Die e-Rechnung in Frankreich: Digitale Signatur
Es ist nicht verpflichtend, elektronische Rechnungen digital zu signieren, aber es ist empfehlenswert.
Wir empfehlen, Rechnungen in jedem Fall zu signieren, unabhängig davon, ob es sich um EDI-Rechnungen oder um entmaterialisierte Rechnungen nach einem anderen Standard handelt (obwohl dies nicht das einzige in Frankreich akzeptierte Mittel ist, um die Integrität und Authentizität der Dokumente zu wahren).
Die für den Versand elektronischer Rechnungen akzeptierte Art der elektronischen Signatur ist die qualifizierte elektronische Signatur. Dies ist die Art der Signatur, die die meisten Garantien bietet, weshalb dieser Mechanismus im Rahmen der geltenden französischen Vorschriften für elektronische Signaturen und Rechnungen natürlich gewählt wurde. Diese Signatur wird auf der Grundlage eines qualifizierten elektronischen Zertifikats und mit Hilfe einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt.
Die PDPs müssen sicherstellen, dass die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DGFiP erbracht werden. Es liegt in ihrer Verantwortung, die Gültigkeit der Dokumente, ihre Integrität und ihre Authentizität zu überprüfen. Obwohl die Verwendung der Signatur nicht zwingend vorgeschrieben ist, müssen die PDPs darauf vorbereitet sein, die elektronische Signatur der von ihnen integrierten elektronischen Rechnungen zu verarbeiten und zu validieren.
Unternehmen, die elektronische Rechnungen versenden und nicht bereit (oder in der Lage) sind, diese zu signieren, können den zuverlässigen Prüfpfad oder den EDI-Austausch in Verbindung mit bestimmten zusätzlichen Verfahren nutzen.
Video auf Französisch mit englischen Untertiteln verfügbar.