Auch die serbische Finanzbehörde hat gemäß dem Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung in Serbien (Amtsblatt der RS 44/2021, 129/2021) mit der Einführung der E-Rechnung im Land begonnen. Dabei wird zunächst die E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber Pflicht.
Die serbische Regierung wird eine nationale Plattform mit dem Namen eFaktura nutzen, um den Austausch von E-Rechnungen zu ermöglichen.
Die Maßnahme betrifft alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.
Für die Einführung der E-Rechnung wurden folgende Termine vorgegeben:
- Mai 2022: Alle Lieferanten öffentlicher Auftraggeber müssen Rechnungen elektronisch versenden. Die öffentlichen Auftraggeber müssen die E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- 1. Juli 2022: Die öffentlichen Auftraggeber sind dazu verpflichtet, E-Rechnungen an Unternehmen zu senden. Die Unternehmen müssen die E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- 1. Januar 2023: Die E-Rechnung wird zur Pflicht für Zahlungsvorgänge zwischen Unternehmen.
Die Lieferanten öffentlicher Auftraggeber in Serbien müssen ihre Rechnungen elektronisch im Format UBL 2.1 an das eFaktura-Portal senden. Die Verpflichtung umfasst den Versand von zwei Arten von Nachrichten: Rechnungen und Gutschriften.
Unsere Plattform für weltweites e-Invoicing
Vereinfachen Sie Ihre Compliance-Anforderungen im Bezug auf die E-Rechnung mit unserer e-Invoicing-Plattform. Die Plattform kann mit jedem ERP-System integriert werden und ist an die Compliance-Vorgaben in den einzelnen Ländern angepasst.
Die Datenstrukturen der Rechnungen aus dem ERP-System werden an die Vorgaben in den einzelnen Ländern angepasst und die Abläufe für Ihr Unternehmen somit vereinfacht.