Merkmale der elelktronischen Rechnung in Kroatien

Kroatien bereitet sich auf einen wichtigen Schritt in seiner Strategie zur Digitalisierung des Steuerwesens vor. Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) obligatorisch sein, was einen neuen Meilenstein in der Entwicklung des kroatischen Steuersystems darstellt. Diese Änderung ist Teil des Projekts „Steuern 2.0“ der kroatischen Regierung zur Modernisierung der Steuerverwaltung durch digitale Werkzeuge.

Die zentrale Plattform Servis eRačun za državu, die von der Finanzagentur FINA verwaltet wird, wird das Rückgrat des Systems bilden. Obwohl sie ursprünglich für Rechnungen an den öffentlichen Sektor konzipiert wurde, ist geplant, ihre Nutzung zu erweitern oder ein ergänzendes System für B2B-Transaktionen zu entwickeln.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Systems wird die Integration mit Peppol (Pan-European Public Procurement On-Line) sein. Über Peppol können kroatische Unternehmen elektronische Rechnungen nicht nur innerhalb des Landes, sondern auch mit Handelspartnern in anderen europäischen Ländern, die dieses Netz nutzen, austauschen.

Verpflichtung

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Elektronische Rechnung zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend sein. 

Rechnungsformat

Die Rechnungen sind in den von Peppol akzeptierten Formaten zu erstellen, insbesondere:

  • Peppol UBL 2.1
  • CII (Cross Industry Invoice)

Elektronische Signatur

Einer der wichtigsten Aspekte ist, dass die elektronische Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist, was die technische Komplexität des Verfahrens verringert und eine schnellere Einführung durch die Unternehmen ermöglicht.

Archivierung

Die Aufbewahrungsfrist für elektronische Rechnungen wird 11 Jahre betragen. Während dieser Zeit müssen die Unternehmen die Zugänglichkeit und Lesbarkeit der Dokumente sicherstellen. Diese Anforderung gilt sowohl für steuerliche als auch für buchhalterische Zwecke.

 

Webinar e-Invoicing and e-Reporting in Croatia

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Verwenden Sie eine Unternehmensdomäne

Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Unternehmen innerhalb der EDICOM-Gruppe verarbeitet, um Kontaktanfragen zu bearbeiten und/oder angeforderte Dienstleistungen zu erbringen. Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie ausüben.

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Merkmale der elektronischen Rechnung B2G in Kroatien

Ab 2019 sind alle Lieferanten des öffentlichen Sektors in Kroatien verpflichtet, elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung auszustellen.

Kroatien verfügt über eine zentrale Plattform für den Austausch elektronischer Rechnungen mit öffentlichen Verwaltungen: Servis eRačun za državu, betrieben von der Finanzagentur FINA. Diese Plattform ist mit allen Einrichtungen des öffentlichen Sektors verbunden und nutzt das Peppol-Netzwerk für den Austausch elektronischer Dokumente.

Verpflichtung

B2G E-Invoicing mit der öffentlichen Verwaltung ist in Kroatien ab 2019 verpflichtend.

Rechnungsformat

Die elektronischen Rechnungen müssen in standardisierten, mit Peppol kompatiblen Formaten erstellt werden, und zwar:

  • Peppol UBL 2.1
  • CII (Cross Industry Invoice)

Elektronische Signatur

Nach kroatischem Recht ist die Verwendung elektronischer Signaturen für elektronische Rechnungen nicht vorgeschrieben, obwohl sie optional verwendet werden können, wenn die Parteien dies für angemessen halten.

Archivierung

Elektronische Rechnungen müssen 11 Jahre lang aufbewahrt werden, um ihre Zugänglichkeit und Gültigkeit während dieses Zeitraums zu gewährleisten.

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