E-Invoicing in Bolivien: Vorschriften des SIN und wichtige Informationen zum virtuellen Rechnungsstellungssystem (SFV)
Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung beim Warentransport und Fristverlängerung für die Gruppen 9 bis 12 in Bolivien
Das SIN hat zwei wesentliche Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung in Bolivien eingeführt. Zum einen wird ab dem 4. Mai 2026 die Online-Rechnungsstellung für den Warentransport in Grenzgebieten verpflichtend vorgeschrieben (RND Nr. 102600000006), wodurch die Kontrolle und Überprüfung der Vorgänge verstärkt wird. Zum anderen verlängert es die Umsetzungsfrist für bestimmte Gruppen von Steuerzahlern bis zum 30. September 2026 (RND Nr. 102600000007) und erleichtert so die Anpassung an das virtuelle Rechnungsstellungssystem (SFV).
Die Elektronische Rechnung in Bolivien schreitet im Rahmen des vom Nationalen Steueramt (SIN) über das Virtuelle Rechnungsstellungssystem (SFV) vorangetriebenen Digitalisierungsprozesses weiter voran. Dieses Modell, das durch den Verwaltungsbeschluss Nr. 102100000011 geregelt wird, legt einen verbindlichen und schrittweisen Rahmen für die Steuerzahler fest.
Inhaltsübersicht
- Neue Maßnahmen des SIN im Jahr 2026*: strengere Kontrollen beim Warentransport und neue Fristen für die elektronische Rechnungsstellung
- Status der elektronischen Rechnung in Bolivien: Umsetzung und Verpflichtung
- Was ist das virtuelle Rechnungsstellungssystem (SFV) in Bolivien?
- Wie funktioniert die elektronische Rechnung in Bolivien?
- Voraussetzungen für die Ausstellung elektronischer Rechnungen in Bolivien
- Format und Typen der elektronischen Rechnung in Bolivien
- Steuerkontrolle: CUFD, CUF, CUIS und Überprüfung mittels QR-Code
- EDICOM, globaler Dienstleister für elektronische Rechnung und VAT Reporting
Neue Maßnahmen des SIN im Jahr 2026*: strengere Kontrollen beim Warentransport und neue Fristen für die elektronische Rechnungsstellung
Die nationale Steuerbehörde (SIN) verstärkt die Steuerkontrolle und treibt die Einführung der elektronischen Rechnung in Bolivien durch neue gesetzliche Bestimmungen voran. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zu verbessern und den Steuerzahlern die Umstellung auf das elektronische Rechnungsstellungssystem (SFV) zu erleichtern.
Online-Rechnungsstellung für den Warentransport (RND Nr. 102600000006)
Das SIN hat die obligatorische Nutzung der Online-Rechnungsstellung zur Abwicklung des Warenverkehrs in Grenzgebieten ab dem 4. Mai 2026 vorgeschrieben. Diese Maßnahme gilt für alle Kaufrechnungen, die an Zollkontrollstellen vorgelegt werden, unabhängig davon, ob es sich um innerstaatlichen, interprovinziellen oder interdepartementalen Transport handelt, und umfasst die Modalitäten der elektronischen Online-Rechnungsstellung, der computergestützten Online-Rechnungsstellung und der Online-Rechnungsstellung über ein Webportal.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Dokumente im System der Steuerverwaltung erfasst sind, um deren sofortige Überprüfung zu erleichtern. Dank des QR-Codes und des Einzigartigen Rechnungscodes (CUF) kann die Gültigkeit der Vorgänge beim Warentransport gegenüber den Behörden nachgewiesen werden.
Verlängerung der Online-Rechnungsstellung bis September 2026 (RND Nr. 102600000007)
Das SIN hat die Frist für die Einführung der elektronischen Online-Rechnungsstellung bis zum 30. September 2026 verlängert, um die Anpassung der IT-Systeme und internen Prozesse an die technischen Anforderungen des virtuellen Rechnungsstellungssystems (SFV) zu erleichtern.
Die Maßnahme betrifft die Gruppen 9, 10, 11 und 12 sowie die Steuerzahler, die in den im Geschäftsjahr 2024 erlassenen Beschlüssen aufgeführt sind (RND 102400000004, 102400000005, 102400000012 und 102400000025) fallen, die ihre Steuerbelege ausschließlich über die ihnen zugewiesene Online-Rechnungsstellungsmethode ausstellen müssen.
Status der elektronischen Rechnung in Bolivien: Umsetzung und Verpflichtung
Die elektronische Rechnungsstellung ist in Bolivien seit Inkrafttreten des Verwaltungsbeschlusses Nr. 102100000011 im November 2021 verpflichtend. Auf Grundlage dieser Vorschrift hat die Nationale Steuerbehörde (SIN) einen Zeitplan für die schrittweise Einbindung der Steuerzahler in das System für die virtuelle Rechnungsstellung (SFV) festgelegt.
Dieser Prozess ist in verschiedene Gruppen von Steuerzahlern unterteilt, die durch spezifische Beschlüsse entsprechend ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, ihrem Geschäftsvolumen und ihrem Steuerprofil definiert werden. Jede Gruppe muss die zugewiesene Online-Rechnungsstellungsart (elektronische Online-Rechnungsstellung, computergestützte Online-Rechnungsstellung oder Online-Rechnungsstellung über ein Webportal) innerhalb der von der Steuerverwaltung festgelegten Fristen einführen. Die aufeinanderfolgenden Beschlüsse und.
Was ist das virtuelle Rechnungsstellungssystem (SFV) in Bolivien?
Das System für die virtuelle Rechnungsstellung (SFV) ist das vom SIN festgelegte Modell für die Ausstellung elektronischer Rechnungen in Bolivien. Dieses System definiert die technischen und betrieblichen Voraussetzungen, die Steuerpflichtige erfüllen müssen, um ihre elektronischen Dokumente zu erstellen.
Über das SFV kann das SIN die Vorgänge kontrollieren und so die Rückverfolgbarkeit, Authentizität und Integrität der Informationen gewährleisten. Das System umfasst drei Rechnungsstellungsmodi, wobei das SIN jedem Steuerpflichtigen den zu verwendenden Modus zuweist.
Online Fakturierung
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen mit hohem Umsatzvolumen, die flexible und automatisierte Prozesse benötigen. Es ermöglicht die Ausstellung digital signierter Rechnungen mithilfe einer vom SIN zugelassenen Software für die elektronische Rechnungsstellung.
Elektronische Rechnungsstellung online
Diese Variante richtet sich an Unternehmen mit moderatem Geschäftsvolumen und ermöglicht die Ausstellung elektronischer Rechnungen über eine vom SIN zugelassene Software.
Online-Rechnungsstellung über das Webportal
Diese Option richtet sich an Kleinunternehmer mit geringem Umsatz und ermöglicht die manuelle Ausstellung von Rechnungen über das vom SIN bereitgestellte Webportal. Es handelt sich um eine benutzerfreundliche Lösung, die die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen erleichtert, ohne dass komplexe Systeme integriert werden müssen.
Wie funktioniert die elektronische Rechnung in Bolivien?
Der Prozess beginnt mit der Erstellung der Rechnung auf der Grundlage der Daten aus dem ERP- oder Verwaltungssystem des Steuerpflichtigen, die anschließend in das vom SIN festgelegte XML-Format konvertiert werden. Vor dem Versand werden automatische Validierungen durchgeführt, um die Qualität und Vollständigkeit der Informationen sicherzustellen.
Bei der Online-Rechnungsstellung muss jedes Dokument digital signiert werden. Zudem wird der „Código Único de Facturación Diaria“ (CUFD) verwaltet, der den elektronischen Dokumenten ihre Gültigkeit verleiht.
Nach der Validierung werden die Rechnungen an das SIN übermittelt und automatisch im vereinbarten Format über sichere Kommunikationsprotokolle an ihre Empfänger gesendet. Schließlich müssen die Dokumente fünf Jahre lang in elektronischer Form gespeichert werden, wobei ihre Zugänglichkeit, Sicherheit und Unveränderbarkeit gewährleistet sein müssen.
Voraussetzungen für die Ausstellung elektronischer Rechnungen in Bolivien
Um in Bolivien elektronische Rechnungen ausstellen zu können, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden, die vom SIN festgelegt wurden und von der im SFV zugewiesenen Rechnungsstellungsart abhängen. In jedem Fall ist die Verwendung eines vom Servicio de Impuestos Nacionales (SIN) zugelassenen Rechnungsstellungssystems vorgeschrieben, das in der Lage ist, Dokumente gemäß den geltenden Vorschriften zu erstellen.
- Elektronische Rechnungsstellung online: Es ist ein von einer autorisierten Stelle ausgestelltes Zertifikat für die elektronische Signatur erforderlich, das die Echtheit und Unversehrtheit der Steuerdokumente gewährleistet.
- Computergestützte Rechnungsstellung online und Online-Portal: Für die Nutzung der zugelassenen Plattformen sind vom SIN ausgestellte Zugangsdaten erforderlich.
Format und Typen der elektronischen Rechnung in Bolivien
Alle elektronischen Rechnungen müssen im XML-Format gemäß den vom SIN festgelegten technischen Standards erstellt werden, wodurch ihre Validierung und Integration in die Systeme der Steuerverwaltung ermöglicht wird.
Das SFV sieht je nach steuerlicher Behandlung verschiedene Arten von elektronischen Steuerbelegen vor. Dazu gehören:
- Rechnungen mit Steuergutschriftsanspruch, die für den Käufer eine Steuergutschrift und für den Verkäufer eine Steuerbelastung begründen.
- Rechnungen ohne Steuergutschriftsanspruch, die für keine der Parteien steuerliche Auswirkungen haben.
- Gutschriften und Lastschriften, die als Berichtigungsbelege zur Korrektur von Transaktionen, Rückgaben oder Vertragsrücktritten verwendet werden.
Darüber hinaus umfasst das System bis zu 27 Arten von elektronischen Rechnungen, die auf verschiedene Branchen und Wirtschaftszweige zugeschnitten sind, darunter Export, Telekommunikation, Erdöl und Erdgas, Versorgungsunternehmen, Bildungswesen, Finanzdienstleistungen, Tourismus und Beherbergung, Gesundheitswesen, Bergbau sowie Warenhandel.
Steuerkontrolle: CUFD, CUF, CUIS und Überprüfung mittels QR-Code
Das System für elektronische Rechnungen in Bolivien umfasst verschiedene Steuerkontrollmechanismen, die die Rückverfolgbarkeit und Gültigkeit jedes im SFV ausgestellten Dokuments gewährleisten.
Der Eindeutige Tagesrechnungscode (CUFD) ermöglicht die Ausstellung von Rechnungen während eines bestimmten Zeitraums, in der Regel von 24 Stunden. Der Eindeutige Rechnungscode (CUF) identifiziert wiederum jedes elektronische Dokument individuell und ermöglicht so dessen Nachverfolgung innerhalb des Systems.
Andererseits verknüpft der Einheitliche Systemstartcode (CUIS) den Steuerpflichtigen mit seinem zugelassenen Rechnungsstellungssystem und stellt so sicher, dass die Rechnungsausstellung aus Umgebungen erfolgt, die zuvor vom SIN validiert wurden.
Zudem muss die grafische Darstellung der elektronischen Rechnungen einen QR-Code enthalten, der die Überprüfung der Informationen durch Kunden und Behörden erleichtert und damit die Kontrolle und Transparenz der Vorgänge stärkt.
EDICOM, globaler Dienstleister für elektronische Rechnung und VAT Reporting
EDICOM, ein international führender Anbieter von Lösungen für elektronische Rechnungsstellung und Steuerkonformität, bietet eine vom bolivianischen Finanzamt (SIN) zugelassene Komplettplattform an. Die Lösung ermöglicht die Automatisierung der Erstellung, Signatur, des Versands und des Empfangs elektronischer Dokumente, lässt sich in Unternehmensmanagementsysteme (ERP) integrieren und gewährleistet eine effiziente Kommunikation mit der Steuerbehörde.
Die Plattform von EDICOM ist für den Betrieb im virtuellen Rechnungsstellungssystem (SFV) vorbereitet und gewährleistet die Einhaltung der vom SIN festgelegten technischen Anforderungen, wie beispielsweise die Erstellung und Validierung von Dokumenten im XML-Format sowie die Verwaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollcodes.
Darüber hinaus ist sie für den Einsatz in globalen Umgebungen konzipiert und ermöglicht es Unternehmen, ihre steuerlichen Verpflichtungen in mehr als 85 Ländern zentral zu verwalten. Die Lösung umfasst elektronische Archivierungsdienste, die die Aufbewahrung der Dokumente gewährleisten und deren Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit bei Bedarf sicherstellen.