Merkmale der e-Rechnung in El Salvador

Die für die Regulierung und Überwachung des elektronischen Rechnungsstellungssystems in El Salvador zuständige Behörde ist die Generaldirektion für interne Steuern (DGII), eine Einrichtung des Finanzministeriums. Ihre Aufgabe ist es, Vorschriften zu erlassen und sicherzustellen, dass die Steuerzahler die Anforderungen für die Ausstellung elektronischer Steuerdokumente (DTE) erfüllen.

Verpflichtung

Das obligatorische Modell beginnt im Jahr 2023. Die Behörde hat eine Suchmaschine eingerichtet, mit der jeder Steuerpflichtige prüfen muss, ob er elektronische Rechnungen ausstellen muss. Für den Rest der Steuerzahler ist der Beitritt freiwillig.

Die wichtigsten Betrachtungen der Verpflichtung sind:

  • Die Steuerbehörde legt bestimmte Termine für die schrittweise Eingliederung der Steuerpflichtigen fest.
  • Die Steuerpflichtigen, die noch nicht verpflichtet sind, können bereits vor dem Termin freiwillig and dem e-Rechnungsmandat teilnehmen.

Die schrittweise Einführung ermöglicht es den Unternehmen, ihre Systeme effizient anzupassen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ohne ihren Geschäftsbetrieb zu beeinträchtigen.

Rechnungsformat

Das gängige Format für DTE in El Salvador ist JSON (JavaScript Object Notation), eine Datenstruktur, die aufgrund ihrer Flexibilität und einfachen Verarbeitung weit verbreitet ist..
Es ist wichtig, dass das DTE elektronisch signiert und an die Steuerverwaltung zur Validierung und zum Erhalt des Eingangsstempels übermittelt wird.

Electronische Signatur

Um die Authentizität und Integrität elektronischer Steuerdokumente zu gewährleisten, ist der Aussteller verpflichtet, jedes ETD mit einem elektronischen Signaturzertifikat digital zu signieren.

Die elektronische Signatur gewährleistet die Authentizität des Ausstellers des Dokuments, garantiert die Unversehrtheit des Inhalts, indem sie dessen Veränderung nach der Unterzeichnung verhindert, und entspricht den von der DGII geforderten Vorschriften.

Das Zertifikat für die elektronische Signatur wird von akkreditierten Stellen ausgestellt und ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, so dass seine Erneuerung gemäß den Bestimmungen des Finanzministeriums erfolgen muss.

Elektronische Archivierung

Der Rechtsrahmen sieht vor, dass die Steuerpflichtigen die Vordrucke mindestens 10 Jahre lang aufbewahren müssen, um die Verfügbarkeit der Informationen für Prüfungen und Rechnungsprüfungen zu gewährleisten.

Die Aufbewahrungsfristen betragen für das Finanzministerium 5 Jahre und für andere Institutionen und den Steuerzahler 10 Jahre.

Steuerkontrolle

Jedes elektronische Steuerdokument muss die von der DGII festgelegten technischen Anforderungen erfüllen, zu denen die Verwendung spezifischer Verfahren und elektronischer Signaturen gehört.

Nach der Validierung des Dokuments erteilt die DGII das Empfangssiegel, einen eindeutigen Code, der als UUID (Universal Unique Identifier) bekannt ist und die korrekte Übermittlung und den Empfang des DTE bestätigt.

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