myDATA: Plattform für Elektronische Buchhaltung und Steuerwesen in Griechenland

30.1.2024 (Updated)

myDATA ist die von der Steuerbehörde in Griechenland The Independent Authority for Public Revenue (IAPR) geschaffene Plattform, um die Erklärung der Steuer- und Buchhaltungsinformationen der Unternehmen zu digitalisieren.

Seit Juli 2021 müssen alle Unternehmen, die die Buchhaltung nach den griechischen Buchhaltungsvorschriften führen, die Informationen an die myDATA-Plattform übertragen.

Die Digitalisierung des griechischen Steuersystems wurde bereits im Jahr 2019 durch die Verordnung Νόμος ν. 4646/2019 beschlossen. Die Einführung von myDATA ist ein großer Schritt im Rahmen der digitalen Transformation der griechischen Verwaltung.

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Wie funktioniert My Digital Accounting & Tax Application (myDATA)?

myDATA ist eine von der IAPR entwickelte Plattform zur Digitalisierung der Steuer- und Buchhaltungserklärungen von Unternehmen durch die Übermittlung von elektronischen Daten.

Die IAPR führt myDATA ein, um den Unternehmen die Einhaltung der Steuervorschriften zu erleichtern und, um eine hohe Transparenz für ihre Transaktionen zu erreichen. Das Ziel ist es, ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen der Steuerbehörde und den Privatunternehmen zu schaffen und Steuerbetrug und -hinterziehung zu verringern.

Die Einführung der myDATA-Plattform wurde strategisch in Phasen geplant, um Unternehmen und Steuerbehörden die Anpassung an das neue System zu ermöglichen​.

  • Ab dem 1. November 2021:Alle Unternehmen müssen die von der IAPR geforderten Informationen zu Einnahmen über myDATA übermitteln. 
  • Ab dem 1. Januar 2022:Alle Unternehmen die von der IAPR geforderten Informationen zu Ausgaben über myDATA übermitteln.
  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Unternehmen ihre Verkaufsrechnungen (Debitoren) in Echtzeit an die MyDATA-Plattform übermitteln. Die Plattform wird jede Rechnung durch die Anwendung eines eindeutigen Identifikators (MARK) validieren. Bevor die Rechnung an den Endkunden gesendet wird, müssen sowohl die eindeutige Kennung als auch ein QR-Code auf dem Dokument enthalten sein.

Welche Informationen müssen an das myDATA-Portal erklärt werden?

Welche Steuerinformationen müssen über MyDATA gemeldet werden?

  • Eine Zusammenfassung der Belege für  Einnahmen und Ausgaben
  • Klassifizierung der Einnahmen und Ausgaben gemäß des jeweiligen Typs
  • Die Buchungseinträge zur Ermittlung der Buchhaltungs- und Steuerergebnisse am Jahresende (z. B. Gehaltsabrechnungen oder Abschreibungen)

Neben der Erleichterung der Erklärung von Buchhaltungs- und Steuerinformationen durch myDATA, werden zwei elektronische Nachrichten erstellt und aktualisiert:

  • Detailed Book: enthält die Daten der Belege für Einnahmen und Ausgaben, die Klassifizierung dieser Belege und die Anpassungen der Buchungsposten.
  • Summary Book:  enthält die steuerlichen und buchhalterischen Ergebnisse eines Unternehmens in aggregierter Form auf der Grundlage der im detaillierten Detailed Book enthaltenen Informationen.

So übermitteln Sie die Informationen an myDATA

  1. Ausgehend von den aus dem ERP-System erhaltenen Informationen wandelt die EDICOM Global Compliance-Lösung die Daten in das von der IAPR geforderte Format um und sendet sie an myDATA. 
  2. myDATA generiert die Buchhaltungsbücher und validiert die Informationen, indem es jeder Rechnung einen eindeutigen Identifikationscode, genannt MARK, zuweist.
  3. Diese Informationen werden wieder in das ERP-System des Unternehmens integriert.
  4. EDICOM speichert die Dokumente elektronisch, sicher und zuverlässig für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum.
  5. Die EDICOM-Plattform sendet das Dokument an den Endkunden, einschließlich der eindeutigen Kennung und des obligatorischen QR-Codes.
  6. Der gesamte Prozess wird sofort und transparent durchgeführt.

Die Steuerbehörde hat vier Optionen für die Übermittlung von Informationen festgelegt:

  • Direkt aus dem ERP
  • Über sogenannte E-Invoicing-Denstleister
  • Manuell über die myDATA-Plattform (nur kleine Unternehmen)
  • Zertifizierte Registrierkassen für Einzelhandelsumsätze

Wie oft müssen Steuerdaten über myDATA übermittelt werden?

  • Belege für Einnahmen(z. B. Debitorenrechnungen) müssen von den Ausstellern in Echtzeit gemeldet und klassifiziert werden.
  • Belege für Ausgaben(z. B. Kreditorenrechnungen) müssen in der Regel von den Empfängern nicht gemeldet werden, da sie bereits von den Ausstellern gemeldet wurden. Die Empfänger sollten diese Ausgaben klassifizieren. Wenn jedoch die Aussteller das Einnahmedokument nicht gemeldet haben (z. B. bei einer Rechnung, die von einem ausländischen Lieferanten ausgestellt wurde oder wenn die Aussteller ihre gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllt haben, müssen die Empfänger den Aufwand ebenfalls melden, bevor dieser klassifiziert wird. Die Ausgabe muss vor Ablauf des Zeitraums für die USt.-Erklärung (letzter Tag des Folgemonats) gemeldet und klassifiziert werden. Es sei denn, die Aussteller haben den Beleg durch Unterlassung nicht gemeldet. In dem zweiten Fall müssen die Aussteller die Ausgaben innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des USt.-Erklärungszeitraums melden.
  • Alle Unternehmen müssen die für die Ermittlung des jährlichen Steuer- und Rechnungsergebnisses erforderlichen Buchungen melden (z. B Lohnsumme, oder Abschreibungen). Die Buchungen müssen bis zum Ende des sechsten Monats nach Ablauf des Steuerjahres gemeldet werden.
  • Die Gehaltsabrechnungenmüssen während des Zeitraums der Quellensteuererklärung gemeldet werden.

Das digitale Steuererklärungsmodell wird parallel zu den derzeitigen Ust.-Erklärungen bestehen. Die griechische Steuerbehörde IAPR wird die über myDATA eingereichten Informationen mit den Ust.-Erklärungen abgleichen. Bei Unstimmigkeiten haben die Steuerzahler zwei Monate Zeit um diese zu korrigieren. Werden Fehler nicht innerhalb der festgelegten Frist korrigiert, kann dies zu Audits durch die Steuerbehörde führen.

 

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