Die Niederlande analysiert die Möglichkeit, elektronische Rechnungsstellung zusammen mit der ViDA Initiative zu implementieren
Schlussfolgerungen zum Bericht über die Einführung der elektronischen Rechnung und der digitalen Meldung (e-Reporting)
Das niederländische Finanzministerium erläutert in einem Bewertungsbrief mögliche Zukunftspläne zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Berichterstattung.
Der Brief enthält zwei zentrale Empfehlungen:
- Peppol als einheitliche Plattform sowohl für die elektronische Rechnungsstellung als auch für die digitale Berichterstattung auszuwählen.
- Die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung für nationale B2B-Transaktionen im Januar 2030 einzuführen.
Das niederländische Finanzministerium arbeitet an seiner Strategie zur Umsetzung der neuen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und das e-Reporting, im Einklang mit der EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA). Dieses ehrgeizige europäische Regelungspaket, das darauf abzielt, die Verwaltung der Mehrwertsteuer in der gesamten EU zu harmonisieren und zu digitalisieren, tritt am 1. Juli 2030 für alle grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen in Kraft.
Im Rahmen seines Engagements für einen geordneten und effektiven Übergang hat die niederländische Regierung ihre Absicht geäußert, die entsprechende Gesetzgebung mindestens zwei Jahre vor Inkrafttreten vorzulegen, das heißt bis spätestens 2028. Diese Vorlaufzeit ermöglicht eine angemessene Vorbereitung auf technischer und operativer Ebene durch Unternehmen, Steuerbehörden und Anbieter von Technologielösungen.
Das niederländische Finanzministerium hat in einem Berichtsschreiben die nächsten Schritte im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen im Rahmen des europäischen Pakets „VAT in the Digital Age“ (ViDA) vorgestellt.
Das Berichtsschreiben enthält zwei zentrale Empfehlungen:
- Peppol unter bestimmten Voraussetzungen als einheitliche Plattform sowohl für die elektronische Rechnungsstellung als auch für die digitale Berichterstattung (e-Reporting) auswählen.
- Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und zum e-Reporting für alle B2B-Transaktionen einführen, wobei schrittweise vorgegangen wird. Zum Beispiel:
- 1. Januar 2030: Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung bei inländischen Transaktionen.
- 1. Juli 2030: Inkrafttreten der europäischen Verpflichtung für innergemeinschaftliche Umsätze.
- 1. Januar 2032: Einführung des e-Reporting für inländische Transaktionen.
Einige Schlussfolgerungen, die sich aus dem Bericht ergeben, sind:
- Die niederländische Steuerbehörde scheint die Anforderungen des ViDA an die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Meldung als Chance zu betrachten, um:
- die Prozesse im Bereich der Kreditorenbuchhaltung (AP) und der Debitorenbuchhaltung (AR) für Steuerzahler zu vereinfachen und damit den Verwaltungsaufwand zu verringern
- den Aufwand für die Beantwortung von Auskunftsersuchen der Steuerbehörde zu verringern
- Das vorgeschlagene, auf Peppol basierende Modell entspricht den Anforderungen Belgiens an die elektronische Rechnungsstellung und digitale Berichterstattung, wodurch beide Länder in diesem Bereich vergleichbar wären.
- Auch wenn in dem Schreiben keine endgültige Entscheidung getroffen wird, erhöht es doch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und zur digitalen Meldung für inländische B2B-Transaktionen eingeführt wird. Diese mögliche Ausweitung hätte erhebliche Auswirkungen auf das lokale Geschäftsumfeld, da alle Unternehmen, die auf niederländischem Gebiet tätig sind, ihre Prozesse und Buchhaltungssysteme anpassen müssten, um die neuen digitalen Standards zu erfüllen.
Eine stufenweise Strategie: vom Entwurf bis zur Umsetzung
Auch wenn noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist, enthält der Bericht einen möglichen Zeitplan für die schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Meldung in den Niederlanden:
- 2026: Start einer öffentlichen Konsultation zum Verordnungsentwurf mit dem Ziel, Stellungnahmen von Unternehmen, Technologieanbietern und anderen Akteuren des Ökosystems einzuholen.
- 2028: Fertigstellung und Verabschiedung der Rechtsvorschriften nach einem Dialog- und Beteiligungsprozess mit der Wirtschaft, der Softwarebranche und anderen Interessengruppen.
- 1. Januar 2030: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für inländische Transaktionen, zunächst für im Land ansässige Unternehmen.
- 1. Juli 2030: Inkrafttreten der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Berichterstattung für innergemeinschaftliche Transaktionen sowie für bestimmte Transaktionen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, im Einklang mit den Anforderungen der europäischen ViDA-Initiative.
- Zwischen dem 1. Januar und dem 1. Oktober 2032: Einführung der Verpflichtung zur digitalen Meldung (e-Reporting) für inländische Transaktionen, wodurch das Modell der Transaktionskontrolle vervollständigt wird.