Merkmale der elektronischen Rechnung in Panama

Die Generaldirektion für interne Steuern (DGII) ist die Behörde, die für die Regulierung und Überwachung der elektronischen Rechnung in der Dominikanischen Republik zuständig ist. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die Steuerzahler die in den Vorschriften festgelegten Anforderungen erfüllen, einschließlich der Validierung, Autorisierung und des Empfangs von elektronischen Steuerbelegen (e-CF).
 

Verpflichtung

Das Gesetz 32-23 vom 16. Mai 2023 legt einen progressiven Zeitplan für die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung je nach Art des Steuerzahlers fest:

  • Große nationale Steuerzahler: Sie sind verpflichtet, die elektronische Rechnung innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einzuführen.
  • Große lokale und mittelgroße Steuerzahler: Sie haben 24 Monate Zeit, um die Vorschriften zu erfüllen.
  • Kleine, Kleinst- und nicht klassifizierte Steuerzahler: Sie haben 36 Monate Zeit, um das System zu übernehmen.

Dieser stufenweise Ansatz erleichtert den Steuerzahlern den Übergang zum elektronischen Rechnungsmodell und ermöglicht ihnen eine schrittweise Anpassung an die neuen Anforderungen.

Rechnungsformat

Der elektronische Steuerbeleg (e-CF) verwendet eine XML-Datenstruktur, die auf dem internationalen UBL-Standard (Universal Business Language) basiert.

Jeder e-CF muss elektronisch signiert werden, um seine Authentizität zu gewährleisten, und wird an die DGII zur Genehmigung und zur Zuweisung einer TrackID, einer eindeutigen Kennung gesendet, die seine Gültigkeit bescheinigt.

Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur ist ein verpflichtendes und grundlegendes Element für das elektronische Rechnungsmodell.
Jeder Aussteller ist dafür verantwortlich, seine Belege mit einem digitalen Zertifikat digital zu signieren. Dieses Zertifikat wird von einer von INDOTEL akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt und garantiert, dass der Aussteller während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats eindeutig identifiziert werden kann.

Archivierung

Gemäß den Vorschriften müssen sowohl Aussteller als auch Empfänger e-CFs für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufbewahren. Die für die Archivierung verwendeten Systeme müssen die Integrität, Sicherheit und Zugänglichkeit der Daten während des gesamten erforderlichen Zeitraums gewährleisten, um die Rückverfolgbarkeit der Dokumente sicherzustellen und ihre Verfügbarkeit für Steuerprüfungen zu garantieren.

Administrative Verfahren

Um am elektronischen Rechnungsmodell teilnehmen zu können, müssen Steuerzahler die folgenden Schritte befolgen:

  1. Antrag auf Aufnahme: InteSteuerzahler müssen die Aufnahme in das elektronische Rechnungsmodell beantragen oder auf eine ausdrückliche Anfrage der DGII antworten.
  2. Elektronisches Signaturzertifikat: Es ist unerlässlich, ein elektronisches Signaturzertifikat zu besitzen, das von einer vom Dominikanischen Institut für Telekommunikation (INDOTEL) akkreditierten Stelle ausgestellt wurde.
  3. Zertifizierungsprozess: Nach Genehmigung ihres Antrags müssen sich Steuerzahler dem Zertifizierungsverfahren als elektronische Aussteller unterziehen und dabei die von der DGII festgelegten Standards einhalten.
  4. Zuweisung elektronischer Steuerbelegnummern (e-NCF): Elektronische Steuerbelegnummern dürfen ausschließlich von der DGII zugewiesen werden, die befugt ist, sie auszustellen.

Steuerkontrolle

Damit ein e-CF gültig ist, muss er eine Reihe von Validierungen durchlaufen, die von der DGII durchgeführt werden. Dazu gehören eine korrekte Dokumentenstruktur gemäß den festgelegten Schemata, die Aufnahme der elektronischen Signatur des Ausstellers und die Zuweisung der elektronischen Steuerbelegnummer (e-NCF).
Sobald diese Validierungen bestanden sind, weist die DGII dem Dokument eine TrackID zu, die die erfolgreiche Übertragung und den erfolgreichen Empfang bescheinigt.

Druckformat

In einigen Fällen müssen Steuerzahler nicht-elektronischen Käufern eine gedruckte Darstellung des elektronischen Steuerbelegs vorleglen.
Dabei muss es sich um eine originalgetreue Darstellung des XML-Formats handeln, die an die von der DGII festgelegten Standards angepasst ist. Die gedruckte Darstellung muss den in den Vorschriften festgelegten Richtlinien für Lesbarkeit und Genauigkeit entsprechen.

Konsultieren Sie die am häufigsten gestellten Fragen

Nachfolgend finden Sie einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Rechnungssystem in Dominikanischen Republik.

e-CF ist die Abkürzung für Comprobante Fiscal Electrónico (elektronischer Steuerbeleg), die Bezeichnung, die in der Dominikanischen Republik für elektronische Rechnungen und andere elektronische Steuerdokumente verwendet wird.

Mögliche Status:

  • e-CF akzeptiert: e-CF ist bei der Steuerbehörde eingegangen und gültig
  • e-CF abgelehnt: e-CF ist nicht gültig
  • e-CF nicht gefunden: abgefragte e-NCF-Sequenz ist gültig, wurde aber nicht an die Steuerbehörde weitergeleitet

Das Verfahren zur Beantragung und zum Erhalt der fortlaufenden Nummern basiert auf folgendem Modell: Der elektronische Aussteller beantragt die fortlaufenden Nummern für die e-CF. Um diese zu übermitteln, validiert die DGII validiert die Nummern auf dieselbe Weise, wie dies derzeit mit traditionellen Rechnungen der Fall ist:

  • Aktiver Registrierungsstatus im National Taxpayers Registry (RNC),
  • Autorisierung zur Ausstellung von Steuerbelegen (positive NCF-Registrierung),

Im Register scheinen keine der folgenden Sperren auf:

  • PIR-Inaktivierung im RNC
  • NCFNL-nicht lokalisiert
  • Andere Sperren, wie NCFI-Sperre oder irreguläre NCF 
  • Überprüfung der Einhaltung der Steuervorschriften

Als Ergebnis der Validierung wird das Intervall der berechtigten e-CFs zugestellt.

Die Empfangsbestätigung besagt lediglich, dass die e-CF beim Empfänger eingegangen ist. Die Status-Bestätigung gibt den Status des e-CF an (z. B. akzeptiert oder abgelehnt).

 

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