Alles Wissenswerte rund um die E-Rechnung in Serbien

6.10.2022 (Updated)

Auch die serbische Finanzbehörde hat gemäß dem Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung in Serbien (Amtsblatt der RS 44/2021, 129/2021) mit der Einführung der E-Rechnung im Land begonnen. Dabei wird zunächst die E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber Pflicht.

Die serbische Regierung wird eine nationale Plattform mit dem Namen eFaktura nutzen, um den Austausch von E-Rechnungen zu ermöglichen. 

Die Maßnahme betrifft alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.

Für die Einführung der E-Rechnung wurden folgende Termine vorgegeben:

  • Mai 2022: Alle Lieferanten öffentlicher Auftraggeber müssen Rechnungen elektronisch versenden. Die öffentlichen Auftraggeber müssen die E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
  • 1. Juli 2022: Die öffentlichen Auftraggeber sind dazu verpflichtet, E-Rechnungen an Unternehmen zu senden. Die Unternehmen müssen die E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
  • 1. Januar 2023: Die E-Rechnung wird zur Pflicht für Zahlungsvorgänge zwischen Unternehmen.

Die Lieferanten öffentlicher Auftraggeber in Serbien müssen ihre Rechnungen elektronisch im Format UBL 2.1 an das eFaktura-Portal senden. Die Verpflichtung umfasst den Versand von zwei Arten von Nachrichten: Rechnungen und Gutschriften. 

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