Merkmale der elektronischen Rechnung in der Schweiz

Die Schweiz strebt eine digitalere und effizientere Verwaltung an. Obwohl die elektronische Rechnung im B2B- oder B2C-Bereich noch nicht obligatorisch ist, sind die rechtlichen und technologischen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Einführung geschaffen.

Obwohl die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört und sich nicht direkt an die EU-Vorschriften hält, hat sie einen eigenen Rahmen entwickelt, um die Effizienz und Transparenz im Steuerwesen zu fördern, insbesondere in ihren Beziehungen zu staatlichen Lieferanten.

Die elektronische Rechnungsstellung in der Schweiz wird im öffentlichen Bereich hauptsächlich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) geregelt und durch Standards ergänzt, die von eCH, swissDIGIN und der Schweizer Peppol-Behörde gefördert werden.

Verpflichtung

Seit dem 1. Januar 2016 ist die elektronische Rechnung für alle Lieferanten, die Rechnungen über 5.000 CHF an die Schweizer Bundesverwaltung stellen, obligatorisch. Dazu gehören Ministerien, Bundesämter und Auftraggeber der Regierung. Rechnungen in Papierform oder als einfache PDF-Datei sind in diesen Fällen nicht gültig.

Für den privaten Sektor ist die elektronische Rechnung noch nicht obligatorisch, aber ihre Verwendung wird immer häufiger und wird empfohlen, um Prozesse zu optimieren, Fehler zu reduzieren und die Buchhaltung zu vereinfachen.

Rechnungsformat

Die Schweiz schreibt kein einheitliches Format für die Ausstellung elektronischer Rechnungen vor, was den Unternehmen eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der verwendbaren Standards einräumt. Es gibt jedoch Formate, die von öffentlichen und privaten Einrichtungen dringend empfohlen und allgemein akzeptiert werden.

Das Format swissDIGIN XML ist der in der Schweiz empfohlene Standard für die elektronische Rechnungsstellung, insbesondere im B2G-Kontext (Business-to-Government).

Weitere Formate sind UBL 2.0, CII XML 2.0 und die Hybridformate ZUGFeRD / Factur-X.

Elektronische Rechnungen können über EDI, interoperable E-Invoicing-Plattformen oder über das Peppol-Netzwerk versendet werden, insbesondere in B2G- und B2B-Beziehungen.

Elektronische Signatur

Sie ist nicht in allen Fällen obligatorisch, aber einige Behörden oder private Sektoren können sie als zusätzliche Authentifizierungsmaßnahme verlangen. 

Elektronische Speicherung

Elektronische Rechnungen müssen für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden.

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