Richtlinie 2014/55/EU: Die Europäische Kommission startet eine öffentliche Konsultation zur elektronischen Rechnungsstellung
Die Europäische Kommission startet eine öffentliche Konsultation zum Thema E-Rechnung
Am. 18 März 2026 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung. Diese Initiative ist Teil des Prozesses zur Aktualisierung des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Steuerwesen und der Fortschritte des ViDA-Projekts (VAT in the Digital Age). Die Konsultationsfrist läuft bis zum 10. Juni 2026 um Mitternacht.
Diese öffentliche Konsultation stellt einen vorläufigen, aber entscheidenden Schritt in der Entwicklung des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung dar. Ihr Ergebnis wird direkten Einfluss darauf haben, wie die Zukunft der elektronischen Rechnungsstellung in der EU aussehen wird und inwieweit eine Harmonisierung zwischen den verschiendenen Mitgliedstaaten erreicht wird.
Die Richtlinie 2014/55/UE: Die Einführung der elektronischen Rechnung in Europa
Die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen markierte einen Wendepunkt in der Digitalisierung der Verwaltung in der Europäischen Union. Diese im April 2014 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedete Richtlinie wurde mit einem klaren Ziel ins Leben gerufen: die Beseitigung der Hindernisse, die den Einsatz der elektronischen Rechnung zwischen den Mitgliedstaaten erschwerten, und die Schaffung eines effizienteren digitalen Binnenmarkts.
Vor ihrer Verabschiedung war die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung in Europa fragmentiert. Jedes Land verwendete unterschiedliche Formate, was zu Interoperabilitätsproblemen führte und die Kosten für Unternehmen erhöhte, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Diese Situation schränkte das Potenzial der elektronischen Rechnung als Instrumet zur Effizienzsteigerung, Fehlerreduzierung und Erleichterung der Compliance ein.
Um dieses Problem zu lösen, hat die Europäische Union einen gemeinsamen Ansatz auf der Grundlage von Standardisierung vorangetrieben. Die Richtlinie 2014/55/EU legte fest, dass alle europäischen öffentlichen Verwaltungen verpflichtet sind, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, die einem gemeinsamen Standard entsprechen. Diese Arbeit führte zur Entwicklung des europäischen semantischen Modells für elektronische Rechnungen, das später in der Norm EN 16931 umgesetzt wurde.
Dank der Festlegung offener Standards können Unternehmen elektronisch mit jedem Käufer im europäischen öffentlichen Sektor verhandeln und Beschaffungsprozesse durchführen. Auf diese Weise ergeben sich größere Möglichkeiten für die Auftragsvergabe und damit für das Geschäft. Die beiden Syntaxen des CEN lauten wie folgt:
- CEFACT/UNO-XML-Nachricht für Rechnungen gemäß den XML-Schemas 16B (SCRDM – CII).
- UBL-Nachrichten für Rechnungen und Gutschriften gemäß der Norm ISO/IEC 19845:2015.
Nach Angaben der Europäischen Kommission zielte diese Initiative nicht nur darauf ab, das öffentliche Beschaffungswesen zu modernisieren, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, wie etwa die Senkung der Verwaltungskosten, mehr Transparenz und die Automatisierung von Finanzprozessen.
Im Laufe der Zeit hat sich der Anwendungsbereich der elektronischen Rechnung über den B2G-Bereich (Business-to-Government) hinaus ausgeweitet und ist zu einer tragenden Säule der Steuerdigitalisierung in Europa geworden. Heute, in einem Kontext, der von Initiativen wie ViDA geprägt ist, bildet die Richtlinie 2014/55/EU weiterhin die Grundlage, auf der neue Modelle für die digitale Berichterstattung und die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften aufgebaut werden.
Die Europäische Kommission startet eine öffentliche Konsultation zum Thema elektronische Rechnungsstellung
Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung eingeleitet. Diese Initiative ist Teil des Prozesses zur Aktualisierung des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Steuerwesen und der Fortschritte des ViDA-Projekts (VAT in the Digital Age). Die Konsultationsfrist läuft bis zum 10. Juni 2026 um Mitternacht. Bis zu diesem Datum können Interessierte ihre Beiträge über die von der Europäischen Kommission eingerichteten Kanäle einreichen.
Die Überarbeitung der Richtlinie 2014/55/EU erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt. In den letzten Jahren haben viele Mitgliedstaaten obligatorische Systeme für die elektronische Rechnungsstellung und Modelle für die kontinuierliche digitale Berichterstattung eingeführt.
Dieses Wachstum geht jedoch mit einer gewissen regulatorischen Fragmentierung zwischen den Ländern einher, was die Einhaltung der Vorschriften für europaweit tätige Unternehmen erschwert.
Parallel dazu treiben Initiativen wie ViDA:
- Die flächendeckende Nutzung der elektronischen Rechnung im B2B-Geschäft
- Die digitale Umsatzsteuererklärung nahezu in Echtzeit
- Eine stärkere Harmonisierung der Steuersysteme in der EU
Vor diesem Hintergrund ist eine Aktualisierung der Richtlinie unerlässlich, um die bestehenden Vorschriften an die neuen digitalen Anforderungen anzupassen.
Was ist das Ziel dieser Konsultation?
Die Kommission möchte Meinungen, Erfahrungen und praktische Erkenntnisse aller Akteure sammeln, die am Ökosystem der elektronischen Rechnung beteiligt sind. Ziel ist es, sowohl die aktuellen Herausforderungen als auch Verbesserungsmöglichkeiten in den geltenden Rechtsvorschriften zu ermitteln.
Diese Informationssammlung wird entscheidend sein für:
- Eine genauere Definition der bestehenden Probleme bei der Nutzung der elektronischen Rechnung in Europa
- Die Bewertung möglicher regulatorischer Lösungen
- Die Analyse der möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen
Die Richtlinie 2014/55/UE im ViDA-Kontext
Die Überarbeitung der Richtlinie 2014/55/EU ist ohne den Impuls der ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) nicht denkbar. Dieses Projekt der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die Mehrwertsteuerverwaltung in der EU durch Digitalisierung, Berichterstattung nahezu in Echtzeit und eine stärkere Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten neu zu gestalten.
In diesem neuen Szenario ist die elektronische Rechnung nicht mehr nur ein Instrument zur Steigerung der Verwaltungseffizienz, sondern wird zu einem zentralen Element der Steuerkontrolle. ViDA sieht die flächendeckende Einführung von E-Invoicing-Modellen im B2B-Bereich und deren Integration in digitale Meldesysteme vor, was strukturierte Formate, Daten von hoher Qualität und vollständige Interoperabilität erfordert.
Hier gewinnt die Richtlinie 2014/55/EU neue Bedeutung. Obwohl sie sich ursprünglich auf das öffentliche Beschaffungswesen konzentrierte, zielen ihre Weiterentwicklung und mögliche Überarbeitung darauf ab, sie an die aktuellen Anforderungen des digitalen Mehrwertsteuer-Ökosystems anzupassen. Dies bedeutet eine Stärkung ihrer Rolle als Rechtsgrundlage für den europaweiten Austausch standardisierter elektronischer Daten, im Einklang mit Entwicklungen wie dem Standard EN 16931.
Letztendlich positioniert sich die Richtlinie als eine Säule, auf der die zukünftigen, von ViDA vorangetriebenen Modelle der Steuerkonformität aufgebaut werden können.
Die Konsultation wird als Grundlage dienen, um eine zukünftige Aktualisierung der Richtlinie zu entwerfen, die effektiver, kohärenter und an die aktuellen Bedürfnisse des Marktes angepasst ist.
Die Rolle von Peppol bei der Einführung der elektronischen Rechnung
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Entwicklung der elektronischen Rechnung in Europa ist Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine), das Netzwerk, das den sicheren und standardisierten Austausch elektronischer Dokumente zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ermöglicht.
Peppol entstand als eine von der Europäischen Kommission unterstützte Initiative, um genau eines der Probleme zu lösen, die die Richtlinie 2014/55/EU anzugehen versuchte: die mangelnde Interoperabilität zwischen nationalen Systemen. Durch eine gemeinsame Infrastruktur und die Verwendung von Formaten auf Basis des Standards EN 16931 ermöglicht Peppol Unternehmen aus verschiedenen Ländern den Austausch elektronischer Rechnungen, ohne dass zahlreiche technische Integrationen erforderlich sind.
In der Praxis haben viele Mitgliedstaaten Peppol als offiziellen oder empfohlenen Kanal für den Versand elektronischer Rechnungen im B2G-Bereich eingeführt, und seine Nutzung breitet sich zunehmend auch auf den B2B-Bereich aus.
Die Kombination aus der Richtlinie 2014/55/EU, der Norm EN 16931 und dem Peppol-Netzwerk hat die Grundlage für ein europaweit interoperables Ökosystem geschaffen. Dieses Modell erleichtert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern bereitet Unternehmen auch auf künftige Anforderungen vor, die sich aus Initiativen wie ViDA ergeben, bei denen Konnektivität und der strukturierte Datenaustausch von entscheidender Bedeutung sein werden.
Im Jahr 2015 zertifizierte der Verband OpenPeppol EDICOM als Peppol Access Point. Darüber hinaus erhielt EDICOM die SMP-Zertifizierung für die Implementierung seines Metadaten-Veröffentlichungsdienstes. Der EDICOM Peppol Access Point ermöglicht es europäischen Verwaltungen und Behörden, mit ihrer Partner- und Lieferanten-Community über integrierte Lösungen zu interagieren, die den Austausch aller Arten von elektronischen Dokumenten nach dem Peppol-XML-Standard automatisieren.
Rechtliche Garantien und zuverlässige Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Rechnung und der Steuererklärung
Die elektronische Rechnungsstellung sowie Systeme für die Umsatzsteuer- und Steuerberichterstattung beinhalten die Verwaltung von Informationen, die für jedes Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Jede Rechnung oder jeder Steuerbericht hat rechtliche und finanzielle Auswirkungen, weshalb es nicht ausreicht, die Daten korrekt zu verarbeiten: Man muss dies auch nachweisen können.
In vielen Fällen reichen interne Aufzeichnungen oder Protokolle einer Technologieplattform nicht aus, um bei einer Prüfung, einer Steuerkontrolle oder einem möglichen Rechtsstreit zu bestehen. Gefordert werden solide, überprüfbare und rechtlich anerkannte Nachweise.
Hier kommen die durch eIDAS regulierten Vertrauensdientse ins Spiel. Diese europäische Verordnung schafft einen gemeinsamen Rahmen, um die Authentizität, Integrität und Rückverfolgbarkeit elektronischer Transaktionen durch fortschrittliche Mechanismen der Zertifizierung, digitalen Signatur, Zeitstempelung und elektronischen Identifizierung zu gewährleisten.
EDICOM, Qualifizierter Anbieter von Vertrauensdiensten in Europa (eIDAS)
Die Plattform von EDICOM integriert diese Dienste als zusätzliche Sicherheits- und Rechtssicherheitsschicht. Sie protokolliert nicht nur die Transaktionen, sondern erstellt auch elektronische Nachweise, die von einem qualifizierten Vertrauensdienstleister gemäß eIDAS zertifiziert sind.
Das bedeutet, dass jeder elektronischen Rechnung oder jedem Steuerbericht rechtsgültige Nachweise beigefügt werden können, die in der gesamten Europäischen Union Gültigkeit besitzen.
In einem Umfeld, das durch die Verbreitung von Modellen wie ViDA und die Zunahme digitaler Meldepflichten geprägt ist, wird diese Kombination aus Interoperabilität (EN 16931), Konnektivität (Netzwerke wie Peppol) und digitalem Vertrauen (eIDAS) unerlässlich.