Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in San Marino für nationale und internationale Geschäfte
Seit dem 1. Juli 2022 sind Unternehmen in San Marino mit einem Jahresumsatz von über 100.000 € verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. Juni 2022 war dies auf freiwilliger Basis möglich.
In diesem Zusammenhang ist das bilaterale Abkommen hervorzuheben, Mai zwischen dem Segreteria di Stato per le Finanze e il Bilancio von San Marino und dem Ministero delle Finanze von Italien unterzeichnet wurde. Dieses Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung im Handelsverkehr zwischen den beiden Ländern.
Nach dem neuen Modell werden Rechnungen, die von Unternehmen in San Marino ausgestellt werden, zunächst an das HUB der Segreteria di Stato per le Finanze e il Bilancio gesendet. Nach einer technischen Validierung werden die Dokumente an das Sistema di Interscambio (SDI) der Agenzia delle Entrate in Italien weitergeleitet, das die Zustellung an den italienischen Empfänger übernimmt.
Umgekehrt können italienische Unternehmen ihre elektronischen Rechnungen über das SDI an Empfänger in San Marino senden, das diese dann an das HUB in San Marino zur weiteren Zustellung übermittelt.
Dieses System gewährleistet eine effiziente Interoperabilität zwischen den Steuerbehörden beider Länder und erleichtert den Austausch elektronischer Rechnungen über eine gemeinsame grenzüberschreitende Infrastruktur.
Dank der EDICOM-Plattform können Unternehmen den Versand und Empfang elektronischer Rechnungen automatisieren, um die technischen Anforderungen beider Steuerbehörden zu erfüllen. Die Lösung wird direkt in das ERP-System des Unternehmens integriert und ermöglicht eine effiziente Verwaltung nicht nur von Rechnungen, sondern auch von anderen elektronischen Dokumenten, die von den Behörden in San Marino oder Italien verlangt werden.
