Elektronische Rechnung in Burkina Faso: Einführung der Zertifizierten Elektronischen Rechnung

14.8.2026 (Updated)

Burkina Faso hat mit der Einführung der zertifizierten elektronischen Rechnung (FEC) einen entscheidenden Schritt bei der Digitalisierung seines Steuersystems getan. Die FEC wurde am 6. Januar 2026 offiziell eingeführt und markiert damit den Beginn einer neuen Ära im Rechnungswesen in Burkina Faso.

Auf der Grundlage dieses Fortschritts beginnt das Land nun mit der Etablierung eines Modells für elektronische Rechnungen, das auf zertifizierten Systemen, Zulassungsverfahren und einer schrittweisen Einführung durch die steuerpflichtigen Unternehmen basiert.


Geltende Vorschriften zur elektronischen Rechnung in Burkina Faso

Für die elektronische Rechnung in Burkina Faso gibt es nun einen spezifischen Rechtsrahmen. Die Regelung zur zertifizierten elektronischen Rechnung (FEC) stützt sich auf Artikel 564 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs sowie auf die von der Steuerverwaltung erlassenen Bestimmungen, in denen die Bedingungen und Modalitäten für die Ausstellung dieser elektronischen Dokumente festgelegt sind.

Die FEC-Verordnung wurde am 5. Februar 2025 verabschiedet und trat mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Die operative Verpflichtung zur Ausstellung zertifizierter elektronischer Rechnungen über zertifizierte elektronische Rechnungsstellungssysteme gilt ab dem 1. Juli 2026 für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen in Burkina Faso.


Welche Unternehmen sind in Burkina Faso zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet?

Die DGI veröffentlichte am 29. Dezember 2025 die technischen Spezifikationen und Zulassungsverfahren für Rechnungsstellungssysteme. Anschließend führte die Steuerbehörde am 6. Januar 2026 offiziell die zertifizierte elektronische Rechnung ein und festigte damit die Umsetzung des neuen Steuermodells.

In Burkina Faso gilt die Verpflichtung zur Ausstellung zertifizierter elektronischer Rechnungen für natürliche oder juristische Personen, die bei der Direktion für Großunternehmen oder den Direktionen für mittelständische Unternehmen registriert sind und Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen.

Diese Steuerpflichtigen müssen zertifizierte elektronische Rechnungsstellungssysteme verwenden, die zuvor von der Steuerbehörde zugelassen wurden. Die Verpflichtung zur Ausstellung zertifizierter elektronischer Rechnungen für Groß- und mittelständische Unternehmen trat am 1. Juli 2026 in Kraft.

Zugelassene Systeme zur Ausstellung zertifizierter elektronischer Rechnungen

Die zertifizierte elektronische Rechnung in Burkina Faso muss über Systeme ausgestellt werden, die den von der DGI festgelegten technischen Spezifikationen entsprechen. Diese Systeme müssen die Sicherheit, Integrität und Rückverfolgbarkeit der Rechnungsdaten gewährleisten.

Für Unternehmen sieht die Regelung den Einsatz von Unternehmensrechnungsstellungssystemen (SFE) vor. Dabei handelt es sich um Lösungen, die zur internen Verwaltung der Ausstellung zertifizierter elektronischer Rechnungen gemäß den von der Steuerbehörde festgelegten Anforderungen dienen.

Die Zulassung dieser Systeme ist ein Schlüsselelement des Modells für die elektronische Rechnungsstellung in Burkina Faso, da dadurch überprüft werden kann, ob die von den Unternehmen eingesetzten Lösungen die von der DGI geforderten technischen und funktionalen Anforderungen erfüllen.

Schrittweise Einführung der zertifizierten elektronischen Rechnung

Die Einführung der elektronischen Rechnung in Burkina Faso erfolgt schrittweise. Nach der offiziellen Einführung der FEC im Januar 2026 trat diese am 1. Juli 2026 verbindlich in Kraft.

Anlässlich der am 3. Februar 2026 abgehaltenen „Rentrée fiscale“ stellte die DGI die Einführung der zertifizierten elektronischen Rechnung als Schlüsselinstrument für den Aufbau einer modernen, transparenten und serviceorientierten Steuerverwaltung in den Mittelpunkt.


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Im Falle von Burkina Faso unterstreicht die Entwicklung hin zur zertifizierten elektronischen Rechnung, wie wichtig es ist, regulatorische Änderungen vorwegzunehmen und auf einen Technologieanbieter mit internationaler Reichweite, Erfahrung im Bereich der Steuerkonformität und Anbindung an die Steuerbehörden zu setzen.

Die Einführung einer globalen Lösung wie der von EDICOM ermöglicht es Unternehmen, eine effizientere, sicherere und skalierbarere Verwaltung ihrer elektronischen Rechnungsstellungsprozesse zu erreichen – sowohl in Burkina Faso als auch in anderen Ländern, in denen sich digitale Steuermodelle derzeit entwickeln.
 

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