e-Rechnung und e-Reporting in Italien

Merkmale der e-Rechnung in Italien

Die Agenzia delle Entrate ist die offizielle Steuerbehörde in Italien, die für die Verwaltung und Durchsetzung des Steuersystems des Landes zuständig ist. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Steuergesetze, der Steuererhebung und der Überwachung der elektronischen Rechnungsstellung und des Berichtswesens.

Das Sistema di Interscambio (SdI) ist Italiens zentrale E-Invoicing-Plattform, die von der Steuerbehörde des Landes, der Agenzia delle Entrate, betrieben wird. Sie spielt eine Schlüsselrolle im italienischen Ökosystem des E-Invoicing und dient als Schnittstelle für Rechnungen, die zwischen Lieferanten und Empfängern validiert, bearbeitet und zugestellt werden.

Verpflichtung

In Italien ist das E-Invoicing sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für Privatunternehmen obligatorisch und stellt einen der umfassendsten Rahmen für das E-Invoicing in Europa dar. Diese Verpflichtung zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, die Steuerhinterziehung zu verringern und die Finanzprozesse zu optimieren.

Öffentliche Verwaltung (B2G)

Seit dem 31. März 2015 ist das E-Invoicing für alle Lieferanten von Waren und Dienstleistungen an die öffentliche Verwaltung in Italien obligatorisch.

Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, Rechnungen zurückzuweisen, die nicht elektronisch übermittelt werden oder nicht dem vorgeschriebenen Format entsprechen.

Private Wirtschaft (B2B und B2C)

Seit dem 1. Januar 2019 ist das E-Invoicing für alle inländischen Transaktionen zwischen Privatunternehmen (B2B) und für Transaktionen mit Privatkunden (B2C) verpflichtend. Dies gilt sowohl für mehrwertsteuerlich gemeldete Unternehmen als auch für nicht mehrwertsteuerlich gemeldete Steuerzahler, die in Italien tätig sind.

Grenzüberschreitende Geschäfte (Sterometer)

Obwohl ursprünglich von der Pflicht des E-Invoicing ausgenommen, unterlagen grenzüberschreitende Geschäfte einer separaten Meldepflicht über das Sterometer. Ab dem 1. Juli 2022 wird diese Verpflichtung durch das E-Invoicing für grenzüberschreitende Geschäfte ersetzt, wodurch die Verfahren zur Einhaltung dieser Verpflichtung weiter harmonisiert werden.

Ausnahmen

Bestimmte Kategorien sind von der Verpflichtung zum E-Invoicing ausgenommen, darunter:

  • Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 25.000 €.
  • Gesundheitsdienstleister (bei Transaktionen mit sensiblen Daten).
  • Nicht ansässige Unternehmen, die in Italien ohne ständige Niederlassung tätig sind.
     

Rechnungsformat

Die Verpflichtung zum E-Invoicing in Italien basiert auf dem FatturaPA-Format, einer von der italienischen Regierung entwickelten standardisierten Struktur für elektronische Rechnungen. Dieses XML-basierte Format gewährleistet Einheitlichkeit, Einhaltung von Vorschriften und Interoperabilität zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen.

Administrative Verfahren

Für den Empfang von B2B-Rechnungen ist die Empfangsmethode zu registrieren. Der Codice Destinatario, ein Empfängercode, ermöglicht die Identifizierung des Kommunikationskanals zwischen dem SdI und dem Empfänger.

Elektronische Signatur

Bei der Ausstellung von Rechnungen an öffentliche Verwaltungsstellen kann eine qualifizierte digitale Signatur verwendet werden, die von einer sicheren Rechnungserstellungseinheit erzeugt wird. Die digitale Signatur ist für B2B-Geschäfte nicht zwingend erforderlich.

Ersatzweise Aufbewahrung in Italien

Die ersatzweise Aufbewahrung wurde eingerichtet um italienischen Unternehmen einen Rechtsrahmen für die Digitalisierung und Aufbewahrung von Papierdokumenten in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die ersatzweise Aufbewahrung (Conservazione Sostitutiva) zu bieten. Dokumente, die nach diesen Richtlinien digitalisiert und aufbewahrt werden, sind garantiert rechtsgültig.

Dieser Rahmen verpflichtet die Unternehmen, Plattformen für den Dokumentenaustausch zu nutzen, die die elektronische Speicherung erleichtern und den Übergang von Papier zu digitalen Unterlagen vereinfachen. Alle für Steuerzwecke relevanten Dokumente müssen gemäß diesen Vorschriften digitalisiert und elektronisch aufbewahrt werden.

Das Gesetz stellt zwei wesentliche Bedingungen für gespeicherte Dokumente sicher:

  • Integrität: Es wird bescheinigt, dass das Dokument nicht verändert worden ist.
  • Authentizität: Identifiziert den Autor des Dokuments.

Diese Bedingungen werden durch Verfahren wie digitale Signaturen und Zeitstempel gewährleistet.

Obwohl die ersatzweise Aufbewahrung das Dokumentenmanagement revolutioniert hat, indem sie die Digitalisierung von Papierunterlagen ermöglichte, hat sich der Ansatz zur digitalen Aufbewahrung oder zur elektronischen Speicherung weiterentwickelt, die für alle Arten von Dokumenten gilt, unabhängig davon, ob sie ursprünglich in digitaler oder analoger Form erstellt wurden.

 

Anwendungen für die elektronische Aufbewahrung

Die digitale Aufbewahrung ist für steuerlich relevante Dokumente obligatorisch, einschließlich elektronischer Rechnungen, zertifizierter E-Mails (PECs), Verträge, digital signierter Dokumente und Auftragsbestätigungen. Die wichtigsten Anwendungen werden im Folgenden beschrieben:

Aufbewahrung von E-Rechnungen

E-Rechnungen und Buchungsbelege müssen ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre lang digital aufbewahrt werden, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten.

Aufbewahrung von Kostenabrechnungen

Kostenabrechnungen und Belege sollten ähnlich wie Rechnungen aufbewahrt werden, wobei Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Authentizität und Integrität zu treffen sind.

Aufbewahrung von Genehmigungsvorgängen

  • Dokumente wie Geschäftsvorschläge, Lieferantenrechnungen und Verträge durchlaufen Genehmigungsprozesse, an denen mehrere Beteiligte beteiligt sind.
  • Je nach Wichtigkeit des Dokuments können Genehmigungen fortgeschrittene Funktionen wie elektronische Signaturen, Zertifikate oder eine zweistufige Authentifizierung erfordern.

Die Aufbewahrung umfasst nicht nur das endgültige Dokument, sondern auch die Nachweise der Genehmigungen, die durch mit Zeitstempeln versehene Aufzeichnungen erfasst werden, die im Falle von Streitigkeiten Rechtssicherheit bieten.

Aufbewahrung von zertifizierten E-Mails (PEC)

Die PEC (Posta Elettronica Certificata), Italiens zertifiziertes E-Mail-System, hat den gleichen rechtlichen Wert wie ein Einschreiben. Aufgrund ihrer potenziellen steuerlichen Relevanz müssen auch PEC-E-Mails digital aufbewahrt werden.

Wichtiges Tool: Nachweisberichte

In einem umfassenden Bericht werden alle Schritte und Änderungen an einem Dokument von seiner Ausstellung bis zu seiner endgültigen Genehmigung verfolgt. Dieser Bericht, der von einem vertrauenswürdigen Dritten unterzeichnet wird, gewährleistet eine vollständige Rückverfolgbarkeit und untermauert die Rechtsgültigkeit des Dokuments.

Konsultieren Sie die am häufigsten gestellten Fragen

Nachfolgend finden Sie einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Rechnungssystem in Italien.
 

Die erste Frage, die sich ein Unternehmen stellen muss, ist, ob sein internes Managementsystem und seine Verwaltungsabläufe bereit sind, sich an die elektronische Ausstellung von Rechnungen an das SdI anzupassen. Das Unternehmen benötigt einen e-Invoicing Dienstleister, der in der Lage ist, Ihre Daten in die erforderlichen strukturierten Formate zu konvertieren.

EDICOM ermöglicht die Integration mit allen wesentlichen ERP-Systemen auf dem Markt (SAP, Microsoft Dynamics, Sage usw.), sowie die Anpassung an den Datenabruf, um diese in das vom Empfänger gewünschte Format zu konvertieren. Unsere Lösung ist cloud-basiert, daher ist es eine lokale Installation durch den Kunden nicht notwendig und alle Wartungsarbeiten und Aktualisierungen der Infrastruktur werden von unseren spezialisierten Teams durchgeführt.

Unternehmen, die bereits Daten elektronisch mit ihren Geschäftspartnern oder mit der öffentlichen Verwaltung austauschen, verwenden eine Datei mit Inhalten und Informationen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden. Mit der Einführung der B2B-Rechnungsstellungspflicht in Italien wurde die Verwendung eines bestimmten XML-Formats vorgeschrieben, das sich in einigen Punkten von dem derzeit von Unternehmen verwendeten Format unterscheidet.

In diesen Fällen ist eine vorherige Analyse der vom SdI bei den Unternehmen angeforderten Informationen erforderlich, um das Format anzupassen. Es kann auch die Möglichkeit geprüft werden, Ihre PDF-Rechnung in das XML-Format zu integrieren, damit die darin enthaltenen zusätzlichen Informationen auch ihr Ziel erreichen.

EDICOM ist in der Lage, diese Analyse durchzuführen und die strukturierte Nachricht vorzubereiten, die erforderlich ist, um die vollständige Übereinstimmung der Informationen mit den von der SdI geforderten Daten zu gewährleisten, ohne zusätzliche Informationen auszulassen, die vom Absender oder Empfänger verlangt werden.

In Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung und der neuen eIDAS-Verordnung, die die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt regelt, müssen elektronische Rechnungen digital signiert und mit einem Zeitstempel versehen werden, um ihre Authentizität, Integrität und Unanfechtbarkeit zu gewährleisten.

EDICOM kann als qualifizierter Vertrauensdienstanbieter beide zertifizierten Dienstleistungen gemäß der europäischen eIDAS-Verordnung zu Vertrauensmechanismen bei elektronischen Transaktionen anbieten.

Nachdem die Rechnung in das erforderliche Format konvertiert und mit der elektronischen Signatur und dem Zeitstempel versehen wurde, müssen die Dokumente über einen sicheren und zuverlässigen Kanal an das SdI gesendet werden. Das Clearingsystem hat definierte Eingangs- und Ausgangskanäle für B2B-Rechnungen, an die die EDICOM-Plattform für einen sicheren Austausch bereits angeschlossen ist.

Über das unser Netzwerk “Public Administration HUB” implementiert EDICOM einen sicheren und direkten Kommunikationskanal mit dem SdI über das definierte Kommunikationsprotokoll, sowohl für das Senden als auch für das Empfangen von Rechnungen. Darüber hinaus ist es durch unseren Public Administration HUB nicht nur möglich, sich mit dem SdI in Italien zu verbinden, sondern auch mit allen öffentlichen Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

Für ein optimales Rechnungsmanagement wurde ein Workflow von Benachrichtigungen entwickelt, welcher den Status die Rechnungen verfolgt um dem Absender einen klaren Überblick über den Prozess der Rechnungsbearbeitung zu geben. Darüber hinaus validiert das SdI zunächst die eingegangenen Rechnungen, was zu einer ersten Benachrichtigung bezüglich der Konformität der Rechnung führt.
Um einen effizienten und agilen Ablauf zu gewährleisten, validiert die EDICOM-Plattform die Syntax der Rechnung vor dem Versand an das SdI, um die Vollständigkeit der Pflichtfelder und digitalen Signaturen zu bestätigen.

EDICOMs HUB ist das Netzwerk, welches für den Empfang der Statusbestätigungen zuständig ist, die sowohl vom SdI als auch vom Endempfänger versendet werden. 
Zum einen versendet das SdI Benachrichtigungen über den jeweiligen Status der verschiedenen Rechnungen, zum anderen kann ein Empfänger seine Benachrichtigungen über das SdI an den Absender übermitteln.

Mit einer umfassenden IT-Lösung wie der von EDICOM können alle eingegangenen Benachrichtigungen automatisch in das ERP-System integriert werden, um den internen Rechnungsprozess agiler zu gestalten. Sollte Ihr ERP noch nicht für die Integration bereit sein, können Sie mit der EDICOM-Plattform Ihre Benachrichtigungen über eine einfache Weboberfläche verwalten.

In Italien müssen Unternehmen, die elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen, diese Dokumente für mindestens 5 Jahre aufbewahren. Die Archivierung muss nach den Bestimmungen des Verfahrens "Elektronische Archivierung" erfolgen, welches u.a. das Aufbringen einer elektronischen Signatur und Zeitstempel verlangt. Mit diesen Sicherheitsmaßnahmen wird sicherstellen, dass die Dokumente seit dem Aufbringen des Stempel unverändert aufbewahrt wurden.

EDICOM stellt seinen Kunden seinen zertifizierten Langzeitarchivierung-Service namens EDICOMLta zur Verfügung, mit dem alle Rechnungen zusammen mit ihren Empfangsbestätigungen für den vorgeschriebenen Zeitraum archiviert werden können. Durch die qualifizierte Zertifizierung des elektronischen Langzeitarchivs gemäß der eIDAS-Verordnung garantiert EDICOM die langfristige Integrität aller in der Lösung gespeicherten Dokumente.

EDICOM ist ein qualifizierter Vertrauensdienstleister und sichert die rechtliche und juristische Gültigkeit von Dokumenten und Dateien, was ihm im Rahmen der Europäischen Union den Status der Beweislast gegenüber Dritten verleiht.

Die verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich wird erhebliche Auswirkungen auf alle italienischen Unternehmen haben, sobald sie versendet werden. Aber auch der Empfang von elektronischen Rechnungen sollte nicht vergessen werden, da das Rechnungsvolumen auch sehr hoch sein kann. Unternehmen, die sich auf eine elektronische Lösung verlassen, können sich von dem Problem der Rechnungsausstellung und des Empfangs lösen.

EDICOM bietet sowohl den elektronischen Rechnungsversand als auch den elektronischen Rechnungsempfang an und integriert diese direkt in das ERP-System, um die Verwaltung der Buchhaltung zu optimieren und eine höhere Effizienz in der Informationsverarbeitung zu erreichen. Die elektronischen Rechnungsempfangs- und -integrationssysteme von EDICOM ermöglichen Signaturprüfprotokolle, um die Herkunft, Integrität und Authentizität aller empfangenen Dokumente zu garantieren.

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