Irland bereitet sich auf e-Rechnung und elektronische Mehrwertsteuerberichte ab 2028 vor
Irland bestätigt Phase eins des Programms zur Modernisierung der Mehrwertsteuer
Die irische Steuerbehörde Irish Revenue hat in einer Pressemitteilung offiziell die Details der ersten Phase des Programms zur Modernisierung der Mehrwertsteuer bestätigt, dessen Inkrafttreten für den 1. November 2028 vorgesehen ist.
Im November 2029 wird es auf alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen ausgeweitet, die innergemeischaftlichen B2B-Handel betreiben.
Irland wird Änderungen bei der Verwaltung der Rechnungsstellung und Umsatzsteuererklärung von Unternehmen im Land einführen. Nach der öffentlichen Konsultation hat die irische Steuerbehörde (Irish Revenue) den „Bericht über die Modernisierung der Mehrwertsteuer” veröffentlicht, in dem die Einführung der verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungen für irische mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU tätigen, angekündigt wird.
Das Programm zur Modernisierung der Mehrwetsteuer in Irland steht im Einklang mit den europäischen Initiativen zur Verbesserung der Transparenz, zur Erhöhung der Datengenauigkeit und zur Verringerung von Steuerbetrug. Die Einführung der strukturierten elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Transaktionsmeldung ist ein strategischer Fortschritt hin zu unmittelbareren Modellen der Steuerkontrolle.
Die elektronischen Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, und die Unternehmen müssen die Integrität, Authentizität und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Dokumente gewährleisten.
Die Einführung erfolgt schrittweise, sodass Unternehmen und Steuerbehörden genügend Zeit haben, von den ersten Anwendern zu lernen und sich systematisch vorzubereiten, bevor die Anforderungen des EU-Projekts ViDA am 1. Juli 2030 verbindlich werden.
Die ViDA-Richtlinie schreibt vor, dass Geschäftskunden elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten annehmen müssen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, selbst wenn es in den ersten Phasen noch nicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet ist, in der Lage sein muss, diese im erforderlichen strukturierten elektronischen Format zu empfangen.
Zeitschiene für die Einführung der elektronischen Rechnung in Irland
Irland wird die elektronische Rechnungsstellung und die Umsatzsteuererklärung in Echtzeit in drei Phasen einführen:
Phase ab dem 1. November 2028
Ab diesem Datum gelten neue Verpflichtungen für große, für Mehrwertseuerzwecke registrierte Unternehmen, die inländische B2B-Transaktionen durchfüren:
- Obligatorische Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen bei inländischen B2B-Transaktionen.
- Übermittlung der relevanten Transaktionsdaten an die irische Steuerbehörde.
- Alle Unternehmen in Irland, unabhängig von ihrer Größe, müssen darauf vorbereitet sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen.
Für die Zwecke von Phase 1 gilt jedes Unternehmen als Großunternehmen, dass:
- für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist und dessen Steuerverwaltung der Large Corporates Division der irischen Steuerbehörde untersteht.
- in Irland ansässig ist oder eine Betriebsstätte in Irland unterhält.
Diese Definition erleichtert es Unternehmen, festzustellen, ob sie in den Anwendungsbereich der Maßnahme fallen, und frühzeitig mit der Planung ihrer Compliance-Strategie zu beginnen.
Phase 2 im November 2029
Die nationale Verpflichtung wird auf alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ausgeweitet, die innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte tätigen und von dem für solche Transaktionen geltenden Umsatzsteuersatz von 0 % profitieren. Dieser Zeitplan ermöglicht es ihnen, sich mit den neuen Bestimmungen auf nationaler Ebene vertraut zu machen, bevor das europäische System (ViDA) verbindlich in Kraft tritt.
Phase 3 im Juli 2030
Umsetzung der ViDA-Anforderungen für alle innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen, verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Irische Unternehmen, die bereits nach dem nationalen System arbeiten, müssen die entsprechenden Anpassungen vornehmen, um auch die europäischen Verpflichtungen zu erfüllen.
Aktueller Kontext für die elektronische Rechnungslegung
Derzeit sind e-Rechnungen in Irland nur im öffentlichen Sektor obligatorisch. Öffentliche Einrichtungen müssen schon seit 2019 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Die Ausstellung von Rechnungen oder anderen Dokumenten in elektronischem Format unterliegt hingegen zwischen den beiden Parteien. Darüber hinaus muss das E-Rechnungssystem für Unternehmen, die in Irland für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, in der Lage sein:
- Elektronische Aufzeichnungen und Nachrichten in der Form und mit den Daten, die für irische Mehrwertsteuerzwecke erforderlich sind, zu erstellen, aufzubewahren und zu speichern und sie der irischen Steuerbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Alle elektronischen Aufzeichnungen oder Nachrichten, die erstellt, aufbewahrt oder gespeichert werden müssen, in Papier- oder elektronischer Form zu reproduzieren.
- Elektronische Aufzeichnungen in einer Form aufzubewahren, dass mithilfe des Namens die Person gefunden werden kann, die die Nachricht sendet oder empfängt, oder auch das Datum der Nachricht oder ihre eindeutige Identifikationsnummer.
- Sicherstellung der Integrität des Inhalts, Validierung der Quelle des Dokuments und Bereitstellung eines zuverlässigen Prüfpfads für die Transaktion und die zugehörigen Belege.