e-Rechnung in Luxemburg
Die Verwendung elektronischer Rechnungen ist in Luxemburg derzeit je nach Anwendungsbereich unterschiedlich geregelt. Die Regierung arbeitet an einer schrittweisen Einführung für die Auftragnehmer der öffentliche Verwaltung. Zwischen Unternehmen (B2B) ist die Verwendung von elektronischen Rechnungen weiterhin freiwillig.
Merkmale der elektronischen Rechnung in Luxemburg
Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich (Business-to-Government) ist seit dem Abschluss ihrer flächendeckenden Einführung im März 2023 für alle Unternehmen in Luxemburg verpflichtend. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an öffentliche Einrichtungen des Landes liefern. Alle Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk gemäß den Peppol BIS 3.0-Standards gesendet werden.
Verpflichtung
Die Verpflichtung zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch zentrale staatliche Einrichtungen gilt seit dem 18. April 2019. Anschließend wurden auch subzentrale Institutionen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. Seit Mai 2022 wird die Verpflichtung für Lieferanten, elektronische Rechnungen ausschließlich über das Peppol-Netzwerk an öffentliche Einrichtungen zu senden, schrittweise umgesetzt.
Rechnungsformat
Das Standardformat für elektronische Rechnungen in Luxemburg ist Peppol BIS 3.0, das Interoperabilität und die Einhaltung europäischer Vorschriften gewährleistet.
Elektronische Signatur
Es ist nicht erforderlich, eine elektronische Signatur auf elektronische Rechnungen anzuwenden, was den Prozess der Ausstellung und Übermittlung vereinfacht.
Archivierung
Gemäß den geltenden Vorschriften müssen elektronische Rechnungen und andere Buchhaltungsunterlagen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden, um die Nachverfolgbarkeit und Verfügbarkeit im Falle von Steuerprüfungen oder Audits zu gewährleisten.
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