E-Rechnung in Oman im Jahr 2026: Zeitplan, Geltungsbereich und rechtlicher Rahmen

28.5.2026 (Updated)

Die e-Rechnung im Oman: Fawtara Projekt

Die ursprünglich für 2024 geplante E-Rechnung in Oman wurde dank einer Vereinbarung zwischen der Regierung und dem nationalen Telekommunikationsunternehmen Omantel wiederaufgenommen. Omantel wird für die Entwicklung und Einführung des nationalen E-Invoicing-Systems zuständig sein.

Die E-Invoicing-Plattform soll die Effizienz des Steuersystems verbessern und die Transparenz der öffentlichen Einnahmen erhöhen. Ihre schrittweise Einführung ist für 2026 geplant.

Die Einführung beginnt mit einer ersten Welle von 153 Unternehmen, die bereits als Teil der ersten Umsetzungsphase identifiziert wurden.

Diese Vorschrift verlangt, dass B2B-, B2G-, und B2C-Verpflichtungen gleichzeitig verbindlich sind. Die Vorschrift geht auch über die nationale Rechnungsstellung hinaus.

Die OTA hat bestätigt, dass die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vorerst keine Änderungen an den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zur Rechnungsstellung mit sich bringt.

Das bedeutet, dass Unternehmen weiterhin Rechnungen innerhalb der nach geltendem Recht zulässigen Frist von bis zu 15 Tagen ausstellen können, sofern dies im jeweiligen steuerrechtlichen Rahmen vorgesehen ist.

Die OTA bestätigt zudem, dass die Übermittlung von Daten per Batch-Upload zulässig sein wird, was die Integration mit ERP-Systemen und Unternehmensplattformen erleichtert, die große Dokumentenmengen verarbeiten.

Auch wenn die Übermittlung gebündelt erfolgen kann, muss jedes TDD-Dokument (Tax Data Document) weiterhin einzeln gemeldet werden und behält seine eigene Kennung sowie eine unabhängige Validierung innerhalb des Fawtara-Systems.

Spezifische Behandlung von Importgeschäften

Die Behörden stellten zudem klar, dass Importtransaktionen durch die Erstellung einer separaten Rechnung gemeldet werden müssen.

Obwohl noch nicht alle technischen Details veröffentlicht wurden, gab die OTA an, dass sie in Kürze weitere Richtlinien zu:

  • verschiedene Import-Szenarien
  • Abwicklung von Zollvorgängen
  • Verwaltung der zugehörigen Dokumente
  • Vorschriften für die steuerliche Meldung dieser Vorgänge

Dieser Punkt wird insbesondere für multinationale Unternehmen, Importeure und Firmen mit internationalen Lieferketten von Bedeutung sein.

Zeitplan für die Einführung

Die OTA hat eine schrittweise Einführung festgelegt, die sich von Ende 2025 bis 2028 erstrecken wird. Dieser schrittweise Ansatz soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Anpassung der Unternehmen an das neue System ermöglichen.

Die Steuerbehörde von Oman (TA) hat bestätigt, dass die erste Phase der nationalen Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich im August 2026 in Kraft treten wird, was den offiziellen Beginn des Zeitplans für die obligatorische Einführung markiert.

Die Einführung beginnt mit einer ersten Welle von 153 Unternehmen als Teil eines schrittweisen Prozesses, der sich bis 2028 erstrecken wird, wenn das System voraussichtlich für alle Steuerzahler im Geltungsbereich vollständig eingeführt sein wird.

Dies sind die wichtigsten Meilensteinen:

2025

  • Oktober: Beginn der Konsultationen und des vorläufigen Modellentwurfs
  • November: Veröffentlichung der technischen Spezifikationen
  • Dezember: Herausgabe von Standards für Dienstleistungsanbieter (SP); erste Schulungsworkshops

2026

  • Januar: Entwurfsphase in Zusammenarbeit mit der Steuerbehörde im Oman
  • Februar: Start des Entwickler-Testportals
  • Mai: Eröffnung der Registrierung und Akkreditierung von Dienstleistungsanbietern
  • August: Erste Welle mit den 100 größten steuerzahlenden Unternehmen; die Option der freiwilligen Teilnahme wurde noch nicht bestätigt.

2027

  • Januar: Ausweitung auf andere große B2B-Steuerzahler
  • September: Breitere Einführung unter Einbeziehung anderer Gruppen von Steuerzahlern

2028

  • August: Ausweitung des Mandats auf Business-to-Government-Transaktionen (B2G)

Modell für elektronische B2B-Rechnungen in Oman: Peppol 5 Corners und PINT-OM

Die OTA hat bestätigt, dass das Land im Rahmen des nationalen Programms „Fawtara“ ein auf dem Peppol-Netzwerk basierendes 5-Ecken-Modell (5-Corner-Modell) einsetzen wird.

In diesem Schema:

  1. Der Anbieter versendet die elektronische Rechnung.
  2. Das Dokument wird über einen akkreditierten Dienstleister weitergeleitet.
  3. Es wird über das Peppol-Netzwerk übertragen.
  4. Der Käufer erhält die Rechnung über seinen eigenen Dienstleister.
  5. Parallel dazu werden die Steuerdaten an die zentrale Plattform der OTA (Fawtara) übermittelt.

Zu diesem Zweck wird Oman die Version PINT-OM einsetzen. Dabei handelt es sich um die omanische Anpassung des internationalen Standards Peppol PINT, der darauf ausgelegt ist, den Austausch elektronischer Dokumente zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu vereinheitlichen. Das omanische Modell berücksichtigt lokale steuerrechtliche Anforderungen und gewährleistet gleichzeitig die Kompatibilität mit dem globalen Peppol-Netzwerk sowie mit den europäischen Normen EN 16931.

Das offizielle PINT-OM-Paket umfasst drei Hauptprozesse:

PINT OM Billing

Legt die Regeln für elektronische Rechnungen und Gutschriften zwischen Lieferanten und Abnehmern fest.

PINT OM Self-Billing

Dies gilt für Fälle der Selbstfakturierung, bei denen der Käufer die Rechnung im Namen des Lieferanten ausstellt.

Oman Tax Data Document (TDD)

Spezifisches Dokument für die Steuermeldung an die OTA. Es wird nicht im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen ausgetauscht, sondern dient der Steuerkontrolle und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Die Entscheidung Omans, einen auf Peppol basierenden Rahmen zu übernehmen, unterstreicht einen breiteren Trend in der Golfregion hin zur digitalen Modernisierung des Steuerwesens. Nach der Umsetzung soll die Verodnung die Steuertransparenz verbessern, Betrug reduzieren und B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen optimieren, wodurch Oman an internationale Best Practices angeglichen wird.

Erste Schritte zur Vorbereitung

Um sich auf das Inkrafttreten von PINT-OM vorzubereiten, sollten Unternehmen so bald wie möglich damit beginnen, ihre Prozesse und Systeme für die elektronische Rechnungsstellung anzupassen. Zu den wichtigsten empfohlenen Maßnahmen zählen:

  • ihre ERP-Systeme und Rechnungsstellungsplattformen anzupassen, um Dokumente im XML-UBL-2.1-Format gemäß den Peppol-Standards zu erstellen und zu verarbeiten
  • technische und steuerliche Validierungen einzuführen, die den in PINT-OM festgelegten Regeln entsprechen
  • die Anbindung an von der Oman Tax Authority (OTA) akkreditierte Dienstleister prüfen, um innerhalb des Peppol-Netzwerks operieren zu können
  • E-Reporting-Fähigkeiten aufbauen, um Steuerinformationen nahezu in Echtzeit an die Fawtara-Plattform zu übermitteln
  • die neuen Pflichtfelder und spezifischen Geschäftsregeln, die von Oman eingeführt wurden, überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften von Beginn der Mandatslaufzeit an sicherzustellen

B2C e-Rechnungsmodell in Oman

Bei Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) wird sich das Modell eher am E-Reporting als an der traditionellen elektronischen Rechnungsstellung orientieren.

Die Steuerbehörde hat strengere Meldepflichten eingeführt. Rechnungen müssen dem Dienstleister spätestens 24 Stunden nach ihrer Ausstellung übermittelt werden.

Dies lässt ein Modell der Überwachung nahezu in Echtzeit für Transaktionen mit Endverbrauchern erwarten und wird Unternehmen dazu zwingen, ihre Betriebsabläufe zu überprüfen, insbesondere im Einzelhandel, im E-Commerce und an Verkaufsstellen.

Zu den wichtigsten Elementen gehörden:

  • Ein QR-Code wird obligatorisch sein
  • Unternehmen können die Informationen in Stapeln statt Rechnungs für Rechnung übermitteln

Dieser Ansatz soll die Meldung großer Mengen von Transaktionen mit Verbrauchern vereinfachen und gleichzeitig die Transparenz für die Steuerbehörden gewährleisten.

Die Einführung der Mehrwertsteuer in Oman

Die Steuermodernisierung in Oman machte im April 2021 mit der Mehrwertsteuereinführung (MwSt.) zu einem Satz von 5 % einen entscheidenden Schritt. Der Grund für diese Reform war die Notwendigkeit, die traditionell vom Öl abhängigen Einnahmen des Landes zu diversifizieren und sich an die Steuerpraktiken der übrigen Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC) anzupassen. Die Mehrwertsteuereinführung erforderte eine erhebliche Umstellung der Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse der omanischen Unternehmen und stellte einen Wendepunkt in ihren Beziehungen zur Steuerverwaltung dar.

Seitdem hat sich die Steuerbehörde von Oman (OTA) auf die Stärkung der technologischen Infrastruktur konzentriert, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und die Steuerhinterziehung zu verringern. Die E-Invoicing-Einführung stellt den nächsten logischen Schritt in dieser Entwicklung dar: vollständige Digitalisierung der Rechnungsstellung und -erfassung zur Erleichterung der Überprüfung und zur Vereinfachung der Einhaltung sowohl für große Steuerzahler als auch für kleine und mittlere Unternehmen.

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