBS-Lösungen müssen sich registrieren, ihre Systeme anpassen, testen und selbst zertifizieren, um die technischen Spezifikationen der MRA zu erfüllen. 
  2. Verbindung mit der Elektronischen Rechnungsstellungsplattform der MRA: Die Verbindung wird über eine API hergestellt, über die die Registriernummer der Rechnung (IRN) und der QR-Code für jede erstellte Rechnung, Gutschrift und Lastschrift abgerufen werden. 
  3. Hash-Generierung: Das EBS-System muss für jedes elektronische Dokument einen Hash generieren, der in das nächste Dokument in der Sequenz eingefügt wird, um die Integrität und Authentizität der Informationen zu gewährleisten. 
  4. Notfallmanagement: Bei fehlender Konnektivität muss das EBS weiterhin Rechnungen sequenziell generieren und nach Wiederherstellung der Verbindung automatisch den Rechnungsstapel zur Generierung der IRN und des QR-Codes versenden. 
  5. Sequenznummerierung: Das EBS muss jeder ausgestellten Rechnung eine fortlaufende Nummer zuweisen, um eine logische und kontinuierliche Reihenfolge bei der Ausstellung von Dokumenten zu gewährleisten.

Steuerkontrolle

Damit eine Rechnung gültig ist, muss sie eine Rechnungsregistriernummer (IRN) und einen QR-Code enthalten, die von der MRA nach der Validierung des Dokuments bereitgestellt werden. Diese Elemente ermöglichen die Überprüfung der Echtheit der Rechnung und gewährleisten ihre steuerliche Gültigkeit. 

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