E-Rechnung in Israel
Die E-Rechnung in Israel ist ein von der israelischen Steuerbehörde (Israel Tax Authority, ITA) schrittweise eingeführtes System zur Ausstellung und Meldung von Steuerbescheinigungen. Die Initiative ist Teil der steuerlichen Maßnahmen, die vom Knesset (israelisches Parlament) im Rahmen des Gesetzes zur wirtschaftlichen Effizienz von 2023 verabschiedet wurden und darauf abzielen, die Schattenwirtschaft durch eine strengere Kontrolle der Handelstransaktionen zu reduzieren.
Merkmale der elektronischen Rechnung in Israel
Das in Israel angewandte System entspricht einem zentralisierten Validierungs- oder "Clearance"-Modell, bei dem die Rechnungsdaten zunächst zur Überprüfung und Genehmigung an die ITA-Plattform übermittelt werden müssen. Erst nach Erhalt der Genehmigung durch die Behörde gilt die Rechnung als gültig und kann offiziell auf den Empfänger ausgestellt werden.
Der anfängliche Anwendungsbereich des Mandats umfasst inländische B2B-Transaktionen (zwischen mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen oder Steuerpflichtigen) oberhalb bestimmter Schwellenwerte, während Transaktionen mit Endverbrauchern (B2C) und mit dem Staat (B2G) vorerst nicht der elektronischen Verpflichtung unterliegen.
Verpflichtung
Die Einführung der E-Rechnung mit steuerlicher Validierung ist in Israel auf der Grundlage des Rechnungsbetrags (ohne Mehrwertsteuer) nach einem stufenweisen Zeitplan obligatorisch. Die Steuerbehörde hat eine Reihe von absteigenden Schwellenwerten festgelegt, bei deren Überschreitung die Zuweisungsnummer für jede Rechnung angefordert werden muss. Der derzeitige Zeitplan für die schrittweise Umsetzung sieht wie folgt aus:
- 5. Mai 2024: obligatorisch für Rechnungen mit einem Wert von mehr als 25.000 NIS (neuer israelischer Schekel).
- 1. Januar 2025: obligatorisch für Rechnungen mit einem Wert von mehr als 20.000 NIS.
- 1. Januar 2026: obligatorisch für Rechnungen mit einem Wert von mehr als 10.000 NIS.
- 1. Juni 2026: obligatorisch für Rechnungen mit einem Wert von mehr als 5.000 NIS.
Obwohl das Gesetz nur Rechnungen oberhalb der oben genannten Grenzen vorschreibt, kann jedes Unternehmen freiwillig das E-Rechnungssystem für niedrigere Beträge nutzen.
Rechnungsformat
Das strukturierte Format für den Austausch der E-Rechnungsdaten mit der Behörde in Israel ist JSON (JavaScript Object Notation). Das bedeutet, dass die Schlüsselinformationen jeder Rechnung (Felder wie Datum, Folio, Beträge, Steuerkennzeichen usw.) in JSON-Nachrichten nach dem festgelegten Schema an die ITA-Plattform gesendet werden.
Elektronische Signatur
Im Gegensatz zur Vorgehensweise in anderen Ländern mit E-Invoicing ist es in Israel nicht zwingend erforderlich, dass Rechnungen elektronisch signiert werden, um ihnen nach der neuen Regelung Rechtsgültigkeit zu verleihen. Die israelische Vorschrift stützt sich auf die zentrale Kontrolle der ITA (der Zuweisungsnummer) als Authentizitätsmechanismus und verlangt daher nicht, dass jede E-Rechnung eine elektronische Signatur des Ausstellers trägt.
Archivierung
Unternehmen, die E-Rechnungen einführen, müssen sicherstellen, dass sie die Belege in digitalem Format mindestens 7 Jahre lang aufbewahren, wobei ihre Lesbarkeit, Sicherheit und Unversehrtheit während dieses Zeitraums gewährleistet sein muss.
Steuerkontrolle
Die Steuerkontrolle im israelischen E-Rechnungssystem erfolgt präventiv und automatisiert durch den Genehmigungsprozess jeder Rechnung. Durch die Einführung eines CTC-Modells (Continuous Transaction Control) erreicht die Steuerbehörde eine Echtzeitsichtbarkeit der gemeldeten wirtschaftlichen Transaktionen. Jede an das System übermittelte Rechnung wird sofort einer grundlegenden Prüfung unterzogen.
Funktionsweise
Der E-Rechnungs-Workflow in Israel - von der Ausstellung durch den Lieferanten bis zum Erhalt durch den Kunden - kann in den folgenden allgemeinen Schritten beschrieben werden:
- Ausstellung der Rechnung und Versand an die Steuerbehörde Wenn ein Aussteller eine B2B-Rechnung erstellt, muss er die Schlüsseldaten dieser Rechnung in Echtzeit an die Israelische Steuerbehörde übermitteln.
- Validierung und Zuteilung der Nummer durch das ITA: Die ITA-Plattform empfängt die Informationen und überprüft die angegebenen Daten automatisch. Wenn alles korrekt ist, weist die Behörde der Rechnung ein eindeutiges Kennzeichen zu.
- Erhalt der Genehmigung: Nach der Validierung wird die Rechnung mit ihrer Zuweisungsnummer elektronisch an den Aussteller zurückgeschickt.
- Erstellung des endgültigen Belegs und Zustellung an den Kunden: Der Aussteller muss diese Zuweisungsnummer in die Rechnung aufnehmen, die an den Käufer geschickt wird. Der Lieferant übermittelt dann die Rechnung an den Kunden und stellt sicher, dass das Dokument den Autorisierungscode enthält, der es gültig macht.
- Überprüfung durch den Empfänger: Nach Erhalt der Rechnung kann der Käufer die Echtheit und Gültigkeit der Rechnung anhand der Zuweisungsnummer überprüfen.
- Aufbewahrung und Registrierung: Am Ende müssen sowohl der Aussteller als auch der Empfänger die Rechnung während des festgelegten Zeitraums in ihrer jeweiligen Buchführung aufbewahren.
Verbundene Ressourcen
Eine Plattform. Unendliche Lösungen.
Sprechen Sie mit unseren Experten und erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen weltweit an an beliebige EDI-, E-Rechnungs- und Steuerberichterstattungssysteme anpassen können.
Eigenentwickelte SaaS-Lösungen
Internationaler Kundenservice
99,9 % Verfügbarkeitsgarantie
Verwaltete Dienste
Internationale Zertifizierungen und Standards
Aufrechterhaltung von Integrationsabläufen
Sprechen wir darüber?