Elektronische Rechnungsstellung in Deutschland
Deutschland befindet sich mitten in der digitalen Transformation seiner Steuer- und Verwaltungsprozesse, wobei die elektronische Rechnung eine zentrale Rolle in dieser Entwicklung spielt. Obwohl ihre Einführung viele Jahre lang freiwillig war, haben die deutschen Behörden im Einklang mit der europäischen Digitalisierungsstrategie und der bevorstehenden Umsetzung der ViDA-Richtlinien (VAT in the Digital Age) Fortschritte in Richtung einer zunehmend standardisierten und automatisierten Umgebung gemacht.
Merkmale der elektronischen Rechnung B2B in Deutschland
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) spielt eine zentrale Rolle bei der Festlegung und Umsetzung des rechtlichen Rahmens für die elektronische Rechnung in Deutschland. In Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der Bundessteuerverwaltung hat das BMF technische und rechtliche Leitlinien erarbeitet, die die Standards für die Ausstellung, den Empfang und die Speicherung elektronischer Rechnungen festlegen.
Einer der wichtigsten Meilensteine der letzten Zeit ist die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024. Dieses Gesetz führt die elektronische Rechnungsstellung für nationale B2B-Transaktionen verbindlich ein und legt die technischen Bedingungen und Fristen für die Umsetzung fest.
Das BMF hat außerdem Pläne für die Schaffung einer nationalen Infrastruktur für die Übermittlung elektronischer Rechnungen angekündigt, die in Zukunft die automatische Übermittlung von Daten an die Steuerbehörden nach ähnlichen Modellen wie in Italien oder Frankreich ermöglichen soll.

Verpflichtung
Das BMF hat einen Zeitplan für die Umsetzung vorgeschlagen, der den Empfang, die Ausstellung und die Verwendung der verschiedenen Formate betrifft.
- 01/01/2025: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
- 01/01/2027: Obligatorische Ausstellung elektronischer Rechnungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro.
- 01/01/2028: Alle Unternehmen müssen elektronische B2B-Rechnungen versenden.
Rechnungsformat
01/01/2025
- Papier/PDF
- Elektronische Rechnung gemäß der Norm EN 16931, die das semantische Modell für die in der Rechnung enthaltenen Daten definiert: In Deutschland kompatible nationale Formate: XRechnung und ZugFeRD.
- Andere Formate (XML, EDIFACT, X12…)
01/01/2027
- Papier/PDF: unter besonderen Bedingungen erlaubt
- Elektronische Rechnung gemäß der Norm EN 16931, die das semantische Modell für die in der Rechnung enthaltenen Daten definiert: In Deutschland kompatible nationale Formate: XRechnung und ZugFeRD.
- Andere Formate (XML, EDIFACT, X12…): unter besonderen Bedingungen erlaubt
01/01/2028
- Elektronische Rechnung gemäß der Norm EN 16931, die das semantische Modell für die in der Rechnung enthaltenen Daten definiert: In Deutschland kompatible nationale Formate: XRechnung und ZugFeRD.
- Andere Formate (XML, EDIFACT, X12…), sofern sie mit dem Format EN16931 kompatibel sind.
Elektronische Signatur
In Deutschland ist die elektronische Signatur für die Gültigkeit einer elektronischen Rechnung nicht zwingend erforderlich.
Speicherung/Aufbewahrung
Was die Aufbewahrung betrifft, so müssen elektronische Rechnungen 8 Jahre lang aufbewahrt werden, zuzüglich eines weiteren Jahres, wenn dies aus steuerlichen oder buchhalterischen Gründen erforderlich ist (insgesamt 8 + 1 Jahre). Während dieses Zeitraums müssen die Dokumente gemäß den deutschen Aufbewahrungsvorschriften (GobD) gespeichert werden, wobei die Rückverfolgbarkeit, Überprüfbarkeit und Integrität der gespeicherten Dokumente gewährleistet sein muss.
Merkmale der elektronischen Rechnung B2G Deutschland
Deutschland hat die elektronische Rechnungsstellung in der öffentlichen Verwaltung nach einem Zeitplan eingeführt, der die B2G-Rechnungsstellung in den Bundesländern verbindlich vorschreibt. Der Fortschritt bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung hängt davon ab, dass jedes Bundesland eine gesetzliche Verordnung erlässt, in der die Standards für Kommunikationssysteme, Formate und Eingangspunkte festgelegt sind. Die einzige universelle Anforderung ist, dass die elektronische Rechnungsstellung in allen Fällen über Peppol zugänglich sein muss.
Die Einführung der elektronischen Rechnung B2G (Business to Government) in Deutschland erfolgte in mehreren Phasen:
- 18. April 2019: Verpflichtung zum Empfang elektronischer Rechnungen auf nationaler Ebene.
- 18. April 2020: Verpflichtung zum Empfang auf regionaler und lokaler Ebene.
- 27. November 2020: Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an die Bundesverwaltung.
Verpflichtung
Das deutsche Bundesgesetz über die elektronische Rechnungsstellung, E-Rechnungs-Gesetz, räumt den Bundesländern die Befugnis ein, eigene Umsetzungserlasse zu erlassen.
Der nationale Prozess in Deutschland verlief parallel zu dem in den 16 Bundesländern, die jeweils über die legislative Autonomie verfügen, um die europäische Richtlinie selbst umzusetzen.
Rechnungsformat
Das Format der elektronischen Rechnung der deutschen Bundesverwaltung ist in der Grundspezifikation für Rechnungsempfänger (CIUS) festgelegt. Es werden zwei Formate akzeptiert: das nationale ZUGFeRD und das Peppol UBL, genannt XRechnung.
Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Rechnung in Deutschland
Was ist eine XRechnung?
XRechnung ist eines der in Deutschland zugelassenen Formate für elektronische Rechnungen. Dieses Format ist für zentrale, regionale und lokale Behörden verbindlich. Es handelt sich um ein XML-Dokument, das an die Anforderungen der Europäischen Union angepasst ist.
Was ist ein ZUGFeRD?
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland) ist eines der in Deutschland zugelassenen Formate für elektronische Rechnungen. Es handelt sich um ein Hybridformat, bestehend aus einer PDF-Datei im Format A3 mit eingebettetem XML gemäß dem europäischen Standard.
Was bedeutet OZG-RE?
Die OZG-RE-Plattform (Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform) der Bundesregierung ist eine Plattform, über die Lieferanten und Dienstleister elektronische Rechnungen an Organisationen der indirekten Bundesverwaltung und kooperierende Bundesländer übermitteln können.
Gilt die neue Regelung auch für internationale Transaktionen?
Nicht sofort. Derzeit gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung nur für nationale B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Grenzüberschreitende Transaktionen unterliegen weiterhin den Bestimmungen der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie und den künftigen Entwicklungen des ViDA-Projekts, das ein EU-weit harmonisiertes elektronisches Meldesystem einführen könnte.
Was passiert mit einfachen Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen?
Während der Übergangsphase (2025–2027) wird der Austausch von Rechnungen im PDF-Format oder anderen unstrukturierten Formaten weiterhin akzeptiert, sofern beide Parteien damit einverstanden sind. Ab 2028 werden nur noch strukturierte elektronische Rechnungen akzeptiert, die der Norm EN 16931 entsprechen.
Welche Anforderungen muss die Speicherung in Deutschland gemäß GoBD erfüllen?
Wenn ein System oder Prozess als „GoBD-konform” bezeichnet wird, bedeutet dies, dass es diese vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegten gesetzlichen Grundsätze erfüllt und sicherstellt, dass digitale Daten wie elektronische Rechnungen, Buchhaltungsunterlagen und Steuerdokumente sicher, vollständig, nachvollziehbar und zugänglich verwaltet und aufbewahrt werden.
Die GoBD sollen sicherstellen, dass alle Steuer- und Buchhaltungsinformationen:
- authentisch und überprüfbar sind.
- nicht spurlos verändert werden können (Datenintegrität).
- während der gesamten Aufbewahrungsfrist (in der Regel 10 Jahre) lesbar und abrufbar sind.
- im Falle einer Prüfung den Finanzbehörden einen vollständigen und schnellen Zugriff ermöglichen.
Mit anderen Worten: Die „GoBD-konforme” Speicherung stellt sicher, dass elektronische Dokumente als gültige Beweismittel vor dem Finanzamt (deutsche Steuerbehörde) dienen können.
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Gesetz
Verordnung
- Bezechnung: E-Rechnungsverordnung -ERechV
- Erlassen: 10.04.2017
- Inkrafttreten: 27.11.2018
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Ja, seit dem 27.11.2020
- Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten, Rechnungen von Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro.
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentraler Rechnungseingang
Über Rechnungseingangsplattformen:
- Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) für die Behörden unmittelbare Bundesverwaltung
- Rechnungseingangsplattform OZG-RE für Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol
Gesetz
Berliner E-Rechnungsgesetz (BERG)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung (E-RechV)
- Erlassen: 30.09.2019
- Inkrafttreten: 16.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie, ab 16.04.2020
- Unterschwellig: Ab 31.12.2022
- Ausnahmen: Organleihe, Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Zentraler Rechnungseingang
OZG-RE
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Übertragungsweg
Web capture, web upload, e-mail, DE-mail, Peppol
Gesetz
E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung LSA
- Erlassen: 13.03.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Sicherheitsspezifische Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme
Adressierung
Leitweg-ID
Zentrales Rechnungseingangsportal
Landeseigenes E-Rechnungsportal
Übertragungsweg
Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL.
Gesetz
E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz - ERechGRP
- Erlassen: 03.06.2020
- Inkrafttreten: 24.06.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Geplant
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Ja, ab 01.01.2025
Format
- XRechnung
- ZUGFeRD
- CEN-konforme Formate (XML)
Adressierung
Leitweg-ID
Zentrales Rechnungseingangsportal
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes ZRE RLP (E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz)
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, Peppol
Gesetz
Brandenburgeisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG)
Verordnung
- Bezeichnung: Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
- Erlassen: 19.09.2019
- Inkrafttreten: 01.04.2020 – Aktuelle Fassung 27.10.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig:
- Unmittelbare Landesverwaltung ab 1.4.2020 verpflichtend
- Mittelbare Landesverwaltung und sonstige Verpflichtete erst ab 1.1.2025 verpflichtend
- Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentraler Rechnungseingang
OZG-RE
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, Peppol
Gesetz
Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG)
Verordnung
- Bezeichnung: Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr (NERechVO)
- Erlassen: 08.04.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Alle öffentlichen Auftraggeber sind verpflichted, Rechnungen elektronisch zu empfangen und verarbeiten zu können.
Format
XRechnung
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, Weberfassung, ab 18.04.2022: Peppol
Gesetz
E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EgovG M-V)
Verordnung
- Bezeichnung: ERechV Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V)
- Erlassen: 21.06.2021
- Inkrafttreten: 29.06.2021
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Nicht bekannt
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Ja, ab 01.04.2023
- Ausnahmen:
- Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
- Sonstige Beschaffungen im Ausland
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID bei Nutzung OZG-RE
Zentrales Rechnungseingangsportal
OZG-RE
Übertragungsweg
Portal, E-Mail, Peppol
Gesetz
Thüringer E-Government-Gesetz (ThürEGovG)
Regulación
- Bezechnung: Thüringer E-Rechnungs-Verordnung (ThüringerERechVO)
- Erlassen: 06.12.2019
- Inkrafttreten: 27.11.2019
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
OZG-RE
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, PEPPOL
Gesetz
E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EgovG BW)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ErechVOBW)
- Erlassen: 10.03.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja, außer für Gemeinden und Gemeindeverbände
- Ausnahmen: Für Rechnungen mit geheimhaltungsbedürftigen Daten
Ausstellungspflicht
- Ab 01.01.2022
- Ausnahmen: Rechnungen bis zu einem Betrag von 1 000 Euro
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentraler Rechnungseingang
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes Service Portal Baden-Württemberg
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, zukünftig auch Peppol
Gesetz
Gesetz zur Weiterentwicklung des digitalen Finanzmanagements in Hamburg und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Verordnung
- Bezeichnung: Hamburgischen E-Rechnungs-Verordnung
- Erlassen: 25.05.2021
- Inkrafttreten: 01.01.2022
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: O
- Direktvergaben bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro
- Sicherheitsrelevanten Aufträgen mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten
- Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes
Ausstellungspflicht
Ab 01.01.2022
Ausnahmen
- Ab 1.000 Euro (netto) bei Lieferung. Ab 3.000 Euro (netto) bei Bauleistungen.
- Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto)
Übertragungsweg
PEPPOL, E-Mail
Adressierung
Leitweg-ID (Listde der Hamburger Leitweg-IDs)
Zentraler Rechnungseingang
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes (E-Rechunungsportal)
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Standards
Gesetz
Landesverwaltungsgesetz - LVwG
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung (ERechVO)
- Erlassen: 15.11.2018
- Inkrafttreten: 27.11.2018 (Oberste Landesbehörde), 18.04.20 (Andere Behörden)
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Für Landesbehörden, nicht für Kommunen
- Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
Ab 18.04.2020 XRechnung
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
Übertragungsweg
E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL
Gesetz
E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovNRW)
Verordnung
- Bezechnung: Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen
- Erlassen: 13.08.2019
- Inkrafttreten: 01.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen:
- Sicherheitsspezifische Aufträge
- Direktaufträge ohne Vergabeverfahren
Ausstellungspflicht
Keine Verpflichtung
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentrales Rechnungseingangsportal
Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen(vergabe.NRW)
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol
Gesetz
Sächsisches E-Government -Gesetz
Verordnung
- Bezechnung: Sächsisches E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung
- Erlassen: 10.03.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Nicht bekannt
- Ausnahmen: Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
Ausstellungspflicht
Gilt für Lieferanten des Bundes.
Format
- Xrechnung
- CEN-konforme
Adressierung
LeitwegID
Zentrales Rechnungseingangsportal
OZG-RE
Übertragungsweg
Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Webservice, PEPPOL
Gesetz
eGovernmentgesetz (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen)
Verordnung
- Bezeichnung: Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnungs-VO)
- Erlassen: 17.07.2018
- Inkrafttreten: 27.11.2018 (Für Landesbehörden) 27.11.2020 (Verpflichtung für Lieferanten)
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Seit November 2018 für Gebietskörperschaften Land und Stadt Bremen und Bremerhaven
- Unterschwellig: Ab November 2019 für Betriebe und Gesellschaften der FHB
Ausstellungspflicht
Ab 27.11.2020
- Ausnahmen
- Bar- und Sofortzahlung
- Direktaufträge (Unterschwellenvergabeordnung)
- Geheimhaltungsbedürftige Aufträge
- Härtefallregelung (Befreiung auf Antrag)
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID (BT-10)
Zentraler Rechnungseingang
Zentrales Rechnungseingangsportal des Landes “zERIKA”.
Übertragungsweg
Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol
Gesetz
E-Government-Gesetz Saarland (EGovSL)
Verordnung
- Bezeichnung: E-Rechnungsverordnung Saarland (E-RechVO SL)
- Erlassen: 09.07.2020
- Inkrafttreten: 31.07.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen: Nicht bekannt
Ausstellungspflicht
- Ja, ab 01.01.2022
- Ausnahmen bei Aufträgen die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, Direktaufträgen bis 1000 Euro
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Leitweg-ID
Zentrales Rechnungseingangsportal
Kooperation mit Rheinland-Pfalz zur Nutzung des ZRE RLP
Übertragungsweg
Webupload, E-Mail, später PEPPOL
Gesetz
Verordnung
- Bezeichnung: Bürgerservice - BayDiV: Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) Vom 11. Juli 2023 (GVBl. S. 464) BayRS 206-1-1-D (§§ 1–13)
- Erlassen: 11.07.2023
- Inkrafttreten: 01.08.2023
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ab 1.000 EUR netto
- Ausnahmen: Für Bauaufträge gelten Verpflichtungen im Unterschwellenbereich ab 18. April 2023
Ausstellungspflicht
Ab 18.04.2020
Öffentliche Auftraggeber müssen e-Rechnungen annehmen und bearbeiten.
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Nicht geplant. Leitweg-ID wird von der zuständigen Behörde in der Staatsverwaltung (Auftraggeber) an den Rechnungssteller bei Bedarf ausgegeben.
Zentraler Rechnungseingang
Zunächst dezentraler Eingang
Übertragungsweg
Gesetz
Verordnung
- Bezechnung: E-Rechnungs-Verordnung Hessen
- Erlassen: 17.04.2020
- Inkrafttreten: 18.04.2020
Annahmepflicht
- Oberschwellig: Gemäß EU-Richtlinie
- Unterschwellig: Ja
- Ausnahmen:
- Härtefälle und sicherheitsspezifische Angelegenheiten
- Direktaufträge ohne Vergabeverfahren bis zu einem Betrag in Höhe von 1000 Euro
Ausstellungspflicht
Ja, ab 18.04.2024
Format
- XRechnung
- CEN-konforme Formate
Adressierung
Eine Identifikationsmummer muss verwendet werden, diese erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers. Diese kann muss aber nicht das Leitweg-ID Format haben.
Zentraler Rechnungseingang
Derzeit nicht zentral geplant
Übertragungsweg
Zunächst dezentrale Übertragungskanäle (E-Mail-Postfächer), wenn Webservice angeboten wird, dann mindestens Peppol.
Bundesebene
Verpflichtung für den Rechnungssteller
Verpflichtung
Bevorstehende Verpflichtung
Keine Verpflichtung
Rechnungsübertragung Modell der Bundesländer
OZG-RE
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