Elektronische Rechnung in Zypern
Die elektronische Rechnungsstellung in Zypern macht Fortschritte im Einklang mit den von der Europäischen Union festgelegten Leitlinien, insbesondere im Hinblick auf die Beziehungen zwischen Lieferanten und öffentlichen Verwaltungen.
Merkmale der elektronischen Rechnung in Zypern
Im Einklang mit der Richtlinie 2014/55/EU hat Zypern die elektronische Rechnungsstellung für Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden (Business to Government, B2G) verbindlich vorgeschrieben, um die Digitalisierung und Effizienz der Verwaltungsabläufe zu fördern. Die für die Überwachung und Anwendung dieser Vorschriften zuständige Behörde ist das Cyprus Tax Department.
Seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind alle öffentlichen Verwaltungen in Zypern verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verwalten. Die Ausstellung elektronischer Rechnungen durch Lieferanten des privaten Sektors ist jedoch weiterhin freiwillig.
Rechnungsformat
Das erforderliche Format für die elektronische Rechnungsstellung bei B2G-Transaktionen ist CIUS-PEPPOL BIS Billing 3.0, das an die europäischen Normen angepasst ist, um die Interoperabilität zwischen Ländern und Systemen zu gewährleisten. Dieses Format erleichtert die technische Integration zwischen Absendern und Empfängern und ist mit den in Europa weit verbreiteten Peppol-Netzen kompatibel.
Elektronische Signatur
Im Falle des zyprischen Modells ist die Verwendung einer digitalen Signatur für die Gültigkeit der elektronischen Rechnung nicht erforderlich, was die technischen Anforderungen für die Lieferanten vereinfacht.
Archivierung
Elektronische Rechnungen müssen gemäß den zypriotischen Steuervorschriften mindestens 8 Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Verpflichtung gilt sowohl für die Aussteller als auch für die Empfänger, die während des gesamten Aufbewahrungszeitraums die Zugänglichkeit, Unversehrtheit und Lesbarkeit der Dokumente gewährleisten müssen.
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