Elektronische Rechnung in Österreich
In Österreich ist die Ausstellung und der Empfang elektronischer Rechnungen durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor geregelt.
Gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 5 des österreichischen IKT-Konsolidierungsgesetzes (IKTKonG, Kommentare, E-Rechnungs-Verordnung) müssen alle Vertragspartner der Bundesregierung für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Regierungsbehörden ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) übermitteln.
Am 1. Januar 2014 wurden elektronische Rechnungen im B2G-Bereich für alle Bundesbehörden verpflichtend. Im April 2020 wurden sie dann auch für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden verpflichtend.
Die Einhaltung entspricht der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Union, die gemeinsame Standards für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen festlegt. Dies gewährleistet die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Rechnungsstellungssystemen in ganz Europa. Ziel ist es, den Papierverbrauch zu reduzieren, die Abläufe zu beschleunigen und die wirtschaftlichen Einsparungen zu erhöhen.
Schätzungen zufolge tätigen mehr als die Hälfte der Unternehmen des Landes, etwa 90.000, Geschäfte mit der öffentlichen Verwaltung. All dies hat zu einer Kostensenkung von 70 % gegenüber dem traditionellen, papierbasierten Verfahren geführt und dem Staat Einsparungen von rund 7 Millionen Euro pro Jahr gebracht.
Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist freiwillig. Österreich fördert jedoch deren Einführung im privaten Sektor.
So funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Österreich
Um die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Österreich zu erfüllen, müssen elektronische Rechnungen über das Unternehmensserviceportal (USP) oder das Peppol eDelivery-Netzwerk an die eRechnung-Plattform übermittelt werden.
Elektronische Rechnungen können in einem der folgenden beiden Formate versendet werden:
- ebInterface, ein von AUSTRIAPRO und der Universität Wien entwickelter XML-Standard.
- Peppol, entwickelt vom Verband OpenPEPPOL.
Je nach den Merkmalen des jeweiligen Unternehmens erlaubt die Regelung die Ausstellung von Rechnungen in verschiedenen Formen.
- Webservice. Dies ist die geeignetste Alternative für Unternehmen, die häufig mit Behörden zu tun haben. Dabei wird ein externer Anbieter wie EDICOM beauftragt, elektronische Rechnungen im erforderlichen Standard zu erstellen und automatisch an die Behörden zu versenden.
- Über Peppol. Unternehmen, die sich für diesen Standard entscheiden, müssen sich nicht auf dem Portal der USP registrieren. Sie benötigen lediglich einen Zugangspunkt, d. h. einen externen Anbieter, der für den Betrieb der Peppol-Plattform qualifiziert ist, wie beispielsweise EDICOM. Auch in diesem Fall erfolgt der Prozess automatisch, weshalb er besonders für alle Unternehmen zu empfehlen ist, die ein mittleres bis hohes Volumen an elektronischen Rechnungen verwalten.
SAF-T Reporte in Österreich
SAF-T-Österreich-Berichte werden auf Anfrage des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vorgelegt, in der Regel zur Vorbereitung einer Steuerprüfung. Unternehmen müssen SAF-T-kompatible Finanzunterlagen führen. Auf Anfrage der Steuerbehörden müssen Unternehmen SAF-T-Österreich-Dateien umgehend erstellen und vorlegen, um effiziente Steuerprüfungen und eine größere finanzielle Transparenz zu gewährleisten.
Das Land hat diese Verpflichtung im Januar 2009 eingeführt, um sicherzustellen, dass Unternehmen strukturierte und leicht zugängliche Finanzunterlagen für Prüfungs- und Compliance-Zwecke führen.
Steuer- und Buchhaltungsinformationen müssen im SAF-T-Format in einer XML-Datei gemeldet werden. Dabei handelt es sich um eine Anpassung des OECD-Standards an die Anforderungen des österreichischen Steuersystems.
Stammdaten des Unternehmens
- Kontenpläne
- Stammdaten von Kunden und Lieferanten
- Stammdaten von Produkten
Sonstige Buchhaltungsdaten
- Buchhaltungsbücher und -journale
- Daten zu Bestandsbewegungen
- Anlagevermögen