Merkmale der elektronischen Rechnung in Ecuador

Die elektronische Rechnungsstellung in Ecuador ist Teil des Systems für elektronische Belege, das seit 2012 vom Finanzamt (SRI) gefördert und durch Beschlüsse konsolidiert wurde, die schrittweise Einführungszeitpläne festlegten. Derzeit sind alle Steuerzahler verpflichtet, elektronische Belege auszustellen, was eine größere Transparenz bei Handelsgeschäften gewährleistet.

Das System umfasst verschiedene Arten von elektronischen Dokumenten (Rechnungen, Gutschriften und Lastschriften, Einbehaltungsbelege, Warenbegleitscheine u. a.), die im XML-Format ausgestellt, digital signiert und vor der Übermittlung an den Kunden vom SRI validiert werden müssen. Darüber hinaus verfügt jeder Beleg über eine gedruckte Darstellung (RIDE), die ausgehändigt werden kann, wenn der Empfänger die elektronische Form nicht akzeptiert.

Verpflichtung

Das SRI legte einen schrittweisen Zeitplan für die Einführung fest, der 2022 endete und 100 % der Steuerzahler umfasste. Derzeit ist die elektronische Rechnungsstellung für alle natürlichen und juristischen Personen, die steuerpflichtige Geschäfte tätigen, einschließlich öffentlicher und privater Einrichtungen sowie staatlicher Lieferanten, obligatorisch.

Rechnungsformat

Elektronische Belege werden im XML-Format gemäß den vom SRI festgelegten Spezifikationen ausgestellt und müssen zur vorherigen Validierung übermittelt werden.

Elektronische Rechnung

Die Ausstellung elektronischer Belege erfordert eine elektronische Signatur im XAdES-BES-Format, die die Echtheit und Unversehrtheit der Dokumente garantiert.

Elektronische Aufbewahrung

Elektronische Belege müssen sowohl vom Aussteller als auch vom Empfänger sieben Jahre lang aufbewahrt werden, um ihre Verfügbarkeit für Audits oder gesetzliche Anforderungen zu gewährleisten.

Voraussetzungen

Für die Ausstellung elektronischer Belege ist Folgendes erforderlich:

  • Über ein gültiges Zertifikat für elektronische Signaturen verfügen.
  • Eine Vereinbarung über Lastschriftverfahren und Zugang zum Online-Portal der Steuerbehörde SRI registrieren.
  • Eine Genehmigung zur Ausstellung elektronischer Belege beantragen.
  • Über ein Rechnungsstellungssystem verfügen, das den technischen Richtlinien der Steuerbehörde SRI entspricht..

Steuerkontrolle

Der Beleg muss vor dem Versand an den Empfänger vom SRI validiert werden. Die Behörde vergibt eine Autorisierungsnummer, die in das Dokument integriert und zusammen mit der RIDE registriert wird.

Übersicht über Käufe/Verkäufe

Die Vorschriften verlangen die elektronische Meldung der Abrechnung von Wareneinkäufen und Dienstleistungen, die als zusätzliche Buchhaltungsunterlage dient.

Funktionsweise der elektronischen Rechnung in Ecuador

Der Prozess der Ausstellung elektronischer Belege in Ecuador umfasst die folgenden Phasen:

Ausstellung der elektronischen Belege

Die Transaktionsdaten weden im Verwaltungssystem oder ERP-System des Steuerpflichtigen generiert un gemäß den Vorschriften der SRI in das XML-Format konvertiert.

Validierung und elektronische Signatur

Vor dem Versand an den SRI werden die Belege im XML-Format gemäß den technischen Vorschriften validiert und mit einem elektronischen Zertifikat nach dem Standard XAdES_BES signiert.

Versand und Genehmigung

Der Beleg wird zur Validierung über Web Services an die Steuerbehörde SRI übermittelt. Die Behörde erteilt die Genehmigung innerhalb von maximal 24 Stunden. Parallel dazu wird ein Ausdruck (RIDE) erstellt, der dem Kunden zusammen mit der XML-Datei ausgehändigt wird.

Elektronische Aufbewahrung

Die autorisierten Belege werden in das System des Steuerpflichtigen integriert und müssen zusammen mit den Autorisierungscodes des SRI sieben Jahre lang elektronisch archiviert werden.

Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Rechnung in Ecuador

Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Fragen zum elektronischen Rechnungsstellungssystem in Ecuador.

Rechnungen, Kaufabrechnungen, Gutschriften und Lastschriften, Einbehaltungsbelege und Warenbegleitscheine, unter anderem gemäß den Vorgaben der Steuerbehörde SRI.

Der Prozess beginnt in einer Testumgebung und wird anschließend in die Produktion übernommen. Nur in der Produktionsumgebung sind die Belege steuerlich gültig.

Steuerzahler können den kostenlosen Desktop-Rechner, das Online-Portal des SRI oder eigene Rechnungsstellungslösungen verwenden.

Es handelt sich um die gedruckte Darstellung des elektronischen Belegs, der der XML-Datei beigefügt ist und den vom SRI festgelegten technischen Anforderungen entsprechen muss.

Durch eine Gutschrift oder über das Online-System SRI innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen.

Dies muss innerhalb von fünf Tagen nach Ausstellung des Kaufbelegs erfolgen.

Ja, es ist möglich, elektronische Gutschriften, Lastschriften oder Einbehaltungsbelege auszustellen, die mit physischen Belegen verknüpft sind.

Alle Belege müssen mindestens 7 Jahre lang in elektronischer Form aufbewahrt werden, wobei die Integrität und Zugänglichkeit gewährleistet sein muss.

Merkmale des Warenbegleitschein in Ecuador

Der Überweisungsleitfaden (Guía de Remisión) in Ecuador ist ein vom Finanzamt (SRI) reguliertes Steuerdokument, das die Rechtmäßigkeit des Transports von Waren innerhalb des Staatsgebiets bestätigt. Er dient als ergänzender Beleg zur elektronischen Rechnung, bescheinigt die Herkunft der Waren und gewährleistet die Erfüllung der Steuerpflichten.

Die Ausstellung dieses Dokuments ist vor Beginn jedes Transports obligatorisch, und es muss die Ware während des gesamten Transports begleiten. Es enthält detaillierte Angaben zum Absender, Empfänger, Spediteur, Fahrzeug und den transportierten Gütern, wodurch die Rückverfolgbarkeit der Vorgänge gewährleistet, die Rechtssicherheit der Transaktionen erhöht und Strafen oder die Zurückhaltung von Produkten bei Steuerkontrollen verhindert werden.

Verpflichtung

Die Ausstellung des Warenbegleitschein ist für alle Unternehmen und Betriebe obligatorisch, die Waren innerhalb Ecuadors transportieren, sei es mit eigenen oder mit beauftragten Transportmitteln. Er muss bei Verkäufen, Konsignationen, Rücksendungen, Reparaturen, internen Transporten zwischen Lagern oder bei Import- und Exportgeschäften ausgestellt werden. Nur Steuerzahler, die unter vereinfachte Regelungen wie das RIMPE (Negocios Populares) fallen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Obligatorische Informationen

Der Überweisungsleitfaden muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Absender: RUC, Firmenname und Niederlassung.
  • Angaben zum Empfänger: Name, Identifikationsnummer und Adresse.
  • Absender- und Empfängeradresse der Ware.
  • Beginn und Ende des Transports.
  • Detaillierte Beschreibung der Waren (Art, Menge, Gewicht, Wert).
  • Identifizierung des Fahrzeugs und des Fahrers.
  • Grund für den Transport.
  • Vom SRI erteilte Genehmigungsnummer.

Häufig gestellte Fragen zum Überweisungsleitfaden in Ecuador

Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Fragen zum Überweisungsleitfaden in Ecuador.

Es handelt sich um ein vom SRI reguliertes Steuerdokument, das den legalen Transport von Waren innerhalb des Staatsgebiets bestätigt und deren Rückverfolgbarkeit vom Ursprungsort bis zum endgültigen Bestimmungsort gewährleistet.

Es muss immer ausgestellt werden, wenn Waren innerhalb des Landes transportiert werden, sei es aufgrund von Verkauf, Konsignation, Import, Export, Reparaturen, Rücksendungen oder internen Bewegungen zwischen Niederlassungen desselben Unternehmens.

Die Eigentümer der Waren, Transportunternehmen, die Güter ohne Absender befördern, Unternehmen, natürliche Personen und ungeteilte Erbschaften mit Buchhaltung sowie Importeure und Exporteure.

Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen seitens des SRI und zur Beschlagnahmung der Waren durch die Kontrollbehörden führen und darüber hinaus die Rechtmäßigkeit des Handelsgeschäfts beeinträchtigen.

Die Gültigkeitsdauer hängt von der Entfernung des Transports ab. In jedem Fall muss das maximale Gültigkeitsdatum auf dem Dokument angegeben sein und den gesamten Transportweg bis zur endgültigen Lieferung der Waren abdecken.

Der Warenbegleitschein ist ein ergänzender Beleg, der in der Regel bei Verkäufen der elektronischen Rechnung beigefügt wird. Zusammen gewährleisten sie die Einhaltung der Steuervorschriften und erleichtern die Rückverfolgbarkeit des Geschäftsvorfalls. 

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