Ungarn strebt die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung unter ViDA an

20.3.2026 (Updated)

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Elektronische Rechnung B2B in Ungarn

Ungarn baut sein digitales Steuerkontrollmodell weiter aus und positioniert sich als eines der fortschrittlichsten Länder in der Europäischen Union in Sachen Mehrwertsteuererklärung. Die jüngsten Regulierungsinitiativen der Regierung und der Steuerbehörden (NAV - Nationale Steuer- und Zollverwaltung) deuten auf eine tiefgreifende Umgestaltung des Ökosystems für Rechnungen und Belege hin, die auf das europäische Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA) abgestimmt ist.

Im Jahr 2026 veröffentlichten das ungarische Wirtschaftsministerium und die Steuerbehörde ein Konzeptpapier zur Umsetzung des ViDA -Pakets in Ungarn. Darin werden die wichtigsten Änderungen, auf die man sich im Bereich der Rechnungsstellung und der Informationsbereitstellung einstellen muss, ausführlich beschrieben.

Die wichtigsten Punkte des Plans sind:

  • Obligatorische elektronische Rechnungsstellung für:
    • inländische B2B-Transaktionen zwischen ungarischen Unternehmen
    • innergemeinschaftliche B2B-Umsätze
    • B2G-Transaktionen (zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung)
  • Elektronische Übermittlung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde auf der Grundlage des Inhalts der Rechnung selbst.
  • Verwendung von strukturierten und maschinenlesbaren Formaten (XML), um Automatisierung und Steuerkontrolle zu ermöglichen. 

Nach den aktuellen Plänen soll das elektronische Rechnungsstellungssystem zunächst im Jahr 2028 für Testzwecke freigegeben werden, sodass die verpflichteten Unternehmen es auf freiwilliger Basis nutzen und vor der endgültigen Einführung des Systems testen können.

E-Rechnungsmodell in Ungarn: Peppol 5-Ecken-Modell

Ungarn plant die Einführung eines Fünf-Ecken-Modells, bestehend aus: dem verkaufenden Steuerzahler, dem Rechnungslegungsprogramm oder dem Dienstleistungsanbieter des Verkäufers, dem kaufenden Steuerzahler, dem Buchhaltungssystem oder Dienstleistungsanbieterdes Käufers und der Steuerbehörde.

Ungarn wird sich dem Peppol-Netz anschließen, um sichere Übertragungskanäle zu ermöglichen, wobei die Nutzung von Peppol für Unternehmen optional bleibt. Das NAV-eigene Fakturierungsprogramm wird unabhängig von Peppol funktionieren.

Die für jeden Vorgang ausgestellten Rechnungen müssen sowohl in B2C- als auch in B2B-Beziehungen in einem standardisierten, maschinenlesbaren XML-Format erstellt werden, um die Verwaltungsprozesse zu automatisieren. Die grafische Darstellung der Rechnung kann weiterhin angezeigt werden, muss jedoch zwingend aus der XML-Datei generiert werden, da dies das einzige Format ist, das im Falle einer Prüfung durch die Steuerbehörde als gültig angesehen wird.

Derzeit gibt es in bestimmten regulierten Sektoren, wie dem Energie- und Versorgungssektor, bereits spezifische Vorschriften, die die Verwendung strukturierter elektronischer Rechnungen vorschreiben, in der Regel in standardisierten XML-Formaten und über elektronische Kanäle, die von der Verwaltung oder den Regulierungsbehörden selbst festgelegt werden.

Elektronische B2C-Rechnung: Neue Meldepflicht für digitale Belege ab 2026

Ungarn macht die Meldung digitaler Belegdaten für alle Unternehmen verpflichtend.

Die wichtigsten Daten des neuen Systems sind:

  • 1. September 2026: Alle Unternehmen müssen ihre Belegdaten an die Steuerbehörde melden. 
  • Unternehmen, die bereits an das NAV angeschlossene Registrierkassen oder elektronische Registrierkassen verwenden, erfüllen dieser Verpflichtung automatisch.
  • Unternehmen, die keine angeschlossenen Systeme verwenden, müssen ihre Belegdaten innerhalb von höchstens drei Tagen an NAV übermitteln, was neue Verfahren und technische Lösungen erfordert. 

Ziel dieser Maßnahme ist es, die aktuelle Informationslücke bei Geschäften im Einzelhandel zu schließen, indem das Meldungssystem für Quittungen an das bestehende System für Rechnungen angeglichen wird.

Umstellung auf elektronische Registrierkassen

Diese Verpflichtung ist Teil einer umfassenderen Reform der Steueraufsicht. In Ungarn werden die traditionellen Registrierkassen nach und nach durch elektronische Registrierkassen, digitale Geräte oder Lösungen, die Informationen direkt an die Steuerverwaltung übermitteln können, ersetzt.

Der geplante Zeitplan sieht Folgendes vor:

  • 2025: Inkrafttreten des Rechtsrahmens für elektronische Registrierkassen und elektronische Quittungen.
  • 2026: Meldepflicht für digitale Quittungen.
  • 1. Juli 2028: schrittweise Abschaffung der traditionellen Registrierkassen und vollständige Umstellung auf das neue digitale System. 

Mit diesem Modell werden die Verwaltungskosten gesenkt, Papierakten abgeschafft und die Steuerkontrolle in Echtzeit verbessert.

Elektronische Rechnungen B2G in Ungarn

Seit 2018 sind Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen liefern, verpflichtet, ihre Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen, das den von der Verwaltung festgelegten technischen Anforderungen entspricht.

Elektronische Rechnungen an öffentliche Einrichtungen müssen über die von der nationalen Steuer- und Zollbehörde (NAV) festgelegten offiziellen Kanäle übermittelt werden. Dadurch wird die vollständige Rückverfolgbarkeit der Informationen, die Echtheit des Dokuments und die Einhaltung der geltenden Steuervorschriften gewährleistet.

B2G-Rechnungen müssen in einem standardisierten XML-Format erstellt werden, damit sie von den Systemen der öffentlichen Verwaltung automatisch verarbeitet werden können und die Kontroll-, Validierungs- und Archivierungsprozesse vereinfacht werden. Dieser Ansatz gewährleistet mehr Transparenz, reduziert Fehler und beschleunigt die Zahlungszyklen im öffentlichen Sektor.

E-Reporting-System RTIR in Ungarn

RTIR (Real-Time Invoice Reporting) ist das von der ungarischen Steuer- und Zollbehörde (NAV) vorgeschriebene System zur Rechnungsmeldung in Echtzeit. Im Rahmen dieses Systems müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die Rechnungsdaten unmittelbar nach Ausstellung jeder Rechnung elektronisch in Echtzeit an die Steuerbehörde übermitteln.

Die Umsatzsteuererklärungen für ausgestellte Rechnungen müssen elektronisch und ohne menschliches Zutun bei der NAV (Nationale Steuer- und Zollbehörde) eingereicht werden. Dieses Modell verpflichtet alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie ansässig sind oder nicht, ihre Rechnungsdaten in Echtzeit über die Online-Plattform Számla an die Steuerbehörde zu übermitteln.

Das System wurde im Jahr 2018 eingeführt und war zunächst auf bestimmte B2B-Transaktionen beschränkt, die einen Mindestumsatzsteuerbetrag überschritten, mit dem Ziel, die Steuerkontrolle bei Transaktionen mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung zu verbessern.

Ein Wendepunkt kam im Juli 2020, als die Schwellenwerte abgeschafft und die Meldepflicht auf alle Rechnungen ausgeweitet wurde, unabhängig von ihrem Betrag oder der Art des Kunden. Seitdem unterliegen sowohl B2B- als auch B2C-Transaktionen der Verpflichtung, Informationen in Echtzeit an die Steuerbehörde zu übermitteln.

Später, ab 2021, wurde der Anwendungsbereich des Systems weiter ausgebaut, sodass es nun praktisch alle für die Mehrwertsteuer relevanten Transaktionen abdeckt. Damit festigte Ungarn seine Position als eines der fortschrittlichsten Länder Europas im Bereich der digitalen Steuerkontrolle und des elektronischen E-Reporting.

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