E-Rechnung in Pakistan
Das E-Rechnungssystem in Pakistan wird vom Finanzamt (Federal Board of Revenue, FBR) verwaltet. Es tritt ab dem 1. Juli 2025 gestaffelt in Kraft und basiert auf einem Validierungsmodell der Regierungsplattform.
Merkmale der elektronischen Rechnung in Pakistan
Die Verpflichtung zur E-Rechnungssausstellung wurde in der Finanzgesetzgebung von 2024 durch den Gesetzesentwurf 2024 (Finance Bill 2024) und die offizielle Mitteilung F. Nr. 1(141) ST-L&P/2025/55105-R des FBR festgelegt. Diese Bestimmungen schreiben die Verwendung der E-Rechnung für bestimmte Steuerpflichtige zwingend vor.
Vorerst werden E-Rechnungen nur für den Kauf und Verkauf von Waren eingesetzt. In Regionen wie Islamabad ist sie jedoch auch für die Erbringung von Dienstleistungen vorgeschrieben.
Das gewählte Modell ist zentralisiert und in Echtzeit. Die verpflichteten Unternehmen müssen ihre Buchhaltungs-, Abrechnungs- und POS-Systeme mit der FBR-Plattform integrieren. Jede Rechnung wird sofort an das FBR-System zur automatischen Validierung übermittelt.
Verpflichtung
Das FBR legt einen Zeitplan für die schrittweise Aufnahme in das E-Rechnungssystem fest:
- 1. Juli 2025 Eingetragene Unternehmen (Rechtspersonen) müssen im System integriert sein.
- 1. August 2025 Nicht-körperschaftliche Steuerzahler müssen sich registrieren und integrieren.
- 1. September 2025 Obligatorische Verwendung für öffentliche Unternehmen, Importeure und Unternehmen mit mehr als 1 Milliarde Rupien (≈3 Millionen EUR) Jahresumsatz.
- 1. Oktober 2025: Obligatorisch für Unternehmen und Einzelpersonen mit einem Umsatz zwischen 100 und 1 Milliarde Rupien.
- 1. November 2025 Obligatorisch für Unternehmen mit weniger als 100 Millionen Rupien Umsatz.
- 1. Dezember 2025 Allgemeine Anwendung für alle anderen Steuerpflichtigen.
Rechnungsformat
Die E-Rechnung wird in Pakistan in einem vom FBR festgelegten standardisierten digitalen Format ausgestellt. Das offizielle Format ist JSON (JavaScript Object Notation), das allein für die Übermittlung und Integration mit der Regierungsplattform zugelassen ist.
Elektronische Signatur
In Pakistan wird die elektronische Signatur der Rechnung nicht direkt vom Aussteller mit seinem eigenen Zertifikat angebracht, sondern vom FBR während des Validierungsprozesses erzeugt.
Wenn das Unternehmen die Rechnung an das Steuerportal schickt, prüft das FBR die Daten. Wenn alles korrekt ist, signiert es die Rechnung elektronisch mit seinem offiziellen Zertifikat. Das bedeutet, dass jede pakistanische E-Rechnung mit einem digitalen Stempel der Steuerbehörde, der ihre Authentizität und steuerliche Validierung garantiert, an das FBR-System gesendet wird. Zusammen mit der elektronischen Signatur weist das FBR-System jeder Rechnung einen eindeutigen QR-Code und eine UUID zu und fügt sie in die validierte Antwort ein.
Archivierung
Alle Steuerzahler müssen die E-Rechnungen mindestens 6 Jahre lang in einem sicheren elektronischen Format aufbewahren. Diese Aufbewahrung muss den vom FBR erlassenen technischen Spezifikationen entsprechen.
Steuerkontrolle
Die Einführung der E-Rechnung bietet dem FBR wesentlich solidere Instrumente zur Echtzeit-Steuerkontrolle. Jede von einem Steuerzahler erstellte Rechnung wird sofort durch das FBR-System validiert. Damit wird jede Verkaufstransaktion sofort in der staatlichen Steuerdatenbank erfasst.
Die Echtzeit-Übertragung und die Zuordnung einer eindeutigen FBR-Rechnungsnummer (UUID) zu jedem Beleg verhindert die Duplizierung oder Manipulation von Rechnungen, da jedes Dokument im zentralen System eindeutig identifiziert wird.
Funktionsweise
Das E-Invoicing-Verfahren in Pakistan funktioniert nach einem Clearance- oder zentralisierten Validierungsschema. Der Ablauf von der Ausstellung bis zur Aufbewahrung einer E-Rechnung ist wie folgt:
- Erstellung und Versand: Der Steuerpflichtige erstellt die Verkaufsrechnung in seinem System (mit allen erforderlichen Daten) und sendet sie im JSON-Format über die offizielle FBR-API in Echtzeit.
- Validierung durch das FBR: Die zentrale Plattform des FBR empfängt die E-Rechnung und validiert ihren Inhalt. Wenn die Informationen mit den Steuervorschriften übereinstimmen, erteilt das FBR die Genehmigung: es generiert eine eindeutige Rechnungsnummer, signiert das Dokument elektronisch und fügt den entsprechenden QR-Code und die UUID hinzu. Anschließend sendet es die geprüfte Rechnung mit einer Annahmebestätigung an den Absender zurück.
- Lieferung und Aufbewahrung: Sobald die E-Rechnung validiert ist, erlangt sie volle Rechtsgültigkeit. Der Aussteller als auch der Empfänger müssen den elektronischen Beleg in ihrem Dokumentenverwaltungs- oder Steuerablagesystem speichern.
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