Merkmale der elektronischen Rechnung in Luxemburg

Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich (Business-to-Government) ist seit dem Abschluss ihrer flächendeckenden Einführung im März 2023 für alle Unternehmen in Luxemburg verpflichtend. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an öffentliche Einrichtungen des Landes liefern. Alle Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk gemäß den Peppol BIS 3.0-Standards gesendet werden.

Verpflichtung

Die Verpflichtung zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch zentrale staatliche Einrichtungen gilt seit dem 18. April 2019. Anschließend wurden auch subzentrale Institutionen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. Seit Mai 2022 wird die Verpflichtung für Lieferanten, elektronische Rechnungen ausschließlich über das Peppol-Netzwerk an öffentliche Einrichtungen zu senden, schrittweise umgesetzt.

Rechnungsformat

Das Standardformat für elektronische Rechnungen in Luxemburg ist Peppol BIS 3.0, das Interoperabilität und die Einhaltung europäischer Vorschriften gewährleistet.

Elektronische Signatur

Es ist nicht erforderlich, eine elektronische Signatur auf elektronische Rechnungen anzuwenden, was den Prozess der Ausstellung und Übermittlung vereinfacht.

Archivierung

Gemäß den geltenden Vorschriften müssen elektronische Rechnungen und andere Buchhaltungsunterlagen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden, um die Nachverfolgbarkeit und Verfügbarkeit im Falle von Steuerprüfungen oder Audits zu gewährleisten.

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