Ab 2028 gilt in Luxemburg die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

28.7.2026 (Updated)

Die B2B e-Rechnung in Luxemburg

Luxemburg treibt die Digitalisierung der Rechnungsstellung voran und hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die obligatorische elektronische B2B-Rechnung für inländische Transaktionen zwischen Unternehmen einführt. Die vom Regierungsrat am 17. Juli 2026 verabschiedete Reform erweitert das bereits im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung (B2G) geltende Modell der elektronischen Rechnungsstellung und legt einen schrittweisen Zeitplan für die Umsetzung zwischen 2028 und 2029 fest.

Die Initiative ist Teil der Strategie zur digitalen Transformation des Landes und bereitet luxemburgische Unternehmen auf die künftigen europäischen Anforderungen zum elektronischen Rechnungsaustausch und zur digitalen Umsatzsteuererklärung vor, die im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) vorgesehen sind.

Die Vorschriften sehen den Austausch von strukturierten elektronischen Rechnungen vor, d. h. von Dokumenten in einem maschinenlesbaren Format, die von ERP-Systemen und Buchhaltungsanwendungen automatisch verarbeitet werden können, wodurch der manuelle Aufwand reduziert und die Automatisierung der Finanzprozesse erleichtert wird.

Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnung in Luxemburg

Der Gesetzentwurf sieht eine schrittweise Einführung vor, um den Unternehmen die Anpassung zu erleichtern:

DatumMandat
1. Januar 2028Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
1. Juli 2028Große und mittelständische Unternehmen müssen bei inländischen B2B-Geschäften elektronische Rechnungen ausstellen.
1. Januar 2029Die Meldepflicht wird auf alle übrigen Unternehmen ausgeweitet.

 

Der Gesetzentwurf sieht eine schrittweise Einführung der elektronischen B2B-Rechnung in Luxemburg vor. Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Verpflichtung zur Ausstellung solcher Rechnungen gilt ab dem 1. Juli 2028 für große und mittlere Unternehmen und wird am 1. Januar 2029 auf alle übrigen Unternehmen ausgeweitet. Das Modell basiert auf dem Peppol-Netzwerk, das bereits für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Verwaltungen genutzt wird.

Wer ist verpflichtet?

Die künftige Regelung gilt für inländische B2B-Transaktionen zwischen in Luxemburg ansässigen Unternehmen.

Die Reform erweitert das Modell der elektronischen Rechnungsstellung, das das Land bereits seit Jahren für Business-to-Government-Transaktionen (B2G) nutzt, sodass die Verpflichtung künftig auch die Geschäftsbeziehungen zwischen privaten Unternehmen umfasst.

Peppol wird die Referenzinfrastruktur sein

Der Übergang zur elektronischen B2B-Rechnung baut auf einer bereits etablierten Infrastruktur auf. Luxemburg nutzt das Peppol-Netzwerk für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Verwaltungen und verzeichnet eine hohe Akzeptanz.

Das vorgesehene Modell ist eine Peppol-Architektur nach dem Vier-Ecken-Modell (4-Corner-Modell), die in Europa weit verbreitet ist und für den sicheren Austausch elektronischer Dokumente genutzt wird und die darauf ausgelegt ist, sich zu künftigen Modellen der digitalen Übermittlung von Steuerdaten weiterzuentwickeln.

Die elektronische B2G-Rechnung in Luxemburg

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Luxemburg für alle Lieferanten verpflichtend, die Rechnungen an Behörden und öffentliche Einrichtungen ausstellen. Die Maßnahme dient der Umsetzung des Gesetzes vom 16. Mai 2019, mit dem die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen umgesetzt wird, und vervollständigt die im Jahr 2022 begonnene schrittweise Einführung.

Die Verpflichtung ist Teil der Digitalisierungsstrategie des luxemburgischen öffentlichen Sektors und zielt darauf ab, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, die Rechnungsverwaltung zu automatisieren, die Bearbeitungskosten zu senken und die Transparenz im öffentlichen Auftragswesen zu stärken.

Das Peppol Netzwerk

Luxemburg nutzt das Peppol-Netzwerk als Referenzinfrastruktur für den Austausch elektronischer Rechnungen mit der Verwaltung. Die Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das den europäischen Standards entspricht, vor allem Peppol BIS Billing 3.0, wodurch die Interoperabilität zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen gewährleistet ist.

Das System wird vom Ministerium für Digitalisierung und dem Centre des technologies de l'information de l'État (CTIE) koordiniert, dass die erforderliche Infrastruktur für den Empfang elektronischer Rechnungen durch die öffentlichen Verwaltungen bereitstellt.

Die mit der elektronischen B2G-Rechnung gesammelten Erfahrungen bilden die Grundlage, auf der Luxemburg die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich durch den 2026 verabschiedeten Gesetzentwurf ausweiten wird, wobei eine schrittweise Einführung zwischen 2028 und 2029 vorgesehen ist.

EDICOM, globale Plattform für elektronische Rechnungen in Luxemburg

Die Entwicklung der luxemburgischen Rechtsvorschriften hin zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung erfordert, dass Unternehmen über eine Lösung verfügen, die sich sowohl an die aktuellen Anforderungen des öffentlichen Sektors (B2G) als auch an die für 2028 bis 2029 geplante Einführung der elektronischen B2B-Rechnungsstellung anpassen lässt.

Die internationale Plattform für elektronische Rechnungsstellung von EDICOM automatisiert den Austausch elektronischer Rechnungen und erleichtert die Integration in die wichtigsten ERP- und Verwaltungssysteme, wodurch die Einhaltung der von den luxemburgischen und europäischen Vorschriften geforderten Standards gewährleistet wird.

Als zertifizierter Peppol-Access-Point bietet EDICOM eine sichere Verbindung zum Peppol-Netzwerk, ermöglicht den Austausch elektronischer Rechnungen mit öffentlichen Verwaltungen und bereitet Unternehmen auf die künftige Ausweitung der Verpflichtung auf den B2B-Bereich vor.

Darüber hinaus bietet die Plattform eine skalierbare Lösung, um auf die Weiterentwicklung der europäischen Steuervorschriften zu reagieren, und unterstützt Unternehmen dabei, sich an Initiativen wie „VAT in the Digital Age“ (ViDA) sowie an neue Modelle des elektronischen Austauschs und der digitalen Übermittlung von Steuerinformationen anzupassen.

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