Die Slowakei bereitet sich auf die e-Rechnung und e-Reporting in 2027 vor
Elektronische Rechnung B2B und e-Reporting: Verpflichtung vorgesehen ab 2027
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Gesetz Nr. 222/2004) steht im Einklang mit der EU-Initiative ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) und führt neue Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und zum elektronischen Meldewesen ein.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle in der Slowakei mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen die Anforderungen an elektronische Rechnungen und Meldungen (e-Reporting) erfüllen.
Die Slowakei setzt ihren Weg der steuerlichen Digitalisierung mit einer schrittweisen Strategie zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Union fort.
Durch einen gestaffelten Ansatz hat das Land die E-Rechnung bereits im B2G- (Business-to-Government) und G2G-Bereich (Government-to-Government) etabliert und bereitet sich nun darauf vor, diese Verpflichtungen ab 2027 auch auf den B2B-Bereich (Business-to-Business) auszuweiten.
e-Rechnung B2G und G2G: Das bereits bestehende System heisst „IS EFA“
Seit April 2023 hat die Slowakei schrittweise die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie zwischen staatlichen Institutionen eingeführt. Diese Initiative positioniert das Land im europäischen Rahmen für Transparenz und Effizienz in der öffentlichen Auftragsvergabe.
Diese Transaktionen werden über das System IS EFA (Informačný Systém Elektronickej Fakturácie) abgewickelt. Dies ist eine Plattform, die entwickelt wurde, um die Einhaltung des europäischen Standards EN 16931 sicherzustellen. Dieses strukturierte Format folgend des europäischen Standards ermöglicht die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen und reduziert Fehler sowie manuellen Aufwand. Mit dieser Maßnahme richtet sich die Slowakei an die europäischen Vorgaben, um mehr Transparenz und Effizienz in der öffentlichen Beschaffung zu erreichen.
Elektronische Rechnung B2B und e-Reporting: Verpflichtung vorgesehen ab 2027
Im Januar 2022 schlug die Slowakei ein freiwilliges System für die elektronische B2B-Rechnungsstellung vor, doch die verpflichtende Einführung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Situation änderte sich im November 2024, als ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 222/2004 über die Mehrwertsteuer vorgelegt wurde. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um diesen Wandel voranzutreiben.
Die Slowakei wird im Rahmen ihrer Strategie zur Digitalisierung und Steuerkontrolle die elektronische Rechnungsstellung und das E-Reporting einführen. Der neue Rechstrahmen wird die Art und Weise verändern, wie Unternehmen ihre Rechnungen ausstellen, empfangen und melden. Die Verpflichtung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2030.
Ab diesem Datum sind nur noch Rechnungen gültig, die die von dem Umsatzsteuergesetz geforderten Informationen enthalten und die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, gesendet und empfangen wurden, das für die automatische und digitale Verarbeitung geeignet ist.
Das slowakische Modell wird sich auf das Peppol-Netzwerk stützen und ein Modell übernehmen, das als 5-Ecken-Architektur bekannt ist. Als wichtiger Teil dieses Übergangs wird die slowakische Finanzverwaltung (FA) zur nationalen Peppol-Behörde. Das 5-Ecken-Modell wird den direkten Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen erleichtern und die parallele elektronische Berichterstattung an die Steuerbehörden ermöglichen.
Dieser Ansatz ermöglicht es, internationale Interoperabilität mit einer fast Echtzeit erfolgenden Steuerüberwachung zu kombinieren. Für Unetrnehmen bedeutet dies, dass sie mit einem zertifizierten Anbeiter des Peppol-Netzwerks zusammenarbeiten müssen. Dieser stellt sicher, dass die Rechnungsflüsse korrekt in die Meldepflichten integriert sind.
Implementierungsphasen
Ab. dem 1. Januar 2027
Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen (EN16931) für nationale B2B-Transaktionen ausstellen, empfangen und speichern.
Sie sind außerdem verpflichtet, diese Vorgänge in Echtzeit an die Steuerbehörde zu melden (E-Reporting).
Wer ist betroffen?
- Rechnungsaussteller: alle Mehrwersteuerpflichtigen.
- Rechnungsempfänger: alle Mehrwetsteuerpflichtigen und auch Nichtsteuerpflichtige, die unternehmerische oder wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
Ab dem 1. Juli 2030
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechungsstellung und Meldung von innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen gemäß den ViDA-Standards wird eingeführt.
Diese schrittweise Einführung bietet Unternehmen zusätzlichen Spielraum, um ihre Systeme und Prozesse anzupassen, bevor die Regelung vollständig in Kraft tritt.
Wie funktioniert die elektronische Rechnung?
Rechnungen müssen über einen zertifizierten Zustelldienst und in einem strukturierten Format gemäß der europäischen Norm EN 16931 versandt werden.
Es reicht nicht aus, eine PDF-Datei per E-Mail zu versenden. Die Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das eine automatische Verabeitung und Validierung ermöglicht.
Darüber hinaus müssen elektronische Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
In einer 5-Ecken-Peppol-Umgebung verwaltet der Technologieanbieter nicht nur den Versand an den Empfänger, sondern auch die Einhaltung der technischen Anforderungen und die Berichterstattung an die Verwaltung.
Wie funktionert das e-Reporting?
Das slowakische Modell beschränkt sicht nicht nur auf den Austausch von Rechnungen. Es führt auch Meldepflichten ein für folgende Dokumente:
- Ausgestellte Rechnungen (Verkäufe)
- Erhaltene Rechnungen (Käufe)
Diese müssen innerhalb von maximal 15 Tagen nach ihrer Ausstellung oder ihrem Erhalt der Finanzabteilung gemeldet werden.
Dieses nahezu in Echtzeit erfolgende Berichtswesen verstärkt die Notwendigkeit von Automatisierung und interner Kontrolle. Manuelle Prozesse erhöhen das Risiko von Verstößen.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Vorschriften sehen erhebliche finanzielle Sanktionen vor:
- Bis 10.000 EUR wegen verspäteter, unvollständiger oder falscher Meldung.
- Bis 100.000 EUR bei wiederholten Verstößen.
Warum es wichtig ist, vorausschauend zu handeln
Die Tatsache, dass die Slowakei ein 5-Ecken-Peppol-Modell einführt, bedeutet, dass es nicht nur darum geht, ein XML gemäß EN 16931 zu generieren. Unternehmen müssen:
- Integration in das Peppol-Netzwerk über einen zertifizierten Access Point.
- Anpassung Ihrer ERP-Systeme an die erforderlichen strukturierten Formate.
- Gewährleistung der korrekten Übertragung und Meldung von Daten an die Verwaltung.
- Sicherstellung der elektronischen Archivierung gemäß den Vorschriften.
Wie kann Ihnen EDICOM helfen
Als zertifizierten Andieter im Peppol-Netzwerk bietet EDICOM eine umfassende Lösung, die Folgendes ermöglicht:
- Verbindung zum Peppol-Netzwerk als Access Point.
- Erstellung und Validierung von Rechnungen im Format EN 16931.
- Integration des Austauschflusses und der Steuerberichterstattung.
- Verwaltung der sicheren elektronischen Archivierung für 10 Jahre.
- Zentralisierung der Compliance in mehreren Ländern über eine einzige globale Plattform.