Ungarn strebt die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung unter ViDA an
Ungarn macht den nächsten Schritt in Richtung obligatorischer elektronischer Rechnungsstellung im Rahmen von ViDA.
Ungarn strebt im Rahmen der Umsetzung des europäischen ViDA-Pakets die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als Pflicht an. Die Maßnahme betrifft nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch nationale Transaktionen.
Ab 2028 ist eine freiwillige Testphase vorgesehen, bevor das System endgültig in Kraft tritt.
Elektronische Rechnung B2B in Ungarn
Das Ministerium für nationale Wirtschaft hat in Zusammenarbeit mit der nationalen Steuer- und Zollbehörde (NAV) kürzlich ein Informationsdokument über die Einführung von ViDA in Ungarn veröffentlicht. Darin werden die wichtigsten Änderungen, auf die man sich im Bereich der Rechnungsstellung und der Informationsbereitstellung einstellen muss, ausführlich beschrieben.
Nach den aktuellen Plänen soll das elektronische Rechnungsstellungssystem zunächst im Jahr 2028 für Testzwecke freigegeben werden, sodass die verpflichteten Unternehmen es auf freiwilliger Basis nutzen und vor der endgültigen Einführung des Systems testen können.
Eine der wichtigsten Neuerungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung ist, dass der Gesetzgeber plant, die Ausstellung elektronischer Rechnungen verbindlich vorzuschreiben, nicht nur für grenzüberschreitende Transaktionen, sondern auch für inländische Transaktionen. Papierrechnungen dürfen nur in ganz bestimmten Fällen ausgestellt werden, beispielsweise bei Verkäufen an Privatpersonen oder bei Exportgeschäften, und selbst dann ist eine gegenseitige Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich.
Die für jeden Vorgang ausgestellten Rechnungen müssen sowohl in B2C- als auch in B2B-Beziehungen in einem standardisierten, maschinenlesbaren XML-Format erstellt werden, um die Verwaltungsprozesse zu automatisieren. Die grafische Darstellung der Rechnung kann weiterhin angezeigt werden, muss jedoch zwingend aus der XML-Datei generiert werden, da dies das einzige Format ist, das im Falle einer Prüfung durch die Steuerbehörde als gültig angesehen wird.
Derzeit gibt es in bestimmten regulierten Sektoren, wie dem Energie- und Versorgungssektor, bereits spezifische Vorschriften, die die Verwendung strukturierter elektronischer Rechnungen vorschreiben, in der Regel in standardisierten XML-Formaten und über elektronische Kanäle, die von der Verwaltung oder den Regulierungsbehörden selbst festgelegt werden.
Elektronische Rechnungen B2G in Ungarn
Seit 2018 sind Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen liefern, verpflichtet, ihre Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen, das den von der Verwaltung festgelegten technischen Anforderungen entspricht.
Elektronische Rechnungen an öffentliche Einrichtungen müssen über die von der nationalen Steuer- und Zollbehörde (NAV) festgelegten offiziellen Kanäle übermittelt werden. Dadurch wird die vollständige Rückverfolgbarkeit der Informationen, die Echtheit des Dokuments und die Einhaltung der geltenden Steuervorschriften gewährleistet.
B2G-Rechnungen müssen in einem standardisierten XML-Format erstellt werden, damit sie von den Systemen der öffentlichen Verwaltung automatisch verarbeitet werden können und die Kontroll-, Validierungs- und Archivierungsprozesse vereinfacht werden. Dieser Ansatz gewährleistet mehr Transparenz, reduziert Fehler und beschleunigt die Zahlungszyklen im öffentlichen Sektor.
E-Reporting-System RTIR in Ungarn
RTIR (Real-Time Invoice Reporting) ist das von der ungarischen Steuer- und Zollbehörde (NAV) vorgeschriebene System zur Rechnungsmeldung in Echtzeit. Im Rahmen dieses Systems müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die Rechnungsdaten unmittelbar nach Ausstellung jeder Rechnung elektronisch in Echtzeit an die Steuerbehörde übermitteln.
Die Umsatzsteuererklärungen für ausgestellte Rechnungen müssen elektronisch und ohne menschliches Zutun bei der NAV (Nationale Steuer- und Zollbehörde) eingereicht werden. Dieses Modell verpflichtet alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie ansässig sind oder nicht, ihre Rechnungsdaten in Echtzeit über die Online-Plattform Számla an die Steuerbehörde zu übermitteln.
Das System wurde im Jahr 2018 eingeführt und war zunächst auf bestimmte B2B-Transaktionen beschränkt, die einen Mindestumsatzsteuerbetrag überschritten, mit dem Ziel, die Steuerkontrolle bei Transaktionen mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung zu verbessern.
Ein Wendepunkt kam im Juli 2020, als die Schwellenwerte abgeschafft und die Meldepflicht auf alle Rechnungen ausgeweitet wurde, unabhängig von ihrem Betrag oder der Art des Kunden. Seitdem unterliegen sowohl B2B- als auch B2C-Transaktionen der Verpflichtung, Informationen in Echtzeit an die Steuerbehörde zu übermitteln.
Später, ab 2021, wurde der Anwendungsbereich des Systems weiter ausgebaut, sodass es nun praktisch alle für die Mehrwertsteuer relevanten Transaktionen abdeckt. Damit festigte Ungarn seine Position als eines der fortschrittlichsten Länder Europas im Bereich der digitalen Steuerkontrolle und des elektronischen E-Reporting.