E-Rechnung in der Slowakei
Die E-Rechnung in der Slowakei ist Teil einer nationalen Strategie zur Digitalisierung des Steuerwesens, die mit den EU-Initiativen abgestimmt ist. Das Land hat einen progressiven Ansatz gewählt: Zunächst wurde das E-Invoicing im öffentlichen Sektor konsolidiert und dann auf den privaten B2B-Sektor ausgeweitet.
Merkmale der elektronischen Rechnung in der Slowake
Die Slowakei verfügt derzeit über eine zentrale Plattform namens IS EFA (Informačný Systém Elektronickej Fakturácie) für die Verwaltung der staatlichen E-Rechnungen und bereitet die Einführung eines dezentralen Modells auf der Grundlage des Peppol-Netzwerkes angesichts der B2B-Pflicht im Jahr 2027 vor.
Verpflichtung
Öffentliche Hand (B2G/G2G)
E-Rechnungen sind in der Slowakei für Transaktionen mit der öffentlichen Hand Pflicht. Seit April 2023 wurde die Verpflichtung zur Ausstellung von B2G- und G2G-E-Rechnungen über die IS EFA-Plattform schrittweise umgesetzt.
Privatsektor (B2B) und e-Reporting
Die Pflicht im B2B-Bereich wurde auf den 1. Januar 2027 festgelegt. Ab diesem Datum müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen E-Rechnungen für ihre inländischen B2B-Umsätze ausstellen und empfangen.
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung ist in klar definierten Schritten vorgesehen:
- Januar 2027: Beginn des inländischen B2B-E-Invoicings.
- Januar 2027: Beginn der E-Reportings in Echtzeit.
- Juli 2030: Innergemeinschaftliche E-Rechnung.
Rechnungsformat
Das elektronische Rechnungsformat in der Slowakei ist standardisiert, um ein automatisches Lesen und internationale Kompatibilität zu gewährleisten.
Alle E-Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, die das semantische Datenmodell einer E-Rechnung definiert. In der Praxis wird das vom Peppol BIS 3.0 Standard verwendete UBL 2.1 in XML Format empfohlen. UBL 2.1
Elektronische Signatur
Im slowakischen E-Rechnungsmodell ist die elektronische Signatur von Rechnungen nicht zwingend vorgeschrieben. Im Falle der Slowakei wird die Übermittlung der Rechnung über die IS EFA Plattform oder über das Peppol-Netzwerk sowie die Einhaltung des EN 16931 Formats als ausreichend angesehen, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.
Archivierung
Die Verpflichtung zur Aufbewahrung der E-Rechnungen in der Slowakei richtet sich nach den allgemeinen Steuervorschriften des Landes. Die Unternehmen müssen ihre Rechnungen (in elektronischer Form) mindestens 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum aufbewahren, bei Rechnungen in Verbindung mit Grundvermögen 20 Jahre.
Funktionsweise
Der E-Rechnungsworkflow in der Slowakei wird Elemente eines zentralen Systems für den öffentlichen Sektor und eines dezentralen Netzwerkes für den privaten Sektor kombinieren, indem auf alle Fälle die Kommunikation mit der Steuerverwaltung sichergestellt ist.
In der B2G-Umgebung werden die Rechnungen über das staatliche IS EFA System übermittelt, das den Inhalt validiert und den empfangenden öffentlichen Stellen zur Verfügung stellt. Im B2B-Bereich (ab 2027) wird die Übertragung über das Peppol-Netzwerk über zertifizierte Zugangspunkte erfolgen, die eine sichere und direkte Zustellung zwischen Absender und Empfänger gewährleisten.
Gleichzeitig werden die wichtigsten Daten jeder Rechnung automatisch an die Finanzverwaltung gemeldet, sodass die Steuerbehörden die Transaktionen in Echtzeit kontrollieren können. Dieser digitale Fluss macht manuelle Eingriffe überflüssig, gewährleistet die Rückverfolgbarkeit und erleichtert die Automatisierung von Buchhaltungs- und Steuerprozessen.
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