Elektronische Rechnungsstellung auf den Seychellen: Aktueller Stand

13.8.2026

Die Seychellen treiben die Einführung eines obligatorischen Systems für elektronische Rechnungen für umsatzsteuerpflichtige Steuerzahler voran. Die Seychelles Revenue Commission (SRC), die für die Erhebung und Verwaltung von Steuern zuständige Steuerbehörde des Landes, befindet sich in der Endphase des Vergabeverfahrens für die Plattform, die die automatische Übermittlung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde in Echtzeit ermöglichen wird.

Das Projekt ist noch nicht in Betrieb; die SRC hat weder einen endgültigen Rechtszeitplan noch technische Spezifikationen noch einen verbindlichen Termin für das Inkrafttreten veröffentlicht. Unternehmen sollten das Jahresende 2026 als angekündigtes Einführungsziel betrachten, vorbehaltlich der Vergabe und Implementierung der Lösung.


Aktueller Stand der elektronischen Rechnung auf den Seychellen

Die Einführung der elektronischen Rechnung auf den Seychellen ist Teil der Strategie der Regierung, die Steuerverwaltung zu digitalisieren, die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu verbessern und Einnahmeausfälle zu verringern.

Der Ministerrat genehmigte im Februar 2024 die Anschaffung einer Lösung für die elektronische Rechnungsstellung. In diesem Beschluss definierte die Regierung das künftige System als eine Lösung, die in der Lage ist, Rechnungsdaten automatisch und in Echtzeit zwischen Unternehmen und der Steuerbehörde zu übertragen.

Von der Genehmigung des Projekts bis zur Auftragsvergabe für das System

Anhand der offiziellen Unterlagen lässt sich folgende Chronologie rekonstruieren:

  • Februar 2024: Der Ministerrat ermächtigt die SRC, eine Lösung für die elektronische Rechnungsstellung zu beschaffen.
  • Im Laufe des Jahres 2026: Die SRC trifft eine Vorauswahl an Anbietern und leitet die Ausschreibung sowie die Bewertung der Angebote ein.
  • Juli 2026: Die Behörde bestätigt, dass das Projekt die Endphase der Auftragsvergabe erreicht hat.


Ist die elektronische Rechnung auf den Seychellen bereits verpflichtend?

Nein. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der verbindlichen Charakter haben wird, doch die neue Verpflichtung ist noch nicht in Kraft getreten.

In den konsultierten öffentlichen Quellen findet sich noch keine Umsetzungsvorschrift, die Folgendes festlegt:

  • Das offizielle Datum des Inkrafttretens.
  • Die Gruppen von Steuerpflichtigen, die in den einzelnen Phasen der Einführung einbezogen werden.
  • Die Kategorien von Geschäftsvorgängen, die der Verpflichtung unterliegen.
  • Den für Rechnungen vorgeschriebenen elektronischen Standard oder das Format.
  • Die Anbindungsmechanismen, einschließlich APIs oder Datenübertragungskanäle.
  • Die Validierungsprozesse sowie die Notfall- und Stornierungsverfahren.
  • Das Sanktionssystem, mögliche Ausnahmen und die geltenden Übergangsfristen.

Daher muss zwischen dem für das künftige System angekündigten verbindlichen Charakter und den derzeit geltenden Abrechnungspflichten unterschieden werden.


So funktioniert das System der elektronischen Rechnung

Das von der Regierung beschriebene Modell sieht die automatische und sofortige Übermittlung der Rechnungsdaten aus den Systemen der Unternehmen an die SRC vor.

Diese Architektur bringt die Seychellen einem Modell der kontinuierlichen Transaktionsüberwachung näher, bei dem die Steuerbehörde Informationen über die Geschäftsvorgänge erhält, ohne auf die spätere Einreichung der Umsatzsteuererklärung warten zu müssen.

Datenübermittlung in Echtzeit

Das System wird es der SRC ermöglichen, die ausgestellten Rechnungen mit den von den Steuerpflichtigen gemeldeten Informationen abzugleichen

Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob die künftige Plattform jede Rechnung vor ihrer Übermittlung validieren oder genehmigen wird oder ob sie sich darauf beschränken wird, eine Kopie oder die Daten des Geschäftsvorgangs in Echtzeit zu empfangen.

Integration mit Buchhaltungssystemen und Kassensystemen

Aus den nach der Pressekonferenz im Juli veröffentlichten Informationen geht hervor, dass die SRC mit Anbietern von Buchhaltungssoftware und Kassensystemen zusammenarbeitet. Dies deutet darauf hin, dass die technologische Integration ein zentraler Bestandteil des Projekts sein wird.

Die Spezifikationen müssen klären, wie ERP-Systeme, Rechnungsstellungsprogramme, E-Commerce-Plattformen und Kassenterminals mit der Lösung der SRC verbunden werden.


Wen betrifft die elektronische Rechnung auf den Seychellen?

Der angekündigte Anwendungsbereich konzentriert sich auf mehrwertsteuerpflichtige Steuerzahler.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die obligatorische Umsatzsteuerregistrierung für Unternehmen mit steuerpflichtigen Lieferungen in Höhe von mindestens 2 Millionen Seychellen-Rupien. Unternehmen mit steuerpflichtigen Lieferungen ab 100.000 Rupien können zudem eine freiwillige Registrierung beantragen.

Folglich könnte der künftige Geltungsbereich sowohl obligatorisch registrierte Unternehmen als auch freiwillig registrierte Steuerpflichtige betreffen. Die SRC muss diesen Punkt in den Vorschriften oder den Umsetzungsunterlagen bestätigen.

Auch eine offizielle Abgrenzung zwischen B2B-, B2C- und B2G-Geschäften wurde bislang noch nicht veröffentlicht. Derzeit lässt sich noch nicht sagen, ob alle diese Bereiche gleichzeitig oder in unterschiedlichen Phasen anlaufen werden.

Geplanter Zeitplan für die elektronische Rechnungsstellung auf den Seychellen

Den nach der Anhörung der SRC veröffentlichten Informationen zufolge wird angestrebt, die umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler bis Ende 2026 in das System einzubinden. Diese Prognose sollte jedoch noch nicht als endgültiger gesetzlicher Termin interpretiert werden.

Auf die Vergabe des Auftrags an den Anbieter werden voraussichtlich die technische Konzeption, die Konfiguration der Plattform, Integrationstests, Pilotprojekte, Schulungen und die Veröffentlichung der Compliance-Regeln folgen.

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