Elektronische Rechnung in San Marino: ab 2027 für B2B-Geschäfte verpflichtend

14.9.2026 (Updated)

San Marino treibt die Digitalisierung seiner Steuerprozesse mit der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Transaktionen ab dem 1. Januar 2027 voran.

Das neue Modell wird durch das Delegierte Dekret Nr. 133 vom 4. September 2026 geregelt, das die allgemeinen Regeln für die Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Wirtschaftsteilnehmern in San Marino festlegt.

Die neue Regelung stellt eine Weiterentwicklung des Systems der elektronischen Rechnung dar, das San Marino bereits seit mehreren Jahren in seinen Handelsbeziehungen mit Italien nutzt. Die Infrastruktur HUB-SM, die derzeit als Verbindungspunkt zum italienischen „Sistema di Interscambio“ (SdI) dient, wird künftig auch eine zentrale Rolle bei der Rechnungsstellung zwischen Unternehmen innerhalb des Landes spielen.

Ab wann wird die elektronische Rechnung in San Marino verpflichtend sein?

Die elektronische B2B-Rechnung in San Marino wird ab dem 1. Januar 2027 für die Wirtschaftsbeteiligten, die in den Anwendungsbereich der neuen Verordnung fallen, verbindlich sein.

Vor diesem Datum gilt eine Übergangsfrist:

  • Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026: freiwillige Nutzung der elektronischen Rechnung für inländische Geschäftsvorgänge.
  • 1. Januar 2027: Inkrafttreten der Verpflichtung für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligte.
  • 1. Januar 2028: Beginn der Anwendung der vorgesehenen spezifischen Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Die verbindliche Einführung im Jahr 2027 war von der Regierung von San Marino bereits in ihrem Wirtschaftsprogramm 2026 angekündigt worden, in dem darauf hingewiesen wurde, dass sich das Projekt zur elektronischen Inlandsrechnung nach den im Jahr 2024 und Anfang 2025 durchgeführten regulatorischen und technischen Arbeiten in der technologischen Entwicklungsphase befand.

Wer ist in San Marino zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet?

Das Delegierte Dekret Nr. 133 schreibt die Verwendung elektronischer Rechnungen für B2B-Geschäfte zwischen Unternehmen in San Marino vor, die über eine Wirtschaftsnummer verfügen.

Die Verordnung sieht jedoch eine Ausnahme für Unternehmen vor, die im Vorjahr Einnahmen von weniger als 100.000 Euro angegeben haben.

Diese Unternehmen sind von der Verpflichtung ausgenommen, haben jedoch die Möglichkeit, die elektronische Rechnung freiwillig einzuführen.

Wie funktioniert die elektronische B2B-Rechnung in San Marino?

Das neue Modell nutzt die technologische Infrastruktur, die San Marino bereits für den Austausch elektronischer Rechnungen mit Italien einsetzt.

Inländische elektronische Rechnungen müssen elektronisch über HUB-SM erstellt und an das Ufficio Tributario übermittelt werden.

Vereinfacht ausgedrückt sieht der neue Ablauf wie folgt aus:

Lieferant aus San Marino → HUB-SM → Finanzamt → Kunde aus San Marino

HUB-SM wird somit ein zentraler Bestandteil des Systems sein und dafür sorgen, dass Rechnungen empfangen und verarbeitet werden, bevor sie beim Empfänger ankommen.

Für jedes verarbeitete Dokument wird zudem ein HASH-Code generiert, der dazu dient, die Rechnung eindeutig zu identifizieren und ihre Rückverfolgbarkeit innerhalb des Systems zu gewährleisten.

Was passiert, wenn HUB-SM eine Rechnung ablehnt?

Einer der wichtigsten Aspekte der Regelung ist, dass eine von HUB-SM abgelehnte elektronische Rechnung als nicht ausgestellt gilt.

Das bedeutet, dass die bloße Erstellung oder der Versand der Rechnung aus dem System des Lieferanten nicht ausreicht. Das Dokument muss die von HUB-SM festgelegten Prüfungen erfolgreich bestehen.

Dieser Grundsatz ist bereits Teil der Funktionsweise von HUB-SM bei elektronischen Transaktionen zwischen San Marino und Italien und wird auch in das neue inländische Modell übernommen.

Was passiert, wenn ein Unternehmen die elektronische Rechnung nicht erhält?

Die Verordnung führt auch Verpflichtungen für den Empfänger ein.

Sind seit Ablauf der Ausstellungsfrist zwei Monate vergangen und hat der Kunde die entsprechende elektronische Rechnung noch nicht erhalten, muss er die Situation bereinigen.

Der Erwerber oder Empfänger verfügt über 30 zusätzliche Tage, um ein Dokument über das System elektronisch zu erstellen und zu übermitteln, wobei die in den technischen Durchführungsbestimmungen festgelegten Regeln zu befolgen sind.

Zeitplan für die elektronische Rechnung in San Marino

Die Entwicklung des Systems lässt sich anhand von vier wichtigen Daten zusammenfassen:

  • 1. Oktober 2021: Beginn der schrittweisen Einführung der elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen San Marino und Italien.
  • 1. Juli 2022: Die elektronische Rechnung wird für bestimmte Geschäftsbeziehungen zwischen Wirtschaftsbeteiligten in San Marino und Italien verbindlich, mit den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen.
  • 1. Oktober 2026: Beginn der freiwilligen Phase für die Nutzung der elektronischen Rechnung im inländischen B2B-Geschäft in San Marino.
  • 1. Januar 2027: Die elektronische Rechnung wird für Wirtschaftsteilnehmer in San Marino, die der neuen Regelung unterliegen, verbindlich.
  • 1. Januar 2028: Die in der neuen Regelung vorgesehenen spezifischen Sanktionen treten in Kraft.

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