Die e-Rechnung in Tunesien hat sich als wichtiger Pfeiler der digitalen Transformation des Steuersystems des Landes etabliert. In den letzten Jahren hat die tunesische Regierung mehrere rechtliche und technische Initiativen zur Modernisierung der Rechnungsstellung, zur Verbesserung der Steuertransparenz und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung gefördert.
Das Land leistete in der arabischen Welt Pionierarbeit bei der Einführung eines nationalen Systems für elektronische Rechnungen, das über die öffentliche Plattform Tunisie TradeNet, bekannt als TTN, verwaltet wird. Dieses System mit dem Namen „El Fatoora“ ermöglicht die elektronische Validierung, Registrierung und Übermittlung von Rechnungen an die tunesische Steuerbehörde.
In den letzten Jahren hat sich die Rechtslage schrittweise weiterentwickelt. Ursprünglich konzentrierte sich die Verpflichtung auf Transaktionen mit der öffentlichen Verwaltung, großen Unternehmen und bestimmten strategischen Sektoren. Das Finanzgesetz 2026 leitet jedoch eine neue Phase bei der allgemeinen Einführung des Systems ein, indem es die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auf Dienstleistungsgeschäfte ausweitet.
Aktueller Stand der e-Rechnung in Tunesien
Seit 2016 ist das nationale System für die elektronische Rechnungsstellung, bekannt als „El Fatoora“, im Rahmen eines Modells zur kontinuierlichen Transaktionsüberwachung (CTC-System) in Betrieb, das von der öffentlichen Plattform Tunisie TradeNet (TTN) verwaltet wird.
In einer ersten Phase konzentrierte sich die Verpflichtung auf Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) sowie auf Großsteuerzahler des privaten Sektors. Damit erhielt die elektronische Rechnung die gleiche rechtliche und steuerliche Gültigkeit wie die Papierrechnung, wie im tunesischen Finanzgesetz von 2016 festgelegt.
In den folgenden Jahren haben die tunesischen Behörden den Anwendungsbereich des Systems schrittweise erweitert. Derzeit ist die e-Rechnung für bestimmte Steuerpflichtige und bestimmte Sektoren verpflichtend, während sie für andere freiwillig bleibt. Gemäß der geltenden Vorschriften ist die Elektronische Rechnung in den folgenden Fällen erforderlich:
- Für Unternehmen, die als „Großunternehmen“ gelten (der Direktion für Großunternehmen, DGE, unterstellt).
- Unternehmen, die dem Staat Rechnung stellen (öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen).
- Bestimmte Transaktionen zwischen Gewerbetreibenden in strategischen Sektoren wie der Verkauf von Medikamenten und Kohlenwasserstoffen.
- Unternehmen und Freiberufler, die Dienstleistungen erbringen, die unter die im Finanzgesetz 2026 vorgesehene Ausweitung fallen.
Insbesondere hat die Regierung Rechnungen zwischen Unternehmen im Pharma- und Kraftstoffsektor aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung als verpflichtend eingestuft, wobei Einzelhandelsgeschäfte in diesen Sektoren vorerst ausgenommen sind.
Als Neuerung erweitert das Finanzgesetz 2026 den Geltungsbereich der elektronischen Rechnung in Tunesien auf Dienstleistungsgeschäfte. Diese Maßnahme stellt eine neue Phase in der schrittweisen Einführung des Systems dar, das sich bisher hauptsächlich auf Großunternehmen, Transaktionen mit dem öffentlichen Sektor und bestimmte strategische Branchen konzentriert hatte.
Für alle anderen Unternehmenskategorien, die nicht unter die Verpflichtungsbestimmungen fallen, bleibt die Teilnahme am System der elektronischen Rechnungsstellung vorerst freiwillig.
Derzeitiger Rechtsrahmen und rechtliche Verpflichtungen für die e-Rechnung in Tunesien
Die rechtliche Grundlage wurde mit dem Finanzgesetz 2016 geschaffen, in dessen Artikel 22 die Elektronische Rechnung der traditionellen Papierrechnung gleichgestellt und Tunisie TradeNet (TTN) als technischer Betreiber des Systems bestimmt wurde. In der Folge wurden mit dem Regierungsdekret Nr. 2016-1066 vom 15. August 2016 die Bedingungen und Verfahren für die Ausstellung und Einreichung Elektronischer Rechnungen entwickelt und die notwendigen technischen und Kontrollanforderungen festgelegt. Auch in das tunesische Mehrwertsteuergesetz (Artikel 18, Absatz II ter) und in das Steuergesetz (Artikel 94) wurden die Bestimmungen über die Elektronische Rechnung aufgenommen, indem die verpflichtenden Angaben, die sie enthalten muss, festgelegt und ihr volle Rechtswirkung verliehen wurde.
Nach diesen Vorschriften müssen Unternehmen, die zur Ausstellung der e-Rechnung in Tunesien verpflichtet sind, mehrere technische und administrative Anforderungen erfüllen. Zunächst muss ein qualifiziertes digitales Zertifikat erworben werden, das von der Nationalen Agentur für elektronische Zertifizierung (ANCE) ausgestellt wird, um die Elektronische Signatur der Rechnungen zu gewährleisten.
Außerdem muss jedes Unternehmen den Dienst „El Fatoora“ von TTN nutzen, der als Plattform für den Austausch und die Validierung von Elektronischen Rechnungen dient. Die vom Unternehmen verwendete Rechnungsstellungslösung muss in der Lage sein, Rechnungen im Tunisian Electronic Invoice Format (TEIF) zu erstellen, das dem von den Steuerbehörden festgelegten XML-Standard entspricht. Sobald eine Rechnung im TEIF-Format ausgestellt wurde, weist das TTN-System ihr eine eindeutige Kennung zu und unterzieht sie einer doppelten Elektronischen Signatur: die des Ausstellers (Unternehmen) und die digitale Signatur von TTN als vertrauenswürdige dritte Partei.
Jede Rechnung enthält außerdem einen signierten QR-Code (Cachet Électronique Visible), der eine schnelle Überprüfung der Echtheit und eine offizielle Registrierung ermöglicht.
Dank dieser Regelung wird jede gültige Elektronische Rechnung in Echtzeit beim Finanzministerium registriert. TTN übermittelt eine Kopie der geprüften Rechnungen an die Steuerverwaltung und sorgt für deren elektronische Aufbewahrung gemäß den geltenden technischen Vorschriften. Elektronische Rechnungen können für praktische Zwecke (z. B. Zustellung an Endkunden oder Straßenkontrollen) in ein lesbares PDF-Format umgewandelt werden, ohne ihren steuerlichen Wert zu verlieren, sofern die signierte und registrierte Originaldatei gemäß den amtlichen Vorgaben aufbewahrt wird.
Dank dieses Systems wird jede gültige elektronische Rechnung in Echtzeit beim Finanzministerium registriert. Das TTN übermittelt Kopien der validierten Rechnungen an die Steuerbehörde und gewährleistet deren elektronische Aufbewahrung gemäß den geltenden technischen Vorschriften.
Zeitplan für die Umsetzung und wichtige Termine
Der Prozess der Einführung der e-Rechnung in Tunesien ist durch abgestufte Phasen und Schlüsseltermine gekennzeichnet, die in den jährlichen Finanzgesetzen festgelegt sind. Nach der anfänglichen Einführung im Jahr 2016 für große Unternehmen und den öffentlichen Sektor weitete die Regierung den Anwendungsbereich in den folgenden Jahren weiter aus und konzentrierte sich auf Sektoren mit hohen steuerlichen Auswirkungen. Einer der wichtigsten Meilensteine wurde mit dem Finanzgesetz 2025 erreicht, das Ende 2024 veröffentlicht wurde, den verpflichtenden Charakter des Systems bekräftigt und einen klaren Horizont für die vollständige Einhaltung festlegt.
Mit dem Finanzgesetz 2025 (Artikel 71) wurde ein strenges Sanktionssystem ab dem 1. Juli 2025 eingeführt, um die Einhaltung des elektronischen Systems sicherzustellen. Ab diesem Datum verstoßen Unternehmen, die in Fällen, in denen die Elektronische Rechnung verwendet werden sollte, Papierrechnungen ausstellen, gegen das Gesetz.
Was die Sektor- und Unternehmensabdeckung betrifft, so werden im derzeitigen Zeitplan die Sektoren und Steuerzahler mit dem größten Umfang und den größten steuerlichen Auswirkungen priorisiert. Ab etwa 2020 (Jahre nach der Anfangsphase) wurden Bemühungen unternommen, um Sektoren wie Pharmazeutik und Kohlenwasserstoffe in das elektronische System einzubeziehen, angesichts des Volumens der Transaktionen und der Bedeutung für die Steuererhebung. Kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht unter die verpflichtenden Kategorien fallen, haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, freiwillig beizutreten.
Es sei darauf hingewiesen, dass trotz dieser Verpflichtung in den Verordnungen spezifische Ausnahmen vorgesehen sind. So ist in bestimmten Situationen aus operationellen Gründen nach wie vor ein Papierträger erforderlich: Im Bereich des Warenverkehrs ist es nach wie vor erforderlich, eine gedruckte Kopie der Rechnung mitzuführen (auch wenn sie elektronisch erstellt wurde), um die Überprüfung durch die Kontrollbehörden während der Fahrt zu ermöglichen.
Vorteile einer globalen Lösung für Elektronische Rechnungen
In einem internationalen Umfeld, das durch die zunehmende Verbreitung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und digitaler Steuerkontrollmodelle geprägt ist, ist eine globale Lösung für die elektronische Rechnungsstellung entscheidend, um die steuerlichen Verpflichtungen in verschiedenen Ländern effizient zu verwalten.
Spezialisierte Plattformen wie die von EDICOM ermöglichen es, die internationale Steuerkonformität über eine einzige technologische Lösung zu vereinfachen und den Versand von elektronischen Rechnungen und Berichten an jede öffentliche Verwaltung oder jeden Geschäftspartner unabhängig vom Land zu ermöglichen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen die elektronische Rechnungsstellung in Tunesien zusammen mit anderen Ländern in einem einzigen System integrieren kann und so sicherstellt, dass jedes Dokument automatisch die lokalen rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt.
Zu den Vorteilen einer globalen Lösung gehören die Zentralisierung aller Prozesse der elektronischen Rechnungsstellung, die kontinuierliche Anpassung an gesetzliche Änderungen sowie die Skalierbarkeit zur Einbindung neuer Länder oder Transaktionsvolumina. So ist die internationale Plattform von EDICOM beispielsweise an die Gesetzgebungen von mehr als 85 Ländern angepasst und ermöglicht die zügige Einbindung neuer technischer Anforderungen und Formate, wenn die verschiedenen Behörden ihre Systeme weiterentwickeln.